Branchenbuchverträge Archive - Anwaltskanzlei Schuster Sat, 28 Sep 2024 15:50:17 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=6.7.2 https://www.kanzlei-schuster.de/wp-content/uploads/2019/06/cropped-favicon_schuster-32x32.png Branchenbuchverträge Archive - Anwaltskanzlei Schuster 32 32 Zahlungsaufforderung von Office Works Services Ltd. wegen kostenpflichtigem Branchenbucheintrag im Internet https://www.kanzlei-schuster.de/2024/10/zahlungsaufforderung-von-office-works-services-ltd-wegen-kostenpflichtigem-branchenbucheintrag-im-internet/ https://www.kanzlei-schuster.de/2024/10/zahlungsaufforderung-von-office-works-services-ltd-wegen-kostenpflichtigem-branchenbucheintrag-im-internet/#respond Tue, 01 Oct 2024 09:44:00 +0000 https://www.kanzlei-schuster.de/?p=11045 Viele Gewerbetreibende und Freiberufler berichten von Zahlungsaufforderungen, die sie von der Firma Office Works Services Ltd. mit Sitz in Bulgarien erhalten haben. Diese Forderungen belaufen sich oft auf hohe Beträge, in diesem Fall knapp 1.500 EUR. Hintergrund der Forderung ist offenbar ein vermeintlicher telefonischer Vertragsabschluss über den Eintrag von Unternehmensdaten in einem Branchenbuchportal. Oft können […]

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Viele Gewerbetreibende und Freiberufler berichten von Zahlungsaufforderungen, die sie von der Firma Office Works Services Ltd. mit Sitz in Bulgarien erhalten haben. Diese Forderungen belaufen sich oft auf hohe Beträge, in diesem Fall knapp 1.500 EUR. Hintergrund der Forderung ist offenbar ein vermeintlicher telefonischer Vertragsabschluss über den Eintrag von Unternehmensdaten in einem Branchenbuchportal. Oft können sich die Betroffenen jedoch nicht daran erinnern, jemals bewusst einen solchen Vertrag abgeschlossen zu haben. Wie kommt es zu solchen Situationen, und wie sollte man reagieren?

Vertragsabschluss am Telefon – Eine weit verbreitete Masche

Es ist keine Seltenheit, dass Gewerbetreibende während ihrer Arbeit von Dienstleistern angerufen werden, die verschiedene Leistungen anbieten, wie etwa Einträge in Branchenverzeichnisse. Diese Telefonate finden häufig in hektischen Arbeitssituationen statt, wodurch sich die Angerufenen oft nicht bewusst sind, was sie während des Gesprächs zugesagt haben.

In vielen dieser Fälle kommt es zu unklaren oder missverständlichen Absprachen, bei denen die Betroffenen glauben, lediglich einer kostenlosen oder unverbindlichen Information zugestimmt zu haben. Tatsächlich nutzen einige Anbieter jedoch diese Situationen, um vermeintliche Verträge zu generieren, die dann später als Grundlage für hohe Zahlungsforderungen dienen.

Rechtliche Grauzone und unseriöse Geschäftspraktiken

Das Vorgehen von Unternehmen wie der Office Works Services Ltd. bewegt sich häufig in einer rechtlichen Grauzone. Oftmals ist der angebliche Vertragsabschluss rechtlich schwer nachvollziehbar, da es keine schriftlichen Verträge gibt und der telefonische Dialog unklar bleibt. Viele dieser Unternehmen nutzen aggressive Verkaufstaktiken und das fehlende Bewusstsein der Betroffenen für ihre Rechte aus, um Forderungen geltend zu machen.

Solche Branchenbuchportale haben in der Regel wenig bis keinen tatsächlichen Nutzen für die betroffenen Gewerbetreibenden. Es handelt sich oft um reine Abzocke, die darauf abzielt, durch hohe Forderungen schnelles Geld zu verdienen. Aufgrund des Sitzes der Unternehmen im Ausland, in diesem Fall in Bulgarien, versuchen diese Firmen häufig, Druck auf die Betroffenen auszuüben, in der Hoffnung, dass diese aus Angst vor rechtlichen Konsequenzen zahlen.

Was sollte man tun nach Erhalt einer Zahlungsaufforderung?

Wenn Sie eine Zahlungsaufforderung von der Office Works Services Ltd. erhalten haben, sollten Sie keinesfalls unüberlegt zahlen. Stattdessen empfiehlt es sich, die folgenden Schritte zu unternehmen:

  1. Keine Zahlung ohne genaue Prüfung: Zahlen Sie nicht vorschnell. Prüfen Sie die Forderung genau und versuchen Sie, sich an das vermeintliche Telefonat und den angeblichen Vertragsabschluss zu erinnern. In vielen Fällen gibt es keine rechtliche Grundlage für die Forderung.
  2. Verlangen Sie Beweise: Schreiben Sie der Firma Office Works Services Ltd. und verlangen Sie konkrete Nachweise für den angeblichen Vertragsabschluss, wie etwa eine Mitschrift des Telefonats oder eine schriftliche Bestätigung.
  3. Widerspruch einlegen: Wenn Sie keinen gültigen Vertrag abgeschlossen haben, legen Sie schriftlich Widerspruch gegen die Forderung ein. Teilen Sie mit, dass Sie der Forderung widersprechen und den Vertrag nicht anerkennen. Diesen Widerspruch sollten Sie per Einschreiben versenden, um einen Nachweis zu haben.

