Rechnung von I. K. Mediendienst GmbH wegen Branchenbucheintrag erhalten?

(1) Die Firma I. K. Mediendienst GmbH mit Sitz in Köln betreibt auf mehreren Internetseiten Online-Branchenbücher. In diesem Zusammenhang verschickt die Firma I. K. Mediendienst GmbH ein Formular an Unternehmer, in dem der angeschriebene Unternehmer voreingetragene Daten korrigieren und gegebenenfalls ergänzen kann  Durch das Unterzeichnen und Rücksendung des Formulars kommt nach Vorstellung des Branchenbuchbetreiber ein kostenpflichtiger Vertrag mit monatlichen Kosten in Höhe von knapp über 1.000,00 EUR zustande. Die Kostenpflicht steht lediglich im Kleingedruckten und wird von dem betroffenen Unternehmer regelmäßig überlesen. Zudem beträgt die Vertragslaufzeit drei Jahre und der Vertrag verlängert sich um je ein weiteres Jahr, wenn nicht fristgerecht gekündigt wird. Erst mit Erhalt der Rechnung über das 1. Vertragsjahr wird dem betroffenen Unternehmer bewusst, dass er einen kostenpflichtigen Vertrag abgeschlossen hat. Weitere Rechnungen drohen.

Wichtiger Hinweis:

Es gibt zahlreiche Onlinebranchenbücher, in welchen Firmendaten kostenlos eingetragen werden können. Es kann daher nicht empfohlen werden, einen kostenpflichtigen Vertrag über den Eintrag von Unternehmensdaten in ein Online-Branchenverzeichnis abzuschließen und entsprechende Formulare zu unterschreiben. Häufig ist nämlich die Auffindbarkeit derartiger Firmenregister in Suchmaschinen schlecht, da die Portale meist nicht suchmaschinenoptimiert gestaltet sind. Nach hier vertretener Auffassung geht es allein darum, kostenpflichtige Wucherverträge abzuschließen. Die Forderung sollte daher nicht bezahlt, sondern zurückgewiesen werden.

Wie kann ich Ihnen helfen?

Wenn Sie auch eine solche Rechnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 für weitere Informationen anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Fällen aus dem Bereich Branchenbuchabzocke kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit und freue mich auf Ihren Anruf.


Forderungsschreiben Rechtsanwalt Andreas Welter im Auftrag der I.K. Mediendienst GmbH

Geschrieben von Virabell Schuster am 07. November 2017

Up-Date (2): Herr Rechtsanwalt Andreas Welter verschickt im Auftrag der I.K. Mediendienst GmbH Forderungsschreiben. In deren Auftrag schreibt er Gewerbetreibende und Freiberufler an, die bei der I.K. Mediendienst GmbH einen Werbeeintrag für das Internet-Branchenverzeichnis www.firmendienst-portal.de abgeschlossen haben sollen. Neben dem offenen Rechnungsbetrag fordert Rechtsanwalt Welter die Zahlung von Mahnkosten sowie die Erstattung seiner Rechtsanwaltskosten. Bei Nichtzahlung droht der Anwalt mit einem Gerichtsverfahren. Wenn Sie auch eine solche Zahlungsaufforderung erhalten lassen, können Sie dieses hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von vergleichbaren Fällen kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen.

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