Kriterien zur Abgrenzung gewerblicher und privater Verkaufsangebote von PKW im Internet

Privatverkauf AutoSeit Jahren lassen KraftfahrzeugInnungen durch  ihre Anwälte wettbewerbsrechtliche Abmahnungen gegenüber privaten Autoverkäufern aussprechen. Hintergrund ist, dass viele Privatpersonen im Verlaufe kurzer Zeit, zum Beispiel für Freunde oder Verwandte mehrere Fahrzeuge im Internet zum Kauf anbieten. Unter bestimmten Voraussetzungen geht die Rechtsprechung davon aus, dass trotz eines Privatverkaufs die Schwelle zur Gewerblichkeit überschritten ist und der Verkäufer bestimmte Pflichten erfüllen muß, andernfalls kann eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung ausgesprochen werden. Anlässlich dessen häufen sich hier die Fragen, unter welchen Voraussetzungen noch ein privater PKW Verkauf angenommen werden kann bzw. ab wann die Schwelle zum gewerblichen Handeln überschritten ist. Grundsätzlich hat die Abgrenzung nach rein objektiven Kriterien zu erfolgen, zum Beispiel die Anzahl der innerhalb eines kurzen Zeitraums angebotenen unterschiedlichen Fahrzeuge, bei Eigennutzung deren tatsächliche Nutzungsdauer zwischen Ankauf und erstmaligem Verkaufsangebot, sowie die Preisgestaltung. Auf eine Gewerbeanmeldung kommt es nicht an. Ein privates Angebot setzt eine längerfristige Eigennutzung des angebotenen PKW voraus, zumindest im Regelfall eine mehr als einjährige tatsächliche Nutzung.

Es muß generell davor gewarnt werden, für Verwandte oder Bekannte Fahrzeuge im Internet zu verkaufen. Gerade dieses Auftreten kann zu einer Gewerblichkeit des Handelns führen. Insbesondere sollte derjenige, der in der Vergangenheit eine Unterlassungserklärung unterschrieben hat, Abstand davor nehmen, weiterhin schwunghaft PKWs im Internet zu verkaufen. Denn insofern droht die Geltendmachung einer Vertragsstrafe und einer weiteren Abmahnung.

Wie kann ich Ihnen helfen?

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Hierdurch kommt noch kein Mandatsverhältnis zustande. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen aus den Bereichen des Wettbewerbsrechts kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit! Rufen Sie mich an (02154/605904). Ich freue mich auf Ihren Anruf,

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