Hier finden Sie Informationen zu einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung des Herrn Osman Özkan. Herrn Osman Özkan wird anwaltlich vertreten durch Rechtsanwalt Levent Göktekin. Betroffen ist das Marktsegment Schmuck. Abmahngegenstand ist die Verkauftätigkeit des Abgemahnten über das Internetauktionshaus eBay als Privatanbieter obgleich das Handeln gewerblichen Charakter hat. Gerügt werden daher fehlende Pflichtangaben. Es werden die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Erstattung von Abmahnkosten berechnet auf einem Streitwert von 15.000,00 EUR gefordert.
Wichtiger Hinweis:
Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen sollten stets Ernst genommen und nicht ignoriert werden. Das Verstreichen Lassen der gesetzten Frist kann den Erlass einer einstweiligen Verfügung oder einer Unterlassungsklage nach sich ziehen. Die damit einhergehenden Kosten können ohne weiteres nochmals so hoch sein, wie die Kosten für die Abmahnung selbst. Sofern das gerügte Verhalten tatsächlich wettbewerbswidrig und die Abmahnung nicht rechtsmißbräuchlich ist, sollte eine abgeänderte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Zunächst muß jedoch das gerügte Verhalten eingestellt werden. Reichen Sie daher die abgeänderte und unterschriebene Unterlassungserklärung erst dann beim gegnerischen Anwalt ein, wenn Sie Ihre Verkaufsangebote überarbeitet und die Verstöße eingestellt haben. Andernfalls drohen die Geltendmachung einer Vertragstrafe und eine erneute Abmahnung. Lassen Sie sich daher im Zweifel umfassend beraten.
Wie kann ich Ihnen helfen?
Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Hierdurch kommt noch kein Mandatsverhältnis zustande. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen aus den Bereichen des Wettbewerbsrechts kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit zu einem angemessenen Pauschalhonorar! Rufen Sie mich an (02154/605904). Ich freue mich auf Ihren Anruf!
Schreibe einen Kommentar