Abmahnung Rechtsanwälte Zimmermann & Decker für tonpool Medien GmbH wegen „Ist Es Wahr (Aim High)“

Es liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der tonpool Medien GmbH aus Burgwedel vor. Die tonpool Medien GmbH wird vertreten durch die Rechtsanwälte Zimmermann & Decker aus Hamburg. Gegenstand der Abmahnung ist das angebliche Bereitstellen der Tonaufnahme „Ist Es Wahr (Aim High)“ der Musikgruppe Söhne Mannheims in Form einer Datei zum Download über einen Internetanschluss in einem Filesharing-Netzwerk. In dem Abmahnschreiben wird aufgefordert, eine anliegende Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung zu übersenden. Die dem Abmahnschreiben beigefügte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sieht ein Vertragsstrafenversprechen von 5.001,00 EUR für jeden Fall der Zuwiderhandlung vor, und zwar unter Ausschluss der Einrede des Fortsetzungszusammenhanges bzw. der Einrede der rechtlichen Einheit. Weiter soll sich der Abgemahnte verpflichten, einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 425,00 EUR zu zahlen.

Es kann nicht empfohlen werden, die dem Abmahnschreiben mit beigelegte, vorgefertigte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen zu unterschreiben, ohne zu prüfen, ob die Erklärung den tatsächlichen Gegebenheiten Rechnung trägt. In jedem Fall sollte zur Vermeidung erheblicher Nachteile die gesetzten Fristen eingehalten werden, da andernfalls die Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens droht.

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier vorab per Fax (02154/605905) oder Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Hierdurch kommt noch kein Mandatsverhältnis zustande.

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