Hier finden Sie Informationen über eine markenrechtliche Abmahnung der Firma Dekra Se. Die Firma Dekra SE wird anwaltlich vertreten durch die Patentrechtsanwälte Uexküll & Stolberg. In der Abmahnung wird vorgeworfen, durch die Benutzung der Bezeichnung „Dekra“ die Schutzrechte der Abmahnerin zu verletzen. Es wird daher die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Erstattung von Abmahnkosten in Höhe von 1.531,90 EUR (Gegenstandswert 50.000,00 EUR) gefordert.
Allgemeine Hinweise zu markenrechtlichen Abmahnungen
Markenrechtliche Abmahnungen bergen ein besonders hohes Kostenrisiko und sollten sehr Ernst genommen werden. Die Prüfung der Abmahnung sollte daher in professionelle Hände gelegt werden. Sofern der Vorwurf in der Abmahnung zutreffend ist, sollte nicht die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung, sondern eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Denn die den Abmahnungen beigefügten Unterlassungsverpflichtungserklärung sind regelmäßig zu weit gefasst, insbesondere was die Höhe der Vertragsstrafe und die Verpflichtung der Erstattung von Forderungen anbelangt.
Wie kann ich Ihnen helfen!
Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen aus dem Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit und freue mich auf Ihren Anruf.
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