Abmahnung Guccio Gucci durch bock legal Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB

Abmahnung MarkenrechtHier finden Sie Informationen über markenrechtliche Abmahnungen der Guccio Gucci S.p.A. Die Guccio Gucci S.p.A. wird anwaltlich vertreten durch die bock legal Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB aus Frankfurt. Die Guccio Gucci S.p.A ist Inhaberin verschiedener geschützter Marken, u.a. der Bildmarke mit dem „GG“-Muster oder der Marke „Gucci“ und „grün-rot-grün“. Gegenstand der Abmahnungen sind Verstöße gegen die zu Gunsten der Guccio Gucci S.p.A. eingetragenen Marken (Plagiatsvorwurf). Meist geht den Abmahnungen Zollbeschlagnahmen von gefälschten Gucci-Produkten voraus. In den Abmahnungen wird aufgefordert, eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben, Auskunft über den Umfang der markenrechtswidrigen Benutzung zu erteilen, sowie Schadensersatz und Rechtsanwaltskosten zu bezahlen.

Allgemeine Hinweise zu markenrechtlichen Abmahnungen:

Markenrechtliche Abmahnungen bergen ein besonders hohes Kostenrisiko. Zum einen sind die Kosten der Abmahnungen sehr hoch. Außerdem wird neben Anwaltskosten regelmäßig auch ein Schadensersatz geltend gemacht. Um diesen berechnen zu können, fordert der Markeninhaber regelmäßig Auskunft über Art und Umfang der markenrechtswidrigen Benutzung.

Allgemeine Hinweise zur Abgab einer Unterlassungserklärung:

Unterschreiben Sie im Zweifel nicht die den Abmahnungen beigefügten vorformulierten Erklärungen. Häufig sind diese zu weit gefasst und/oder die Vertragsstrafe ist zu hoch angesetzt. Lassen Sie sich im Zweifel beim Entwurf einer modifizierten Unterlassungserklärung beraten. Denn eine einmal unterschriebene Unterlassungserklärung ist zeitlich unbegrenzt gültig und kann nicht wieder aufgehoben werden.

Wichtiger Hinweis für Privatverkäufer:

Insbesondere abgemahnten Privatverkäufern ist dringend anzuraten, die vorgefertigte Unterlassungserklärung nicht voreilig zu unterschreiben, sondern zunächst zu prüfen, ob ein Handeln im geschäftlichen Verkehr vorliegt. Allerdings sind zum Schutz des Markenrechts die Grenzen zum gewerblichen Handeln sehr schnell überschritten. Gerade abgemahnte Privatverkäufer sollten sich unbedingt anwaltlich beraten lassen und davon absehen, ihr eigenes subjektives Rechtsempfinden der Entscheidung zugrunde zu legen.

Wie kann ich Ihnen helfen!

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung von Abmahnungen aus dem Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit und freue mich auf Ihren Anruf.

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