Wie kann ich Ihnen helfen?

Wenn Sie auch eine solche Zahlungsaufforderung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie erhalten sodann im Rahmen unserer zeitlichen Kapazität eine Bewertung der Sach- und Rechtslage und eine Empfehlung zur weiteren Vorgehensweise. Durch die Beantwortung Ihrer Anfrage entstehen noch kein Mandatsverhältnis und noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Fällen zum Thema Branchenbuchverträge kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Die Vertretung und Beratung erfolgt bundesweit.

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Rechnung Mahnung von T&M Medien Verlag oder City Inkasso GmbH wegen Branchenbucheintrag erhalten? https://www.kanzlei-schuster.de/2022/10/rechnung-mahnung-von-tm-medien-verlag-oder-city-inkasso-gmbh-wegen-branchenbucheintrag-erhalten/ https://www.kanzlei-schuster.de/2022/10/rechnung-mahnung-von-tm-medien-verlag-oder-city-inkasso-gmbh-wegen-branchenbucheintrag-erhalten/#respond Fri, 07 Oct 2022 19:34:02 +0000 https://www.kanzlei-schuster.de/?p=10876 Vermehrt melden sich hier Gewerbetreibende, um eine Rechnung der Firma T&M Medien Verlag mit Sitz in Uedem oder eine Zahlungsaufforderung des Inkassounternehmens City Inkasso GmbH rechtlich prüfen zu lassen. Die Firma T&M Medien Verlag betreibt das Online Branchenbuchportal schnellergefunden.com. Gegenstand der hier vorgelegten Rechnung ist wahrscheinlich eine angeblich telefonische Beauftragung der T&M Medien Verlag, unter […]

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Vermehrt melden sich hier Gewerbetreibende, um eine Rechnung der Firma T&M Medien Verlag mit Sitz in Uedem oder eine Zahlungsaufforderung des Inkassounternehmens City Inkasso GmbH rechtlich prüfen zu lassen. Die Firma T&M Medien Verlag betreibt das Online Branchenbuchportal schnellergefunden.com. Gegenstand der hier vorgelegten Rechnung ist wahrscheinlich eine angeblich telefonische Beauftragung der T&M Medien Verlag, unter anderem ein Unternehmensprofil des angerufenen Gewerbetreibenden auf dem Portal schnellergefunden.com kostenpflichtig eintragen zu lassen. Erst mit Erhalt der Rechnung wird dem Gewerbetreibenden bewußt, einen aus seiner Sicht nicht gewollten kostenpflichtigen Vertrag offensichtlich telefonisch abgeschlossen zu haben. Wer die Rechnung nicht bezahlt, erhält in der Folgezeit eine Zahlungsaufforderung von dem Inkassounternehmens City Inkasso GmbH. Es wird dann regelmäßig gefragt, ob die Rechnung tatsächlich bezahlt werden muß oder ob es Möglichkeiten gibt, sich von dem Vertrag zu lösen., insbesondere vor dem Hintergrund, dass der Vertrag sich automatisch verlängert, wenn nicht innerhalb einer bestimmten Frist gekündigt wird

Allgemeine Information:

Häufig werden Gewerbetreibende während der Geschäftszeit angerufen, um auf diesem Wege einen Eintrag ihrer Daten in einem Onlinebranchenbucheintrag im Internet oder SEO-Leistungen anzubieten. Dem angerufenen Gewerbetreibenden wird dabei mitgeteilt, dass ein vorhandener Vertrag nicht gekündigt wurde und sich daher verlängert hat, weswegen nunmehr die Daten abgeglichen werden müssten. Aber auch anderen Anlässe des Anrufes werden vorgetragen, z.B dass ein bisher kostenloser Eintrag nunmehr kostenpflichtig sei. Da es sich bei den angerufenen Gewerbetreibenden meist um kleinere Betriebe handelt, ist gewährleistet, dass der Inhaber selbst am Telefon ist. Dieser hat meistens wenig Zeit, was zunutze gemacht wird, um dem Gewerbetreibenden ein kostenpflichtiger Dienstleistungsvertrag anzutragen. Der Gewerbetreibende will das Gespräch natürlich schnell beenden und beantwortet jede Frage mit „ja“. Das Gespräch wird aufgezeichnet unter dem Vorwand der Datensicherheit. Erst mit Erhalt der Rechnung erfährt der Betroffene, dass er einen kostenpflichtigen Branchenbucheintrag bestellt hat.

Wie kann ich Ihnen helfen?

Wenn Sie auch eine solche Zahlungsaufforderung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie erhalten sodann im Rahmen unserer zeitlichen Kapazität eine Bewertung der Sach- und Rechtslage und eine Empfehlung zur weiteren Vorgehensweise. Durch die Beantwortung Ihrer Anfrage entstehen noch kein Mandatsverhältnis und noch keine Anwaltskosten. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 für weitere Informationen anrufen. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Fällen zum Thema Branchenbuchverträge kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit und freue mich auf Ihren Anruf.

