(1) Die Webtains GmbH, neuerdings ansässig Borsigstr. 35, 63110 Rodgau, vertreten durch Herrn Nico Neugeboren, bietet unter www.Routenplaner-Service.de ein kostenpflichtiges Routenberechnungsprogramm an. Nach Anmeldung auf der fraglichen Internetseite erhalten die Nutzer Zugriff auf die Routenplaner. Durch Drücken des Buttons “Jetzt anmelden” sollen jedoch nach der Vorstellung des Betreibers Kosten von 96 Euro inkl. MwSt pro Jahr (12 Monate zu je 8 Euro), Vertragslaufzeit 2 Jahre, entstehen. Dies wird dem Nutzer zwar mitgeteilt, jedoch an einer Stelle, die auch der aufmerksamen Leser übersieht. In jedem Fall sollte ein solch angeblich zustande gekommener kostenpflichtiger Vertrag widerrufen werden, selbst wenn die Widerrufsfrist womöglich abgelaufen ist. Hilfsweise kommt eine (fristlose) Kündigung oder Anfechtung in Betracht.
Neuerdings ignoriert die Firma Webtains GmbH derartige Erklärungen und zwar auch dann, wenn diese Erklärungen von einem Anwalt ausgesprochen wurden. Obwohl die betroffenen Abofallen-Geschädigten einen Anwalt beauftragt haben und sich dieser gegenüber der Firma Webtains GmbH bestellt hat, schreibt die Firma Webtains GmbH unnachgiebig und hartnäckig die Betroffenen selbst an und fordert trotz Widerruf des Vertrages zur Zahlung der Jahresgebühr nebst Mahnkosten oder zum Unterzeichnen einer vorgefertigten Ratenzahlungsvereinbarung auf.
Möglicherweise ist dies ein Versehen. Ursächlich könnte aber auch die Entscheidung des BGH, Urteil vom 08.02.2011, Az VI ZR 311/09, sein. Auch hier hatte ein angeblicher Gläubiger (nachfolgend G genannt) einen angeblichen Schuldner (nachfolgend S genannt) mehrfach aufgefordert, Zahlungen zu leisten. Dies geschah, obwohl der Anwalt des S den G mehrfach aufgefordert hatte, nur noch über den Anwalt des S zu kommunizieren. Dies ignorierte G, weswegen S den G auf Unterlassung der direkten Kontaktaufnahme verklagte. Die Klage hatte in letzter Instanz keinen Erfolg. Begründung: Die bloße, nicht ehrverletzende Kontaktaufnahme greife nur dann in das allgemeine Persönlichkeitsrecht ein, wenn sie gegen den eindeutig erklärten Willen des Betroffenen erfolge. Die Rechtsprechung zur unverlangten Werbung greife nicht ein. Das Recht des Gläubigers, unmittelbar mit dem Schuldner in Kontakt zu treten, überwiege das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Schuldners. Ein unverwünschtes Mahnschreiben beinträchtige einen Schuldner nur geringfügig, weil es mit wenig Aufwand an den Anwalt weitergeleitet werden könne.
Die betroffenen Abofallen-Geschädigten sollten keine Zahlungen leisten oder eine vorgefertigte Ratenzahlungsvereinbarung unterschreiben, ohne dies mit dem eigenen Anwalt besprochen zu haben. Der beauftragte Anwalt wird die erforderlichen Schritte einleiten.
Allgemeine Informationen und Handlungsempfehlungen zum Thema Abo-Fallen finden Sie [HIER].
Auch Internetdiensteanbieter Outlets.de (IContent GmbH) „umgeht“ beauftragten Rechtsanwalt
Geschrieben von Virabell Schuster am 05. Mai 2011
(2) Es geht um Fälle, in denen Internetdiensteanbieter wie zum Beispiel Webtains GmbH oder IContent GmbH, beide ansässig Borsigstr. 35 in 63110 Rodgau im Internet kostenpflichtige Dienstleistungen anbieten, die gewöhnlich an anderer Stelle kostenlos erhältlich sind (sogenannte Abofallen). Die Kostenpflicht der Angebote ist auf den ersten Blick nicht zu erkennen. Derartige vermeintliche Verträge können widerrufen werden.
Neuerdings trägt es sich zu, dass die Betroffenen trotz Beauftragung eines eigenen Anwaltes zur Abwehr der vermeintlichen Ansprüche von Webtains GmbH und auch von IContent GmbH unter „Umgehung“ des eigenen Anwaltes angeschrieben und zur Zahlung der angeblichen Abogebühren aufgefordert werden. Nach aktueller Rechtsprechung des BGH ist diese Art der Umgehung des eigenen Anwaltes nicht zu beanstanden.
Die Betroffenen sollten auf die Schreiben nicht reagieren, nichts unterschreiben und auch nicht den Diensteanbieter anrufen. Die Schreiben sollten aber auf jeden Fall zur weiteren Bearbeitung dem eigenen Anwalt übergeben werden. Dieser wird die erforderlichen Schritte einleiten.
Allgemeine Informationen und Handlungsempfehlungen zum Thema Abo-Fallen finden Sie [HIER].
Routenplaner-Service.de (Webtains GmbH) fordert Kosten für 2. Vertragsjahr
Geschrieben von Virabell Schuster am 14. Dezember 2011
UpDate (3): Nachdem viele Betroffene die Gebühren für das erste Vertragsjahr bezahlt haben, fordert die Firma Webtains GmbH die Gebühr für das 2. Vertragsjahr ein. Viele Betroffen berichten hierüber. Aus den hier vorliegenden Rechnungen und Mahnungen für das 2. Vertragsjahr ergibt sich, dass nicht mehr Herr Nico Neugeboren, sondern ein Herr Michael Burat Geschäftsführer der Firma Webtains ist. Neu ist auch, dass der Rechnungsbetrag nicht mehr auf ein Konto der Firma Webtains überwiesen werden soll, sondern schuldbefreiend auf das Konto der ProPayment GmbH. Betroffene sollten nicht vorschnell bezahlen sondern die Angelegenheit rechtlich prüfen lassen.
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