Abmahnung Schlömer & Sperl für EONETIX Informations Technology Handels GmbH

Es liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Firma EONETIX Informations Technology Handels GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Venelin Atanassov, Wien, vor. Die Firma EONETIX Informations Technology Handels GmbH betreibt Handel im Bereich EDV und verkauft unter anderem auch Hardware. Die Firma EONETIX Informations Technology Handels GmbH wird anwaltlich vertreten durch die Rechtsanwälte Schlömer & Sperl aus Hamburg. In der Abmahnung lässt die Firma EONETIX vorwerfen:

  • Auftritt als Privatverkäufer trotz Gewerblichkeit
  • Fehlendes Widerrufsrecht oder Rückgaberecht
  • Fehlendes Impressum
  • Fehlende Pflichtinformationen

Die Rechtsanwälte Schlömer & Sperl fordern in der Abmahnung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung (Entwurf anbei) und zur Zahlung von Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.044,40 EUR auf. Die Anwaltskosten sind berechnet auf Grundlage eines Gegenstandswertes in Höhe von 25.000,00 EUR.

Allgemeiner Hinweis zu wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen:

Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen sollten stets Ernst genommen und nicht ignoriert werden. Das Verstreichen Lassen der gesetzten Frist kann den Erlass einer einstweiligen Verfügung oder einer Unterlassungsklage nach sich ziehen. Die damit einhergehenden Kosten können ohne weiteres nochmals so hoch sein, wie die Kosten für die Abmahnung selbst. Lassen Sie sich daher im Zweifel umfassend beraten.

Hinweis zur Frage, ob ein gewerbliches Handeln vorliegt!

Bei der Abmahnung von Privatpersonen muß geprüft werden, ob das Handeln der Privatperson die Schwelle zur Gewerblichkeit überschreitet. Kriterien für eine Gewerblichkeit sind Umfang, Art und Professionalität des Handels. Es kommt hingegen nicht darauf an, ob der Abgemahnte ein Gewerbe angemeldet hat oder nicht und ob er mit dem Handel einen Gewinn erzielt. Die Beurteilung der Frage, ob noch ein privates Handeln vorliegt oder ob bereits die Schwelle zur Gewerblichkeit überschritten ist, sollte einer rechtskundigen Person überlassen werden.

Wie kann ich Ihnen helfen?

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Hierdurch kommt noch kein Mandatsverhältnis zustande. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen aus den Bereichen des Wettbewerbsrechts kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit zu einem angemessenen Pauschalhonorar! Rufen Sie mich an (02154/605904). Ich freue mich auf Ihren Anruf!

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