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Rechnung von City-Verlag 24 GmbH – BCV Verlag wegen Anzeigenvertrag erhalten? https://www.kanzlei-schuster.de/2022/09/rechnung-von-city-verlag-24-gmbh-bcv-verlag-wegen-anzeigenvertrag-erhalten/ https://www.kanzlei-schuster.de/2022/09/rechnung-von-city-verlag-24-gmbh-bcv-verlag-wegen-anzeigenvertrag-erhalten/#respond Thu, 29 Sep 2022 09:33:46 +0000 https://www.kanzlei-schuster.de/?p=10871 Die Firma City-Verlag 24 GmbH mit Sitz in Frankfurt bedient sich offensichtlich der Firma BCV Verlag (Türkei), um kostenpflichtige Anzeigeaufträge zu generieren. Hier geht man derzeit mit Anrufen und dem anschließenden Versand von Formularen auf Kundenakquise. Ziel dieser Akquise sind Gewerbetreibende, Freiberufler und sonstige Unternehmer. Die Vorgehensweise in dieser Fallkonstellation wird seit Jahren praktiziert und […]

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Die Firma City-Verlag 24 GmbH mit Sitz in Frankfurt bedient sich offensichtlich der Firma BCV Verlag (Türkei), um kostenpflichtige Anzeigeaufträge zu generieren. Hier geht man derzeit mit Anrufen und dem anschließenden Versand von Formularen auf Kundenakquise. Ziel dieser Akquise sind Gewerbetreibende, Freiberufler und sonstige Unternehmer. Die Vorgehensweise in dieser Fallkonstellation wird seit Jahren praktiziert und wird von vielen vergleichbaren Firmen übernommen. Unternehmen und Selbständige werden unter Vorgabe von oft unrichtigen Sachverhalten telefonisch in einen Vertrag gelockt, mit dem Ziel, einen Anzeigeauftrag über Printwerbung in sogenannten Bürgerinformationsfoldern abzuschließen.

Zur Vorgehensweise der City-Verlag 24 GmbH – BCV Verlag

Die Vorgehensweise der City-Verlag 24 GmbH – BCV Verlag sieht wie folgt aus: Alles beginnt mit einem Anruf. Dabei handelt es sich um Werbeanrufe bei Gewerbetreibende, Freiberufler und sonstigen Unternehmern, die nicht selten einen Anzeigenvertrag in einem örtlichen Anzeigenblatt vorhalten. Der Anrufer gibt vor, es müßten nunmehr noch Daten abgeglichen werden oder man bräuchte eine Druckfreigabe. Auch andere Anlässe des Anrufes werden vorgetragen. Kurz darauf wird ein Formular mit einer Druckvorlage übersandt, welches abgeglichen und unterschrieben zurück gesendet werden soll.

Zustandekommen des Vertrages mit anschließender Rechnung

Ohne das Kleingedruckte in dem Formular zu lesen, wird das Formular unterschrieben. Erst mit Erhalt der Rechnung wird dem Gewerbetreibenden bewußt, dass er einen Vertrag über den Druck von Foldern abgeschlossen hat. Der Druckauftrag soll aus drei Ausgaben pro Vertragsjahr bestehen. Die Gesamtkosten für 3 Auflagen betragen liegen bei 4.000,00 EUR. Betroffene Gewerbetreibende fragen in diesem Zusammenhang nach, ob von dem Vertrag Abstand genommen werden kann, zumal die Gefahr der Verlängerung des Vertrages droht.

Wie kann ich Ihnen helfen?

Sollten Sie juristische Hilfe benötigen, können Sie sich gerne per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) oder per Telefon (02154/605904) an mich wenden und die Zahlungsaufforderung zur Prüfung vorlegen. Sie erhalten sodann eine Bewertung der Sach- und Rechtslage und eine Empfehlung zur weiteren Vorgehensweise. Hierdurch entstehen Ihnen noch keine Kosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Fällen zum Thema Branchenbuchverträge und anderen Abofallen kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit und freue mich auf Ihren Anruf.

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Rechnung von Public Media GmbH – Die Verwaltungs UG – wegen Branchenbucheintrag erhalten? https://www.kanzlei-schuster.de/2022/09/rechnung-von-public-media-gmbh-die-verwaltungs-ug-wegen-branchenbucheintrag-erhalten/ https://www.kanzlei-schuster.de/2022/09/rechnung-von-public-media-gmbh-die-verwaltungs-ug-wegen-branchenbucheintrag-erhalten/#respond Mon, 26 Sep 2022 08:39:17 +0000 https://www.kanzlei-schuster.de/?p=10861 Die Public Media GmbH und Die Verwaltungs UG versenden derzeit unzählige Formulare, die mit „BRANCHENVERZEICHNIS 2022“ überschrieben sind. Im Kleingedruckten ist vermerkt, dass man bei einer Unterschrift einen Betrag von 972,00 EUR netto pro Jahr an die Public Media GmbH zahlen soll. Da die Mindestvertragslaufzeit zwei Jahre beträgt, summiert sich die Gesamtforderung auf knapp 2.000,00 […]

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Die Public Media GmbH und Die Verwaltungs UG versenden derzeit unzählige Formulare, die mit „BRANCHENVERZEICHNIS 2022“ überschrieben sind. Im Kleingedruckten ist vermerkt, dass man bei einer Unterschrift einen Betrag von 972,00 EUR netto pro Jahr an die Public Media GmbH zahlen soll. Da die Mindestvertragslaufzeit zwei Jahre beträgt, summiert sich die Gesamtforderung auf knapp 2.000,00 EUR. Erst mit Erhalt der Rechnung wird dem Gewerbetreibenden bewußt, einen aus seiner Sicht nicht gewollten kostenpflichtigen Vertrag offensichtlich abgeschlossen zu haben. Aufgrund der hohen Gesamtforderung sind viele Betroffene nicht bereit, diesen Betrag zu bezahlen.

