Haftet der Unternehmer für einen Eintrag in einem Branchenbuch im Internet?

Jeder Gewerbetreibende wird, ob er es möchte oder nicht, durch Übernahme seiner Daten aus öffentlichen Registern häufig in Onlinebranchenbücher eingetragen. Meist sind diese Einträge kostenlos. Oft wird man aber veranlasst, kostenpflichtige Einträge zu bestellen. Dabei kommen oft wucherähnliche Verträge zustande. Denn die Verträge laufen häufig über drei Jahre und die jährlichen Gebühren sind sehr hoch. Nur mit Hilfe eines Anwalts ist es häufig möglich, sich von solchen Verträgen zu lösen.

Ein weiteres Problem kann auftreten, wenn der Unternehmenseintrag wettbewerbswidrige Inhalte aufweist und der Unternehmer aufgrund dessen eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung erhält. In einem solchen Fall stellt sich die Frage, wer für diesen wettbewerbswidrigen Eintrag haften muß, der Unternehmer oder der Branchenbuchbetreiber.

Mit einem solchen Fall musste sich das Landgericht Essen in seinem Urteil vom 10.07.2013, 42 O 86/12, auseinandersetzen. Es ging um eine Kfz-Werkstatt und eine Werbung in einem Onlinebranchenbuch mit dem Hinweis „TÜV“ oder „ASU“ oder „Gutachter für KFZ“. Diese Werbung mahnte ein Wettbewerbsverein erfolgreich ab. Die Werbung wurde entfernt. In der Folgezeit tauchte die Werbung jedoch erneut in einem Onlinebranchenbuch auf, weswegen der Wettbewerbsverein die Zahlung einer Vertragsstrafe forderte. Die betroffene Kfz-Werkstatt trug vor, die Werbung nicht veranlasst zu haben. Das Landgericht Essen hat die Klage auf Zahlung der Vertragsstrafe abgewiesen, da nicht bewiesen werden konnte, dass die erneute Werbung auf ein schuldhaftes, dem Betreiber der Kfz-Werkstatt zurechnendes Verhalten zurückzuführen sei. Allein der Umstand, dass im Internet eine Werbung für einen Unternehmer erscheint, löst nicht die Annahme aus, der Unternehmer habe in wettbewerbsrechtlich verantwortlicher Weise daran mitgewirkt

Wie kann ich Ihnen helfen?

Wenn Sie auch eine wettbewerbswidrige Abmahnung wegen Ihrem Branchenbucheintrag bekommen haben, dann lassen Sie prüfen, ob und inwieweit Sie für einen möglichen Verstoß verantwortlich sind. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen aus den Bereichen des Wettbewerbsrechts kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit zu einem angemessenen Pauschalhonorar! Rufen Sie mich an (02154/605904). Ich freue mich auf Ihren Anruf!

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