Der Pfandleiher haftet nur, wenn er arglistig handelt. Es ist allerdings ein Unterschied, ob ein Sachverständiger nach Unfallspuren sucht, oder ob ein Angestellter eines Pfandhauses das Fahrzeug betrachtet, um den Verwertungserlös zu schätzen (AG Krefeld, 78 C 284/05).
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Hier finden Sie unter der Kategorie Alle Newsartikel verfasste Mitteilungen und Berichte zu Themen oder Urteilen aus den Tätigkeitsschwerpunkten der Anwaltskanzlei Schuster. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität kann ich keine Haftung übernehmen. Die Mitteilungen stellen keine Beratung dar. Sie sind allgemein gehalten. Sie können nicht oder nicht vollständig zur Lösung eines konkreten Falles herangezogen werden. Die Lösung eines konkreten Falles erfordert stets eine individuelle Prüfung der Sach- und Rechtslage.
Kein Zurückbehaltungsrecht des Verkäufers bei Lieferung mangelhafter Ware!
Dem Verkäufer steht kein Zurückbehaltungsrecht in der Form zu, dass er zur Rückzahlung des Kaufpreises erst verpflichtet ist, nachdem er die Ware zurück erhalten hat. Der Käufer ist nicht zur Vorleistung (zuerst Rücksendung der Ware) verpflichtet (AG Krefeld, 5 C 239/06).
Kein Aufwendungsanspruch des Käufers eines PKW in öffentlicher Versteigerung!
Erweist sich der in öffentlicher Pfandversteigerung ersteigerte PKW als mangelhaft, schuldet der Pfandleiher dem Käufer für Aufwendungen (Zulassung, Öl, Benzin) kein Ersatz nach § 284 BGB in Verbindung mit § 445 BGB (AG Krefeld, 4 C 245/06).