Wichtiger Hinweis:

Es bringt teilweise keine Vorteile, derartige Verträge abzuschließen. Denn die Auffindbarkeit dieser Branchenbuchverzeichnisse tendiert Richtung Null. Es geht allein darum, langfristige Verträge mit erheblichen Folgekosten abzuschließen. Unterschreiben Sie im Zweifel daher nicht derartige Formulare ohne zuvor die Qualität dieser Onlinebranchenbücher getestet zu haben.

Wie kann ich Ihnen helfen?

Sollten Sie juristische Hilfe benötigen, können Sie sich gerne per Emai (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) oder per Telefon (02154/605904) an mich wenden und die Zahlungsaufforderung zur Prüfung vorlegen. Sie erhalten sodann im Rahmen unserer zeitlichen Kapazität eine Bewertung der Sach- und Rechtslage und eine Empfehlung zur weiteren Vorgehensweise. Hierdurch entstehen Ihnen noch keine Kosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Fällen zum Thema Branchenbuchverträge kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit und freue mich auf Ihren Anruf.

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Rechnung Mahnung von Pro Werbe & Marketing GmbH – Deutsches Onlineportal – oder City Inkasso https://www.kanzlei-schuster.de/2022/09/rechnung-mahnung-von-pro-werbe-marketing-gmbh-deutsches-onlineportal-oder-city-inkasso/ https://www.kanzlei-schuster.de/2022/09/rechnung-mahnung-von-pro-werbe-marketing-gmbh-deutsches-onlineportal-oder-city-inkasso/#respond Fri, 23 Sep 2022 08:27:47 +0000 https://www.kanzlei-schuster.de/?p=10859 Nach wie vor melden sich hier viele Gewerbetreibende, die eine Rechnung von der Firma Pro Werbe & Marketing GmbH oder eine Zahlungsaufforderung des Inkassounternehmens City Inkasso GmbH erhalten haben. Die Firma Pro Werbe & Marketing GmbH betreibt ein Online Branchenbuchportal. Gegenstand der hier vorgelegten Rechnung ist wahrscheinlich eine angeblich telefonische Beauftragung der Pro Werbe & […]

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Nach wie vor melden sich hier viele Gewerbetreibende, die eine Rechnung von der Firma Pro Werbe & Marketing GmbH oder eine Zahlungsaufforderung des Inkassounternehmens City Inkasso GmbH erhalten haben. Die Firma Pro Werbe & Marketing GmbH betreibt ein Online Branchenbuchportal. Gegenstand der hier vorgelegten Rechnung ist wahrscheinlich eine angeblich telefonische Beauftragung der Pro Werbe & Marketing GmbH, unter anderem ein Unternehmensprofil des angerufenen Gewerbetreibenden auf dem Deutsches Onlineportal“ kostenpflichtig eintragen zu lassen. Erst mit Erhalt der Rechnung wird dem Gewerbetreibenden bewußt, einen aus seiner Sicht nicht gewollten kostenpflichtigen Vertrag offensichtlich telefonisch abgeschlossen zu haben. Wer die Rechnung nicht bezahlt, erhält in der Folgezeit eine Zahlungsaufforderung von dem Inkassounternehmens City Inkasso GmbH. Es wird dann regelmäßig gefragt, ob die Rechnung tatsächlich bezahlt werden muß oder ob es Möglichkeiten gibt, sich von dem Vertrag zu lösen., insbesondere vor dem Hintergrund, dass der Vertrag sich automatisch verlängert, wenn nicht innerhalb einer bestimmten Frist gekündigt wird

Allgemeine Information:

Häufig werden Gewerbetreibende während der Geschäftszeit angerufen, um auf diesem Wege einen Eintrag ihrer Daten in einem Onlinebranchenbucheintrag im Internet oder SEO-Leistungen anzubieten. Dem angerufenen Gewerbetreibenden wird dabei mitgeteilt, dass ein vorhandener Vertrag nicht gekündigt wurde und sich daher verlängert hat, weswegen nunmehr die Daten abgeglichen werden müssten. Aber auch anderen Anlässe des Anrufes werden vorgetragen, z.B dass ein bisher kostenloser Eintrag nunmehr kostenpflichtig sei. Da es sich bei den angerufenen Gewerbetreibenden meist um kleinere Betriebe handelt, ist gewährleistet, dass der Inhaber selbst am Telefon ist. Dieser hat meistens wenig Zeit, was zunutze gemacht wird, um dem Gewerbetreibenden ein kostenpflichtiger Dienstleistungsvertrag anzutragen. Der Gewerbetreibende will das Gespräch natürlich schnell beenden und beantwortet jede Frage mit „ja“. Das Gespräch wird aufgezeichnet unter dem Vorwand der Datensicherheit. Erst mit Erhalt der Rechnung erfährt der Betroffene, dass er einen kostenpflichtigen Branchenbucheintrag bestellt hat.

Wie kann ich Ihnen helfen?

Wenn Sie auch eine solche Zahlungsaufforderung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie erhalten sodann im Rahmen unserer zeitlichen Kapazität eine Bewertung der Sach- und Rechtslage und eine Empfehlung zur weiteren Vorgehensweise. Durch die Beantwortung Ihrer Anfrage entstehen noch kein Mandatsverhältnis und noch keine Anwaltskosten. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 für weitere Informationen anrufen. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Fällen zum Thema Branchenbuchverträge kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit und freue mich auf Ihren Anruf.

