Die Firma ProData mit Sitz in Spanien verschickt aktuell Rechnungen an Gewerbetreibende. Gegenstand der Rechnung ist die angebliche Beauftragung mit einem Werbeeintrag auf einem Unternehmensportal im Internet. Hintergrund der Beauftragung ist angeblich ein vom Gewerbetreibenden unterschriebene Formular, in dem der angeschriebene Unternehmer voreingetragene Daten korrigieren und gegebenenfalls ergänzen konnte. Die in Rechnung gestellten jährlichen Kosten betragen 1.296,00 EUR. Weitere Informationen lassen sich dem Formular kaum entnehmen. Auch die Kostenpflicht steht lediglich im Kleingedruckten und wird von dem betroffenen Unternehmer regelmäßig überlesen. Erst mit Erhalt der Rechnung über das 1. Vertragsjahr wird dem betroffenen Unternehmer bewusst, dass er einen kostenpflichtigen Vertrag abgeschlossen hat. Weitere Rechnungen drohen.
Wichtiger Hinweis:
Es gibt zahlreiche Onlinebranchenbücher, in welchen Firmendaten kostenlos eingetragen werden können. Es kann daher nicht empfohlen werden, einen kostenpflichtigen Vertrag über den Eintrag von Unternehmensdaten in ein Online-Branchenverzeichnis abzuschließen und entsprechende Formulare zu unterschreiben. Häufig ist nämlich die Auffindbarkeit derartiger Firmenregister in Suchmaschinen schlecht, da die Portale meist nicht suchmaschinenoptimiert gestaltet sind. Nach hier vertretener Auffassung geht es allein darum, kostenpflichtige Wucherverträge abzuschließen. Die Forderung sollte daher nicht bezahlt, sondern zurückgewiesen werden.
Wie kann ich Ihnen helfen?
Wenn Sie auch eine solche Rechnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 für weitere Informationen anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Fällen aus dem Bereich Branchenbuchverträge kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit und freue mich auf Ihren Anruf.
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