Rechnung Mahnung von Örtlicher Business Verlag wegen Google SEO Leistungen erhalten?

Aktuell melden sich hier viele Betroffene, die eine Rechnung von dem Dienstleister Örtlicher Business Verlag mit Sitz in der Schweiz erhalten haben. Der Örtliche Business Verlag bietet laut Angaben in der Rechnung Google Seo Leistungen (Google AdWords, Google My Business) an. Gegenstand der hier vorgelegten Rechnung ist wahrscheinlich eine angebliche telefonische Beauftragung des Dienstleisters, Google Seo Leistungen für den angerufenen Unternehmer durchzuführen. Mit der Rechnung wird ein Betrag in Höhe von 749,00 EUR gefordert. Betroffen sind auch Gewerbetreibende aus der Schweiz. Das Gespräch wird zum Nachweiß des Vertragsschlusses womöglich aufgezeichnet worden. Erst mit Erhalt der Rechnung wird dem Gewerbetreibenden bewußt, einen nicht gewollten kostenpflichtigen Vertrag telefonisch abgeschlossen zu haben.

Allgemeine Information:

Es handelt sich hierbei um eine spezielle Methode, Gewerbetreibende während der Geschäftszeit anzurufen und diesen einen Vertrag über Google Leistungen anzubieten. Häufig wird dem Betroffenen ein Sachverhalt mitgeteilt, um aufgrund dessen seine Unternehmensdaten abzugleichen. Da es sich bei den angerufenen Gewerbetreibenden meist um kleinere Betriebe handelt, ist gewährleistet, dass der Inhaber selbst am Telefon ist. Dieser hat meistens wenig Zeit, was zunutze gemacht wird, um dem Gewerbetreibenden kostenpflichtige Leistungen anzutragen. Das Gespräch wird aufgezeichnet. Erst mit Erhalt der Rechnung erfährt der Betroffene, dass er einen kostenpflichtigen Branchenbucheintrag bestellt hat. Lesen Sie auch diesen Beitrag!

Wichtiger Hinweis im Allgemeinen:

Angerufene Personen sollten nie zustimmen, ein Gespräch aufzuzeichnen. In manchen Fällen wird bei ausbleibender Zustimmung mitgeteilt, dass der Vertrag dann nicht abgeschlossen werden könne. Angerufene Personen sollten dann tatsächlich Abstand von einem Vertragsschluss nehmen. Ebenso sollte der in Rechnung gestellte Betrag nicht vorschnell bezahlt. Lassen Sie zunächst prüfen, ob der Vertrag wirksam zustande gekommen ist.

Wie kann ich Ihnen helfen?

Wenn Sie auch eine solche Rechnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 für weitere Informationen anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Fällen aus dem Bereich Branchenbuchverträge kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit und freue mich auf Ihren Anruf.

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