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Rechnung Media Service Center Ltd. – RWE Marketing DOO – wegen Anzeigenvertrag https://www.kanzlei-schuster.de/2022/09/rechnung-media-service-center-ltd-rwe-marketing-doo-wegen-anzeigenvertrag/ https://www.kanzlei-schuster.de/2022/09/rechnung-media-service-center-ltd-rwe-marketing-doo-wegen-anzeigenvertrag/#respond Wed, 21 Sep 2022 07:45:48 +0000 https://www.kanzlei-schuster.de/?p=10854 Aktuell hat sich hier ein Gewerbetreibender gemeldet, der eine Zahlungsaufforderung der Firma Media Service Center Ltd. mit Sitz in London erhalten hat. Die Firma Media Service Center Ltd. bedient sich offensichtlich der Firma RWE Marketing DOO, um kostenpflichtige Anzeigeaufträge in angeblichen Printmedien zu generieren. Hintergrund ist wohl, dass der betroffene Gewerbetreibende bereits eine Anzeige in […]

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Aktuell hat sich hier ein Gewerbetreibender gemeldet, der eine Zahlungsaufforderung der Firma Media Service Center Ltd. mit Sitz in London erhalten hat. Die Firma Media Service Center Ltd. bedient sich offensichtlich der Firma RWE Marketing DOO, um kostenpflichtige Anzeigeaufträge in angeblichen Printmedien zu generieren. Hintergrund ist wohl, dass der betroffene Gewerbetreibende bereits eine Anzeige in einem örtlichen Anzeigeblatt geschaltet hat. In den Auftragsbedingungen ist aufgeführt, dass der Anzeigeauftrag für eine feste Laufzeit von einem Jahr abgeschlossen wird und insgesamt 6 kostenpflichtige Auflagen beinhaltet, die in bestimmten Zeitabständen veröffentlicht werden sollen. Die Kosten pro Auflage belaufen sich auf ca. 1.200,00 EUR. Ebenso ist eine automatische Verlängerung des Vertrages vorgesehen, wenn nicht fristgerecht gekündigt wird. Die Gesamtkosten für ein Jahr liegen demnach bei über 7.000,00 EUR. Wenn sich der Vertrag mangels Kündigung verlängert,, verdoppeln sich die Gesamtkosten. Im konkreten Fall ist der Vertrag durch Unterzeichnung eines Formulars zustande gekommen. Nachdem der Betroffene in der Folgezeit eine zweite Rechnung erhalten hat, ist dieser misstrauisch geworden und hat um Durchsicht der Unterlagen gebeten verbunden mit der Frage, ob der Betrag tatsächlich bezahlt werden muß.

Allgemeine Informationen:

Print-Werbung kann im Einzelfall sinnvoll sein; sie ist allerdings auch kostenintensiver als Online-Werbung. Im konkreten Fall summiert sich das Gesamtvolumen des Vertrags auf ca. 7.000,00 EUR brutto. Wenn der Vertrag nicht gekündigt wird, verdoppelt sich der Betrag usw. Regelmäßig berichten die betroffenen Gewerbetreibenden, dies so nicht realisiert und auch in der Hektik des täglichen Geschäftes das Kleingedruckte im Formular nicht gelesen zu haben. Schließlich stehen die Vertragsmodalitäten lediglich im Kleingedruckten und werden aus verschiedenen Gründen nur überflogen. Aufgrund der hohen Gesamtforderung fragen Betroffene nach Möglichkeiten, von dem Vertrag Abstand zu nehmen. In jedem Fall sollte der Vertrag im Vorfeld gekündigt und auch wegen Täuschung und Irreführung angefochten werden.

Wie kann ich Ihnen helfen?

Wenn Sie auch eine solche Zahlungsaufforderung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie erhalten sodann im Rahmen unserer zeitlichen Kapazität eine Bewertung der Sach- und Rechtslage und eine Empfehlung zur weiteren Vorgehensweise. Durch die Beantwortung Ihrer Anfrage entstehen noch kein Mandatsverhältnis und noch keine Anwaltskosten. Sie können auch gerne unter der Nummer 02154/605904 für weitere Informationen anrufen. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Fällen zum Thema Branchenbuchverträge und sonstige andere Abofallen kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit und freue mich auf Ihren Anruf.

Der Beitrag Rechnung Media Service Center Ltd. – RWE Marketing DOO – wegen Anzeigenvertrag erschien zuerst auf Anwaltskanzlei Schuster.

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Rechnung von AZZ Dienstleistungen – Deutsches Werbeportal wegen kostenpflichtigem Branchenbucheintrag erhalten? https://www.kanzlei-schuster.de/2022/09/rechnung-von-azz-dienstleistungen-deutsches-werbeportal-wegen-kostenpflichtigem-branchenbucheintrag-erhalten/ https://www.kanzlei-schuster.de/2022/09/rechnung-von-azz-dienstleistungen-deutsches-werbeportal-wegen-kostenpflichtigem-branchenbucheintrag-erhalten/#respond Sun, 18 Sep 2022 13:16:02 +0000 https://www.kanzlei-schuster.de/?p=10845 Aktuell melden sich hier vermehrt Gewerbetreibende, die eine Rechnung der Firma AZZ Dienstleistungen – Deutsches Werbeportal mit Sitz in Hamburg erhalten haben. Die Firma AZZ Dienstleistungen betreibt im Internet das Online-Branchenbuch „Deutsches Werbeportal“. Gegenstand der hier vorgelegten Rechnung ist offensichtlich eine seinerzeitige telefonische Beauftragung des Branchenbuchbetreibers, ein Profileintrag des angerufenen Unternehmers auf der Seite DeutschesWerbeportal.de […]

