(1) Immer wieder wird hier von Fällen berichtet, wo Gewerbetreibende oder auch Privatpersonen Rechnungen über noch zu liefernde Produkte erhalten. Meist handelt es sich um PC- oder Druckerzubehör. Die Besonderheit der Fälle liegt darin, dass die Betroffenen gar keine Ware bestellt haben, jedoch eine Rechnung nebst Zahlungsaufforderung erhalten. Da die Forderungen meist nicht sehr hoch sind, wird häufig ohne Prüfung der Sachlage der Betrag bezahlt.
Aktuell ist hier von einem Betroffenen eine Zahlungsaufforderung der Firma OBS Office Business Software UG aus Aachen vorgelegt worden. In dem Schreiben vom 31.01.2013 wird unter Angabe einer Kundennummer ein Betrag in Höhe von 297,48 EUR für die Software Office World Pro Web 2013 in Rechnung gestellt, Zahlungsfrist 14 Tage. Aus den umseitig abgedruckten Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist sinngemäß zu entnehmen, dass mit der Bezahlung des Betrages ein Vertrag zustande kommt und das Produkt sodann in absehbarer Zeit geliefert wird.
Problem:
Es besteht die Möglichkeit, dass viele Gewerbetreibende im Trubel des täglichen Geschäftes unvorsätzlich überlesen haben, dass es sich bei dem Schreiben nicht um eine Rechnung, sondern nur um ein Angebot handelt und den Betrag in Höhe von 297,48 EUR überwiesen haben, obgleich sie an dem Produkt kein Interesse haben. Nach Auffassung der Firma OBS Office Business Software UG soll durch die Zahlung des Betrages nun ein Vertrag zustande gekommen sein. Dies ist fraglich und bleibt zu prüfen.
Hinweis:
Vorsorglich sollte, wenn der Betrag gezahlt wurde und das Zustandekommen eines derartigen Vertrages nicht gewünscht war, der (angeblich) zustande gekommene Vertrag angefochten werden, und zwar unverzüglich und nachweislich (per Einwurf-Einschreiben). Es bleibt dann gegebenenfalls abzuwarten, ob die Firma OBS Office Business Software UG den überwiesenen Betrag zurückbezahlt.
Sind Sie im Trubel des täglichen Geschäftes auf dieses Schreiben reingefallen? Dann hinterlassen Sie hier im BLOG eine Nachricht und vernetzen sich mit anderen Betroffenen.
OBS Office Business Software UG aus Aachen verunsichert Gewerbetreibende!
Geschrieben von Virabell Schuster am 07. Februar 2013
UpDate (2): in den letzten Tagen häufen sich hier die Mitteilungen und Anfragen über die Firma OBS Office Business Software UG aus Aachen. Aktuell haben viele Gewerbetreibenden beginnend mit dem Buchstaben A die oben genannte Rechung erhalten. Einheitlich wird berichtet, keine Ware bestellt zu haben. Es scheint auch so zu sein, dass die Firma an der angegebenen Adresse in Aachen nicht ansässig und auch unter der angegebenen Telefonnummer niemand erreichbar ist. Zwar existiert der Handelsregistereintrag, aber eine UG (Unternehmensgesellschaft haftungsbeschränkt) ist schnell gegründet. Es muß also dringend empfohlen werden, die Rechnung nicht zu bezahlen. Es kann auch empfohlen werden, bei der örtlichen Polizeibehörde Strafanzeige zu erstatten.
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