…. ist wettbewerbswidrig, wenn neben dem Großhandel im erheblichen Umfang auch der Einzelhandel betrieben wird. Eine solche Werbung ist zu unterlassen (Landgericht Koblenz, 4 HK O 33/10).
News in der Kategorie Alle Newsartikel
Hier finden Sie unter der Kategorie Alle Newsartikel verfasste Mitteilungen und Berichte zu Themen oder Urteilen aus den Tätigkeitsschwerpunkten der Anwaltskanzlei Schuster. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität kann ich keine Haftung übernehmen. Die Mitteilungen stellen keine Beratung dar. Sie sind allgemein gehalten. Sie können nicht oder nicht vollständig zur Lösung eines konkreten Falles herangezogen werden. Die Lösung eines konkreten Falles erfordert stets eine individuelle Prüfung der Sach- und Rechtslage.
“Kostenlose Ersteinschätzung”: Unzulässige Werbung durch Anwälte!
Die Rechtsanwaltskammer Düsseldorf hat mit Schreiben vom 17.05.2010 erklärt, dass die Werbung für eine kostenlose Ersteinschätzung von Abmahnungen gegen § 49 b BRAO verstößt und damit standeswidrig ist. Der Verstoß werde auch nicht dadurch relativiert, dass andere Rechtsanwälte gegen das Verbot ebenfalls verstoßen.
Abmahnung per Email zulässig?!
Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung kann per Email erfolgen. Das Risiko, dass eine per Email verschickte Abmahnung den Abgemahnten nicht erreicht, hat dieser zu tragen. Eine Abmahnung gilt auch dann als zugegangen, wenn sie von einer “Firewall” abgefangen wird (Landgericht Hamburg, Urteil vom 07.07.2009, AZ 312 O 142/09).