Verlag für elektronische Medien Melle – EBVZ.DE – Forderung wegen Onlineeintrag!

Es wird hier informiert über ein Angebot des Verlag für elektronische Medien Melle – EBVZ.DE. Nach hier vorliegender Information eines Betroffenen ruft der Verlag für elektronische Medien Melle – EBVZ.DE Gewerbetreibende an. Gegenstand des Anrufs war im hier beschriebenen Fall ein Eintrag in einem Online Branchenbuchverzeichnis für Gewerbetreibende. In einem ersten Anruf wurde mit dem angerufenen Gewerbetreibenden u.a. dessen Daten abgeglichen und ein zweiter Anruf einer Kollegin angekündigt. Sodann folgte in den nächsten Tagen ein zweiter Anruf. Auch in diesem zweiten Anruf wurden die Daten des Gewerbetreibenden abgeglichen und dann mit dem Angerufenen ein kostenpflichtiger Vertrag über den angeblich besprochenen kostenpflichtigen Branchenbucheintrag abgeschlossen. Der Anruf wurde (angeblich mit Zustimmung des Angerufenen) aufgezeichnet. In der Folgezeit erhielt der betroffene Gewerbetreibende eine Rechnung über den Onlineeintrag. Als Nachweis des Vertragsschlusses wurde auf das aufgezeichnete Gespräch verwiesen. Erst mit Erhalt der Rechnung wurde dem Gewerbetreibenden bewußt, angeblich einen kostenpflichtigen Vertrag abgeschlossen zu haben.

Allgemeine Information:

Es handelt sich hierbei um eine spezielle Methode, Gewerbetreibende während der Geschäftszeit anzurufen und diesen einen Vertrag anzubieten. Da es sich bei den angerufenen Gewerbetreibenden meist um kleinere Betriebe handelt, ist gewährleistet, dass der Inhaber selbst am Telefon ist. Dieser hat meistens wenig Zeit. Dies wird zunutze gemacht und dem Gewerbetreibenden wird ein kostenpflichtiger Branchenbucheintrag angeboten. Das Gespräch wird aufgezeichnet. Erst mit Erhalt der Rechnung erfährt der Betroffene, dass nicht etwa seine Daten lediglich abgeglichen worden sind, sondern dass er einen kostenpflichtigen Branchenbucheintrag bestellt hat. Ähnliches Konzept betreibt die Rocket Concept AG und die Business Service Media GmbH – dbvz.

Wichtiger Hinweis im Allgemeinen:

Angerufene Personen sollten nie zustimmen, ein Gespräch aufzuzeichnen. In manchen Fällen (z. Bsp. bei der Telekom) wird bei ausbleibender Zustimmung mitgeteilt, dass der Vertrag dann nicht abgeschlossen werden könne. Angerufene Personen sollten dann tatsächlich Abstand von einem Vertragsschluss nehmen. Lesen Sie auch bitte diesen Beitrag!

Wie kann ich Ihnen helfen?

Wenn Sie zur Abwehr einer solchen Forderung oder zur Prüfung der weiteren Vorgehensweise anwaltliche Unterstützung benötigen, können Sie die Kanzlei gerne beauftragen. Rufen Sie mich an unter folgender Nummer: 02154/605904. Die Beratung und Vertretung erfolgt bundesweit zu einem pauschalen Honorar.

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5 Kommentare:

Sehr geehrte Damen und Herren,
mir ist genau das gleiche passiert, wie oben geschildert. Nun habe ich einen Brief von Eurotreuhandinkasso erhalten bis 04.06. 452,09 EUR zu zahlen. Können Sie mir helfen?
Mit freundlichen Grüßen
Evi Carroll

Das selbe habe ich auch gemacht!!aber habe das aufnehmen lassen! Nun kam die Rechnung!

Kann ich sofort widerrufen?

Widerrufen ist fast nicht möglich als Gewerbetreibender. Es wird nur ein Anwalt (der mit der Sache vertraut ist) helfen! Der Verlag aus Melle ist extrem gut vernetzt. Organisiert in Verbänden, das Inkassounternehmen (oben genannt) arbeitet faktisch kostenlos für diesen. Eine Spezial Detektei “Faust” wird angeblich befugt „aufwendige Ermittlungsmaßnahmen gegenüber dem Gläubiger“ zu betreiben. Und der Rechtsanwalt des Verlages aus Melle braucht einfach nur noch vorgefertigte Schreiben aus der Schublade zu ziehen. Mit ein paar Mouseklicks alles recht einfach zu erfahren. Es gibt nur eine sinnvollen Rat “zum Fachanwalt”!

Unverschämter Weise telefoniert diese Firma auch gerne mal Mobilfunknummern an. Gerne wird so getan als ob man bei selbigen irgendwelche Brancheneinträge bereits gebucht hat. Gibt man an, die Firma nicht zu kennen, wird einem erklärt, dass man das nun nicht verstehe, man stehe doch in diesem Register. Auf die Frage der Firmenadresse kommt nach einigem zögern gar eine Phantasieadresse ….

Hallo,
auch uns ist es gerade widerfahren. Da ich aber über alle unsere Online und Werbegeschäfte bescheid weiß, konnte ich sie schnell abwimmeln. Die Mitarbeiterin ist aber trotz allem am Telefon freundlich geblieben, was sonst nicht der Fall ist. Man wird aber trotzdem erst mal stutzig.