Es wird hier informiert über ein Angebot des Verlag für elektronische Medien Melle – EBVZ.DE. Nach hier vorliegender Information eines Betroffenen ruft der Verlag für elektronische Medien Melle – EBVZ.DE Gewerbetreibende an. Gegenstand des Anrufs war im hier beschriebenen Fall ein Eintrag in einem Online Branchenbuchverzeichnis für Gewerbetreibende. In einem ersten Anruf wurde mit dem angerufenen Gewerbetreibenden u.a. dessen Daten abgeglichen und ein zweiter Anruf einer Kollegin angekündigt. Sodann folgte in den nächsten Tagen ein zweiter Anruf. Auch in diesem zweiten Anruf wurden die Daten des Gewerbetreibenden abgeglichen und dann mit dem Angerufenen ein kostenpflichtiger Vertrag über den angeblich besprochenen kostenpflichtigen Branchenbucheintrag abgeschlossen. Der Anruf wurde (angeblich mit Zustimmung des Angerufenen) aufgezeichnet. In der Folgezeit erhielt der betroffene Gewerbetreibende eine Rechnung über den Onlineeintrag. Als Nachweis des Vertragsschlusses wurde auf das aufgezeichnete Gespräch verwiesen. Erst mit Erhalt der Rechnung wurde dem Gewerbetreibenden bewußt, angeblich einen kostenpflichtigen Vertrag abgeschlossen zu haben.
Allgemeine Information:
Es handelt sich hierbei um eine spezielle Methode, Gewerbetreibende während der Geschäftszeit anzurufen und diesen einen Vertrag anzubieten. Da es sich bei den angerufenen Gewerbetreibenden meist um kleinere Betriebe handelt, ist gewährleistet, dass der Inhaber selbst am Telefon ist. Dieser hat meistens wenig Zeit. Dies wird zunutze gemacht und dem Gewerbetreibenden wird ein kostenpflichtiger Branchenbucheintrag angeboten. Das Gespräch wird aufgezeichnet. Erst mit Erhalt der Rechnung erfährt der Betroffene, dass nicht etwa seine Daten lediglich abgeglichen worden sind, sondern dass er einen kostenpflichtigen Branchenbucheintrag bestellt hat. Ähnliches Konzept betreibt die Rocket Concept AG und die Business Service Media GmbH – dbvz.
Wichtiger Hinweis im Allgemeinen:
Angerufene Personen sollten nie zustimmen, ein Gespräch aufzuzeichnen. In manchen Fällen (z. Bsp. bei der Telekom) wird bei ausbleibender Zustimmung mitgeteilt, dass der Vertrag dann nicht abgeschlossen werden könne. Angerufene Personen sollten dann tatsächlich Abstand von einem Vertragsschluss nehmen. Lesen Sie auch bitte diesen Beitrag!
Wie kann ich Ihnen helfen?
Wenn Sie zur Abwehr einer solchen Forderung oder zur Prüfung der weiteren Vorgehensweise anwaltliche Unterstützung benötigen, können Sie die Kanzlei gerne beauftragen. Rufen Sie mich an unter folgender Nummer: 02154/605904. Die Beratung und Vertretung erfolgt bundesweit zu einem pauschalen Honorar.
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