Es liegt eine Abmahnung des Fußballvereins TSG 1899 Hoffenheim vor. Der Fußballverein TSG 1899 Hoffenheim wird vertreten durch die Schütz Rechtsanwälte aus Karlsruhe. In der Abmahnung wird vorgeworfen, Fußballtickets für Spiele des TSG 1899 Hoffenheim unter Verstoß gegen die Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB) des Vereins zum Verkauf angeboten zu haben. In der Abmahnung wird daher aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben sowie eine Vertragsstrafe und Anwaltskosten pauschal als reduzierte Angebot in Höhe von 500,00 EUR zu bezahlen.
Was tun bei Erhalt einer Abmahnung:
Die Abmahnung ist auf jeden Fall ernst zu nehmen. Wer diese ignoriert, riskiert nicht nur ein Gerichtsverfahren, sondern im Falle einer Mitgliedschaft im Verein auch den zwangsweisen Austritt aus dem Verein und ein künftiges Stadionverbot. Es ist aber auch prüfen, ob tatsächlich ein Verstoß gegen. Die Sachlage kann sehr unterschiedlich sein. Jedenfalls sollte der Abgemahnte unter Zurückstellung seiner eigenen subjektiven Meinung die Prüfung der Sach- und Rechtslage einer Person überlassen, die einen nötigen Abstand zu der Angelegenheit und die erforderliche Fachkenntnis besitzt. Selbst wenn der gerügte Verstoß vorliegt, sollte lediglich eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden.
Wie kann ich Ihnen helfen?
Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Hierdurch kommt noch kein Mandatsverhältnis zustande. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen wegen Verstoß gegen Allgemeine Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB) von Fußballvereinen kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit! Rufen Sie mich an (02154/605904). Ich freue mich auf Ihren Anruf!
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