Streitwert bei Unterlassungsklage wegen fehlender Widerrufsbelehrung: 15.000,00 EUR.
Das Landgericht Rostock setzte mit Beschluss vom 28.04.2011 Aktenzeichen 5 HK O 34/11 den Streitwert in einer wettbewerbsrechtlichen Hauptsacheklage (Streitgegenstand: Fehlende Widerrufsbelehrung) auf 15.000,00 EUR fest. Der Hauptsacheklage war ein einstweiliges Verfügungsverfahren vorausgegangen. Auch in diesem einstweiligen Verfügungsverfahren setzte das Landgericht Rostock den Streitwert auf 15.000,00 EUR fest. Dies zeigt, dass manche Gerichte auch in einfach gelagerten wettbewerbsrechtlichen Streitigkeiten hohe Streitwert festsetzen.
Wer eine einstweilige Verfügung erhalten hat und nach Prüfung der Sach- und Rechtslage zu der Ansicht gelangt, die einstweilige Verfügung sei zu Recht ergangen, jedoch die Höhe des vom Gericht festgesetzen Streitwertes für unangemessen erachtet, sollte trotz dieses Vorbehaltes eine Abschlusserklärung abgeben und dabei zum Ausdruck bringen, dass die Höhe des Streitwertes nicht erfasst ist. Andernfalls droht eine Hauptsacheklage.
Sollten Sie eine einstweilige Verfügung im Bereich Wettbewerbsrecht – Urheberrecht – Marken- und Patentrecht erhalten haben, stehe ich Ihnen kurzfristig zur Prüfung der Sach- und Rechtslage und zur Vornahme der erforderlichen Maßnahmen zu Verfügung.
Weitere Informationen zu Streitwerten in wettbewerbsrechtlichen einstweiligen Verfügungsverfahren, Klageverfahren oder Hauptsacheverfahren finden Sie hier im BLOG.
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