In der Vergangenheit wurde immer wieder mal der Up-Load eines Musiktitels, welcher lediglich Teil eines PC-Spiels war und als Hintergrundmusik diente, urheberrechtlich abgemahnt. Diesbezüglich stellte sich die Frage, ob der Up-Load eines solchen Musiktitels tatsächlich eine Urheberrechtsverletzung darstellt. Da die das Verfahren vorbereitenden Gestattungsbeschlüsse gemäß § 101 Abs. 9 UrhG von den Landgerichten regelmäßig erteilt wurden, bestand daran zunächst kein Zweifel. Nun hat das OLG Köln mit Beschluss vom 19.09.2014, 6 W 115/14, entschieden, dass der Rechteinhaber, dem das ausschließliche Recht zur Verbreitung eines Musiktitels in Peer-to-Peer Netzwerken zusteht, aus diesem Recht nicht gegen das Öffentlichzugänglichmachen eines Computerspiels vorgehen, das diesen Musiktitel als Spielmusik enthält.
Dem Ganzen lag folgender Sachverhalt zugrunde:
Die Beteiligte zu 1) hat bei dem Landgericht Köln den Erlass einer Anordnung beantragt, der Beteiligten zu 2) gemäß § 101 Abs. 9 UrhG zu gestatten, unter Verwendung von Verkehrsdaten der Beteiligten zu 1) Auskunft zu erteilen über diejenigen Nutzer, denen zu bestimmten Zeitpunkten bestimmte IP-Adressen zugewiesen worden waren. Die Beteiligte zu 1) hat sich darauf gestützt, ihr stünde das ausschließliche Recht zu, den Musiktitel „Playa (Mexicans With Guns Edit)” des Musikers „Freddie Gibbs” in Peer-to-Peer-Netzwerken öffentlich zugänglich zu machen. Dieses Recht sei verletzt worden, indem das Computerspiel „Sleeping Dogs” in einem Peer-to-Peer-Netzwerk öffentlich zugänglich gemacht worden sei; der Titel „Playa (Mexicans With Guns Edit)” sei in diesem Spiel enthalten. Das Landgericht hat den Antrag zurückgewiesen, da die Aktivlegitimation der Beteiligten zu 1) nicht dargelegt worden sei. Denn das Recht der Antragstellerin, den Titel in Peer-to-Peer-Netzwerken öffentlich zugänglich zu machen, wird durch das Öffentlichzugänglichmachen eines Computerspiels, das diesen Titel als „Hintergrundmusik” enthält, nicht beeinträchtigt. Niemand wird das komplette Spiel herunterladen, um allein den Musiktitel zu hören.
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