Aktuell erhalten viele Betroffene Zahlungsaufforderungen der Rhein Inkasso und Forderungsmanagement mit Sitz in Mannheim. Gegenstand der Zahlungsaufforderungen sind Ansprüche aus angeblich zurückliegenden Urheberrechtsverletzungen. Die angeblichen Verstöße sollen teilweise aus dem Jahr 2010 stammen. So werden neben dem ursprünglichen Schadensersatzanspruch und Rechtsanwaltskosten nun auch Inkassokosten und Zinsen für die zurückliegenden Jahre geltend gemacht. Die geforderten Summen sind mitunter erheblich und für den Betroffenen sehr überraschend.
Wichtiger Hinweis:
Es sollte auf keinen Fall die geforderte Summe ohne vorherige Prüfung der Sach- und Rechtslage bezahlt werden. Die Forderungen könnten aus mehreren Gründen zurückgewiesen werden. Zum einen stellt sich die Frage, ob der Empfänger der Zahlungssaufforderung überhaupt für die seinerzeitige Urheberrechtsverletzung verantwortlich ist. Diesbezüglich hat sich die Rechtsprechung erheblich weiterentwickelt. Zum anderen könnte der Anspruch ganz oder teilweise verjährt sein. Lassen Sie sich daher auf jeden Fall anwaltlich beraten.
Wie kann ich Ihnen helfen?
Wenn Sie auch eine solche Zahlungsaufforderung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 für weitere Informationen anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Fällen zum Thema Forderungseinzug durch Inkassobüros kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit und freue mich auf Ihren Anruf.
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