Es liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Selfmade Records, Elvir Omerbegovic aus Düsseldorf vor. Die Selfmade Records, Elvir Omerbegovic wird anwaltlich vertreten durch die Rechtsanwälte Bindhardt & Lenz aus Butzbach. In der Abmahnung wirft die Selfmade Records, Elvir Omerbegovic durch die Rechtsanwälte Bindhardt & Lenz dem Abgemahnten vor, dass von dessen Internetanschluss die urheberrechtlich geschützte Tonaufnahme “Kollegah & Farid Bang: Jung, Brutal, Gutaussehend“ im Rahmen eines so genannten Peer-to-Peer-Netzwerkes im Internet für andere Nutzer zum Download angeboten wurde.
Mit der Abmahnung der Rechtsanwälte Bindhardt & Lenz werden Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Ersatz von Rechtsanwaltskosten geltend gemacht.In der Abmahnung der Rechtsanwälte Bindhardt & Lenz wird zur zügigen Beendigung der Angelegenheit angeboten, die der Abmahnung beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und einen Vergleichsbetrages in Höhe von 700,00 EUR zu bezahlen.
Allgemeine Hinweise zu dieser Abmahnung:
Unterschreiben Sie die der Abmahnung beigefügte und vorgefertigte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung nicht ohne vorherige Prüfung der Sach- und Rechtslage. Denn die unterschriebene Erklärung ist im Zweifel unbegrenzt gültig und stellt ein Schuldeingeständnis dar. Lassen Sie sich zuerst beraten und überprüfen, ob und in welchem Umfang die der Abmahnung als Entwurf beigefügte Unterlassungserklärung modifiziert werden kann oder sogar modifiziert werden muß. Selbst wenn Sie den gerügten Verstoß selbst nicht begangen haben, kann es ratsam sein, eine entsprechend formulierte Unterlassungserklärung abzugeben. Auch die Frage, ob und in welcher Höhe ein in der Abmahnung geforderter Betrag gezahlt werden muß, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Der geforderte Betrag sollte daher nicht ungeprüft überwiesen werden. Überweisen Sie auch nicht einfach und unverlangt einen Betrag in Höhe von 100,00 EUR an die gegnerischen Anwälte. Die Voraussetzungen des so genannten 100,00 EUR Paragrafen (97 a II UrhG) liegen nach derzeitigem Stand der herrschenden Rechtsprechung nicht vor.
Wie kann ich Ihnen helfen!
Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen aus den Bereichen Urheberrecht und Filesharing kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit und freue mich auf Ihren Anruf.
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