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Aktuell melden sich hier vermehrt Gewerbetreibende, die eine Rechnung der Firma AZZ Dienstleistungen – Deutsches Werbeportal mit Sitz in Hamburg erhalten haben. Die Firma AZZ Dienstleistungen betreibt im Internet das Online-Branchenbuch Deutsches Werbeportal. Gegenstand der hier vorgelegten Rechnung ist offensichtlich eine seinerzeitige telefonische Beauftragung des Branchenbuchbetreibers, ein Profileintrag des angerufenen Unternehmers auf der Seite DeutschesWerbeportal.de vorzunehmen. Mit der Rechnung wird ein Betrag in Höhe von fast knapp 1.188,81 EUR gefordert. Der Vertrag läuft zwei Jahre. Angesichts der hohen Forderung stellen sich die betroffenen Gewerbetreibenden die Frage, ob und wie hier ein Vertrag zustande gekommen ist und ob gegebenenfalls von diesem Vertrag wieder Abstand genommen werden kann.

Allgemeine Information:

Häufig werden Gewerbetreibende während der Geschäftszeit angerufen, um auf diesem Wege einen kostenpflichtigen Eintrag ihrer Daten in einem Onlinebranchenbuch im Internet anzubieten. Dem angerufenen Gewerbetreibenden wird zum Beispiel mitgeteilt, dass ein vorhandener Vertrag nicht gekündigt wurde und sich daher verlängert hat, weswegen nunmehr die Daten abgeglichen werden müssten. Aber auch andere Anlässe des Anrufes können vorgetragen werden. Da es sich bei den angerufenen Gewerbetreibenden meist um kleinere Betriebe handelt, ist gewährleistet, dass der Inhaber selbst am Telefon ist. Dieser hat meistens wenig Zeit, was zunutze gemacht wird, um dem Gewerbetreibenden in ein Gespräch zu verwickeln und diesem sodann einen kostenpflichtigen Vertrag anzutragen. Der Gewerbetreibende will das Gespräch natürlich schnell beenden und beantwortet jede Frage mit „ja“. Das Gespräch wird aufgezeichnet unter dem Vorwand des Datenabgleichs. Erst mit Erhalt der Rechnung erfährt der Betroffene, dass er einen kostenpflichtigen Branchenbucheintrag bestellt hat.

Wie kann ich Ihnen helfen?

Wenn Sie auch eine solche Rechnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie erhalten sodann im Rahmen unserer zeitlichen Kapazität eine Bewertung der Sach- und Rechtslage und eine Empfehlung zur weiteren Vorgehensweise. Durch die Beantwortung Ihrer Anfrage entstehen noch kein Mandatsverhältnis und noch keine Anwaltskosten. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 für weitere Informationen anrufen. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Fällen zum Thema Branchenbuchverträge kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit und freue mich auf Ihren Anruf.

Der Beitrag Rechnung von AZZ Dienstleistungen – Deutsches Werbeportal wegen kostenpflichtigem Branchenbucheintrag erhalten? erschien zuerst auf Anwaltskanzlei Schuster.

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Rechnung Mahnung von Suchmaschinen Service GmbH – oder ETI Experts GmbH erhalten? https://www.kanzlei-schuster.de/2022/09/rechnung-mahnung-von-suchmaschinen-service-gmbh-oder-eti-experts-gmbh-erhalten/ https://www.kanzlei-schuster.de/2022/09/rechnung-mahnung-von-suchmaschinen-service-gmbh-oder-eti-experts-gmbh-erhalten/#respond Sun, 18 Sep 2022 13:07:40 +0000 https://www.kanzlei-schuster.de/?p=10843 Vermehrt melden sich hier Gewerbetreibende, um eine Rechnung der Firma Suchmaschinen Service GmbH oder eine Zahlungsaufforderung des Inkassounternehmens ETI Experts GmbH rechtlich prüfen zu lassen. Die Firma Suchmaschinen Service GmbH mit Sitz in Kleve betreibt das Online Branchenbuchportal suchmaschinenauskunft.com. Gegenstand der hier vorgelegten Rechnung ist wahrscheinlich eine angeblich telefonische Beauftragung der Suchmaschinen Service GmbH, unter […]

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Vermehrt melden sich hier Gewerbetreibende, um eine Rechnung der Firma Suchmaschinen Service GmbH oder eine Zahlungsaufforderung des Inkassounternehmens ETI Experts GmbH rechtlich prüfen zu lassen. Die Firma Suchmaschinen Service GmbH mit Sitz in Kleve betreibt das Online Branchenbuchportal suchmaschinenauskunft.com. Gegenstand der hier vorgelegten Rechnung ist wahrscheinlich eine angeblich telefonische Beauftragung der Suchmaschinen Service GmbH, unter anderem ein Unternehmensprofil des angerufenen Gewerbetreibenden auf dem Portal suchmaschinenauskunft.com kostenpflichtig eintragen zu lassen. Erst mit Erhalt der Rechnung wird dem Gewerbetreibenden bewußt, einen aus seiner Sicht nicht gewollten kostenpflichtigen Vertrag offensichtlich telefonisch abgeschlossen zu haben. Wer die Rechnung nicht bezahlt, erhält in der Folgezeit eine Zahlungsaufforderung von dem Inkassounternehmens ETI Experts GmbH. Es wird dann regelmäßig gefragt, ob die Rechnung tatsächlich bezahlt werden muß oder ob es Möglichkeiten gibt, sich von dem Vertrag zu lösen., insbesondere vor dem Hintergrund, dass der Vertrag je nach Konstellation eine mehrjährige Laufzeit haben kann und sich zudem automatisch verlängert, wenn nicht innerhalb einer bestimmten Frist gekündigt wird

