Hier finden Sie Informationen zu einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung der Frau Claudia Regina Lucas. Frau Claudia Regina Lucas wird anwaltlich vertreten durch die Rechtsanwälte Steinhauer Günther. Abmahngegenstand ist die Verkaufstätigkeit des Abgemahnten bei eBay. Konkret wird vorgeworfen, nach erfolgter Ausübung des Widerrufsrechts nur den Verkaufspreis, nicht aber die Versandkosten zu erstatten. In der Abmahnung wird aufgefordert, die beigefügte Unterlassungserklärung abzugeben und Abmahnkosten in Höhe von 1.029,35 EUR zu erstatten.
Wichtiger Hinweis:
Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen sollten stets Ernst genommen und nicht ignoriert werden. Das Verstreichen Lassen der gesetzten Frist kann den Erlass einer einstweiligen Verfügung oder einer Unterlassungsklage nach sich ziehen. Die damit einhergehenden Kosten können ohne weiteres nochmals so hoch sein, wie die Kosten für die Abmahnung selbst. Sofern das gerügte Verhalten tatsächlich wettbewerbswidrig und die Abmahnung nicht rechtsmißbräuchlich ist, sollte eine abgeänderte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Lassen Sie sich daher im Zweifel umfassend beraten und die Rechtmäßigkeit der Abmahnung prüfen.
Wie kann ich Ihnen helfen?
Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Hierdurch kommt noch kein Mandatsverhältnis zustande. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen aus den Bereichen des Wettbewerbsrechts kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit zu einem angemessenen Pauschalhonorar! Rufen Sie mich an (02154/605904). Ich freue mich auf Ihren Anruf!
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