Ein Betroffener hat hier Forderungsschreiben der Rechtsanwälte Auer Witte Thiel im Auftrag der Firma Flirtcafe Online GmbH vorgelegt. Gegenstand der Forderung ist eine Mitgliedschaft bei Flirtcafe.de. Flirtcafe.de ist ein Internet-Service, der Personen ermöglicht, sich virtuell kennen zu lernen. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen steht geschrieben (Stand 05.09.2016):
„Als ersten Schritt steht dem Kunden nur eine kostenlose Anmeldung (kostenloser Vertrag) zur Verfügung. Erst nachdem sich der Kunde kostenlos angemeldet hat, hat er die Möglichkeit in einer zweiten Anmeldung einen kostenpflichtigen Vertrag zu schließen.
[…] Der Preis für das zehntägige kostenpflichtige Testabonnement beträgt 1,99 EUR inkl. MwSt.. Der Preis ist nach Vertragsschluss zu zahlen. Das kostenpflichtige sechsmonatige Abonnement kostet 19 EUR wöchentlich inkl. MwSt. Bei einem sechsmonatigen Abonnement ist jeweils der Preis für einen Monat monatlich im voraus zu zahlen, mithin die erste Zahlung nach Vertragsschluss bzw. Abonnementverlängerung, die zweite Zahlung zum Monatsersten des zweiten Abonnementmonats usw..
[…]
Das kostenpflichtige Testabonnement hat eine Laufzeit von 10 Tagen und kann jederzeit mit dreitägiger Frist zum Ablauf gekündigt werden. Es verlängert sich um 6 Monate zum Preis von 19 Euro wöchentlich inklusive Mehrwertsteuer, wenn es innerhalb dieser Frist nicht gekündigt wird. Wenn der Kunde nicht zum Ablauf des laufenden Verlängerungszeitraums kündigt, verlängert sich der Vertrag um jeweils weitere 6 Monate zum vorgenannten Preis.“
Wichtiger Hinweis:
Nach hier vertretener Ansicht bestehen erhebliche Zweifel, ob die vom Betreiber verwendeten Klauseln wirksam sind. Wer also ebenfalls Forderungsschreiben der Rechtsanwälte Auer Witte Thiel im Auftrag der Flirtcafe Online GmbH erhalten hat, sollte den Betrag nicht vorschnell bezahlen sondern zuerst prüfen lassen, ob ein wirksamer Vertrag zustande gekommen ist und/oder ob dieser gekündigt werden kann. Lesen Sie hierzu auch folgenden Beitrag!
Wie kann ich Ihnen helfen?
Wenn Sie auch ein Forderungsschreiben erhalten haben, können Sie dieses hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von vergleichbaren Fällen kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen.
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