Allgemeine Information:

Häufig werden Gewerbetreibende während der Geschäftszeit angerufen, um auf diesem Wege einen Eintrag ihrer Daten in einem Onlinebranchenbucheintrag im Internet oder SEO-Leistungen anzubieten. Dem angerufenen Gewerbetreibenden wird dabei mitgeteilt, dass ein vorhandener Vertrag nicht gekündigt wurde und sich daher verlängert hat, weswegen nunmehr die Daten abgeglichen werden müssten. Aber auch anderen Anlässe des Anrufes werden vorgetragen, z.B dass ein bisher kostenloser Eintrag nunmehr kostenpflichtig sei. Da es sich bei den angerufenen Gewerbetreibenden meist um kleinere Betriebe handelt, ist gewährleistet, dass der Inhaber selbst am Telefon ist. Dieser hat meistens wenig Zeit, was zunutze gemacht wird, um dem Gewerbetreibenden ein kostenpflichtiger Dienstleistungsvertrag anzutragen. Das Gespräch wird aufgezeichnet unter dem Vorwand der Datensicherheit. Erst mit Erhalt der Rechnung erfährt der Betroffene, dass er einen kostenpflichtigen Branchenbucheintrag bestellt hat.

Wie kann ich Ihnen helfen?

Wenn Sie auch eine solche Zahlungsaufforderung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie erhalten sodann im Rahmen unserer zeitlichen Kapazität eine Bewertung der Sach- und Rechtslage und eine Empfehlung zur weiteren Vorgehensweise. Durch die Beantwortung Ihrer Anfrage entstehen noch kein Mandatsverhältnis und noch keine Anwaltskosten. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 für weitere Informationen anrufen. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Fällen zum Thema Branchenbuchverträge kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit und freue mich auf Ihren Anruf.

Der Beitrag Rechnung Mahnung von Suchmaschinen Service GmbH – oder ETI Experts GmbH erhalten? erschien zuerst auf Anwaltskanzlei Schuster.

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Rechnung Mahnung von Cross Marketing Ltd. wegen Anzeigenvertrag erhalten? https://www.kanzlei-schuster.de/2022/09/rechnung-mahnung-von-cross-marketing-ltd-wegen-anzeigenvertrag-erhalten/ https://www.kanzlei-schuster.de/2022/09/rechnung-mahnung-von-cross-marketing-ltd-wegen-anzeigenvertrag-erhalten/#respond Sun, 18 Sep 2022 12:51:55 +0000 https://www.kanzlei-schuster.de/?p=10841 Aktuell melden sich hier viele Gewerbetreibende, die eine Zahlungsaufforderung von der Cross Marketing Ltd. mit Sitz in England erhalten haben. Der Forderung liegt offensichtlich ein Anzeigenauftrag für eine Printwerbung zugrunde. Gegenstand des Anzeigeauftrages ist der Druck einer Anzeige mit Unternehmensdaten in einer Bürgerinfobroschüre. Dem betroffenen Gewerbetreibende wird zunächst in einem Telefongespräch vorgegeben, es bestehe bereits […]

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Aktuell melden sich hier viele Gewerbetreibende, die eine Zahlungsaufforderung von der Cross Marketing Ltd. mit Sitz in England erhalten haben. Der Forderung liegt offensichtlich ein Anzeigenauftrag für eine Printwerbung zugrunde. Gegenstand des Anzeigeauftrages ist der Druck einer Anzeige mit Unternehmensdaten in einer Bürgerinfobroschüre. Dem betroffenen Gewerbetreibende wird zunächst in einem Telefongespräch vorgegeben, es bestehe bereits ein Vertrag und die Anzeige müßte freigegeben werden. Kurz darauf erhält der Gewerbetreibende ein Fax, welches unterschrieben werden soll. In den Auftragsbedingungen ist jedoch aufgeführt, dass der Anzeigeauftrag für eine feste Laufzeit von einem Jahr abgeschlossen wird und pro Jahr 3 kostenpflichtige Auflagen zu je knapp 1.000,00 EUR beinhaltet. Ebenso ist eine automatische Verlängerung des Vertrages vorgesehen, wenn nicht fristgerecht gekündigt wird. Weiter sind verschiedene Kosten aufgelistet. Die Gesamtkosten für die Dauer des Vertrages liegen demnach bei etwa 3.000,00 EUR. Nachdem der Betroffene in der Folgezeit eine zweite Rechnung erhalten hat, ist dieser misstrauisch geworden und hat um Durchsicht der Unterlagen gebeten.

Allgemeine Informationen:

Print-Werbung kann im Einzelfall sinnvoll sein; sie ist allerdings auch kostenintensiver als Online-Werbung. Im konkreten Fall summiert sich das Gesamtvolumen des Vertrags auf über 3.000,00 EUR. Wenn der Vertrag nicht gekündigt wird, verdoppelt sich der Betrag usw. Regelmäßig berichten die betroffenen Gewerbetreibenden, dies so nicht realisiert und auch in der Hektik des täglichen Geschäftes das Kleingedruckte im Formular nicht gelesen zu haben. Schließlich stehen die Vertragsmodalitäten lediglich im Kleingedruckten und werden nur überflogen. Die anfallenden Kosten werden nicht als Gesamtbetrag aufgelistet. Aufgrund der hohen Gesamtforderung fragen Betroffene nach Möglichkeiten, von dem Vertrag Abstand zu nehmen.

Wie kann ich Ihnen helfen?

Wenn Sie auch eine solche Zahlungsaufforderung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie erhalten sodann im Rahmen unserer zeitlichen Kapazität eine Bewertung der Sach- und Rechtslage und eine Empfehlung zur weiteren Vorgehensweise. Durch die Beantwortung Ihrer Anfrage entstehen noch kein Mandatsverhältnis und noch keine Anwaltskosten. Sie können auch gerne unter der Nummer 02154/605904 für weitere Informationen anrufen. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Fällen zum Thema Branchenbuchverträge kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit und freue mich auf Ihren Anruf.

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Rechnung Mahnung von ST Mediakonzept Werbeagentur e. K. wegen Anzeigenvertrag erhalten? https://www.kanzlei-schuster.de/2022/09/rechnung-mahnung-von-st-mediakonzept-werbeagentur-e-k-wegen-anzeigenvertrag-erhalten/ https://www.kanzlei-schuster.de/2022/09/rechnung-mahnung-von-st-mediakonzept-werbeagentur-e-k-wegen-anzeigenvertrag-erhalten/#respond Sun, 18 Sep 2022 12:42:22 +0000 https://www.kanzlei-schuster.de/?p=10837 Aktuell melden sich hier viele Gewerbetreibende, die eine Zahlungsaufforderung von der Firma ST Mediakonzept Werbeagentur e. K. mit Sitz in Bad Kreuznach erhalten haben. Der Forderung liegt offensichtlich ein Anzeigenauftrag zugrunde. Gegenstand des Anzeigeauftrages ist der Druck einer Anzeige mit Unternehmensdaten in einer Gesundheitsinfobroschüre. Zielgruppe dieser Anzeigenkampagne sind Angehörige gesundheitsbezogener Berufe. So wurden diese im […]

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Aktuell melden sich hier viele Gewerbetreibende, die eine Zahlungsaufforderung von der Firma ST Mediakonzept Werbeagentur e. K. mit Sitz in Bad Kreuznach erhalten haben. Der Forderung liegt offensichtlich ein Anzeigenauftrag zugrunde. Gegenstand des Anzeigeauftrages ist der Druck einer Anzeige mit Unternehmensdaten in einer Gesundheitsinfobroschüre. Zielgruppe dieser Anzeigenkampagne sind Angehörige gesundheitsbezogener Berufe. So wurden diese im Vorfeld durch einen Vertreter der ST Mediakonzept Werbeagentur e. K. aufgesucht, um sodann ein mitgeführtes Formular unterschreiben zu lassen, zumeist unter dem Vorwand, es handele sich um eine einmalige Angelegenheit. In den Auftragsbedingungen ist jedoch aufgeführt, dass der Anzeigeauftrag für eine feste Laufzeit von zwei Jahren abgeschlossen wird und pro Jahr 3 kostenpflichtige Auflagen zu je 800,00 EUR beinhaltet. Ebenso ist eine automatische Verlängerung des Vertrages vorgesehen, wenn nicht fristgerecht gekündigt wird. Weiter sind verschiedene Kosten aufgelistet. Die Gesamtkosten für die Dauer des Vertrages liegen demnach bei etwa 5.000,00 EUR. Nachdem der Betroffene in der Folgezeit eine zweite Rechnung erhalten hat, ist dieser misstrauisch geworden und hat um Durchsicht der Unterlagen gebeten.

Allgemeine Informationen:

Print-Werbung kann im Einzelfall sinnvoll sein; sie ist allerdings auch kostenintensiver als Online-Werbung. Im konkreten Fall summiert sich das Gesamtvolumen des Vertrags auf über 5.000,00 EUR. Wenn der Vertrag nicht gekündigt wird, verdoppelt sich der Betrag usw. Regelmäßig berichten die betroffenen Gewerbetreibenden, dies so nicht realisiert und auch in der Hektik des täglichen Geschäftes das Kleingedruckte im Formular nicht gelesen zu haben. Schließlich stehen die Vertragsmodalitäten lediglich im Kleingedruckten und werden nur überflogen. Die anfallenden Kosten werden nicht als Gesamtbetrag aufgelistet. Aufgrund der hohen Gesamtforderung fragen Betroffene nach Möglichkeiten, von dem Vertrag Abstand zu nehmen.

Wie kann ich Ihnen helfen?

Wenn Sie auch eine solche Zahlungsaufforderung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie erhalten sodann im Rahmen unserer zeitlichen Kapazität eine Bewertung der Sach- und Rechtslage und eine Empfehlung zur weiteren Vorgehensweise. Durch die Beantwortung Ihrer Anfrage entstehen noch kein Mandatsverhältnis und noch keine Anwaltskosten. Sie können auch gerne unter der Nummer 02154/605904 für weitere Informationen anrufen. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Fällen zum Thema Branchenbuchverträge kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit und freue mich auf Ihren Anruf.

Der Beitrag Rechnung Mahnung von ST Mediakonzept Werbeagentur e. K. wegen Anzeigenvertrag erhalten? erschien zuerst auf Anwaltskanzlei Schuster.

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