Kornmeier & Partner Archive - Anwaltskanzlei Schuster Wed, 02 Jan 2019 15:20:50 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=6.7.1 https://www.kanzlei-schuster.de/wp-content/uploads/2019/06/cropped-favicon_schuster-32x32.png Kornmeier & Partner Archive - Anwaltskanzlei Schuster 32 32 Abmahnung Kornmeier & Partner für Ultra Records LLC wegen dem Lied Cheerleader von OMI https://www.kanzlei-schuster.de/2015/08/abmahnung-kornmeier-partner-fuer-ultra-records-llc-wegen-dem-lied-cheerleader-von-omi/ https://www.kanzlei-schuster.de/2015/08/abmahnung-kornmeier-partner-fuer-ultra-records-llc-wegen-dem-lied-cheerleader-von-omi/#comments Mon, 10 Aug 2015 10:57:57 +0000 https://www.kanzlei-schuster.de/?p=7321 Hier finden Sie Informationen über eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma Ultra Records LLC aus New York. Die Firma Ultra Records LLC wird anwaltlich vertreten durch die Rechtsanwälte Kornmeier & Partner aus Frankfurt. In der Abmahnung lässt die Ultra Records LLC vorwerfen, über den Internetanschluss des Abgemahnten in einem so genannten Peer-to-Peer Netzwerk die Tonaufnahme „Cheerleader” […]

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Hier finden Sie Informationen über eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma Ultra Records LLC aus New York. Die Firma Ultra Records LLC wird anwaltlich vertreten durch die Rechtsanwälte Kornmeier & Partner aus Frankfurt. In der Abmahnung lässt die Ultra Records LLC vorwerfen, über den Internetanschluss des Abgemahnten in einem so genannten Peer-to-Peer Netzwerk die Tonaufnahme „Cheerleader” von OMI anderen Nutzern zum Download angeboten zu haben. In der Abmahnung der Rechtsanwälte Kornmeier & Partner wird aufgefordert, die der Abmahnung beigefügte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben und einen Betrag in Höhe von 349,42 EUR zu bezahlen.

Allgemeine Hinweise zu dieser Abmahnung:

Unterschreiben Sie die der Abmahnung beigefügte und vorgefertigte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung nicht ohne vorherige Prüfung der Sach- und Rechtslage. Denn die unterschriebene Erklärung ist nach derzeitiger Rechtslage zeitlich unbegrenzt gültig und stellt im Zweifel ein Schuldeingeständnis dar. Außerdem gibt es immer mehr Sachverhaltsvarianten, bei denen der abgemahnte Anschlussinhaber nur begrenzt (als Störer) oder gar nicht haftet (weder Störer noch Täter). Auch die Frage, ob und in welcher Höhe ein in der Abmahnung geforderter Betrag gezahlt werden muß, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Der geforderte Betrag sollte daher nicht ungeprüft überwiesen werden, insbesondere was die Abmahnkosten anbelangt.

Wie kann ich Ihnen helfen!

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen aus den Bereichen Urheberrecht und Filesharing kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit und freue mich auf Ihren Anruf.

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Abmahnung Kornmeier & Partner für Embassy of Music wegen „Let Her Go” von Passenger” https://www.kanzlei-schuster.de/2013/11/abmahnung-kornmeier-partner-fuer-embassy-of-music-wegen-let-her-go-von-passenger-2/ https://www.kanzlei-schuster.de/2013/11/abmahnung-kornmeier-partner-fuer-embassy-of-music-wegen-let-her-go-von-passenger-2/#respond Wed, 13 Nov 2013 12:52:40 +0000 http://vorschau.publitec.de/kanzlei-schuster.de?p=5872 Es liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma Embassy of Music GmbH aus Berlin vor. Die Firma Embassy of Music GmbH wird anwaltlich vertreten durch die Rechtsanwälte Kornmeier & Partner aus Frankfurt. In der Abmahnung lässt die Embassy of Music GmbH durch die Rechtsanwälte Kornmeier & Partner vorwerfen, über den Internetanschluss des Abgemahnten in einem so […]

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Es liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma Embassy of Music GmbH aus Berlin vor. Die Firma Embassy of Music GmbH wird anwaltlich vertreten durch die Rechtsanwälte Kornmeier & Partner aus Frankfurt.

In der Abmahnung lässt die Embassy of Music GmbH durch die Rechtsanwälte Kornmeier & Partner vorwerfen, über den Internetanschluss des Abgemahnten in einem so genannten Peer-to-Peer Netzwerk die Tonaufnahme „Let Her Go” von Passenger anderen Nutzern zum Download angeboten zu haben.

In der Abmahnung der Rechtsanwälte Kornmeier & Partner wird aufgefordert, die der Abmahnung beigefügte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung an die Rechtsanwälte Kornmeier & Partner zurückzusenden. In der Abmahnung fordern die Rechtsanwälte Kornmeier & Partner zudem auf, einen Betrag in Höhe von 289,40 EUR zum Ausgleich des entstandenen Schadens zu bezahlen.

Allgemeine Hinweise zu dieser Abmahnung:

Unterschreiben Sie die der Abmahnung beigefügte und vorgefertigte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung nicht ohne vorherige Prüfung der Sach- und Rechtslage. Denn die unterschriebene Erklärung ist im Zweifel unbegrenzt gültig und stellt ein Schuldeingeständnis dar. Lassen Sie sich zuerst beraten und überprüfen, ob und in welchem Umfang die der Abmahnung als Entwurf beigefügte Unterlassungserklärung modifiziert werden kann oder sogar modifiziert werden muß. Selbst wenn Sie den gerügten Verstoß selbst nicht begangen haben, kann es ratsam sein, eine entsprechend formulierte Unterlassungserklärung abzugeben.

Wie kann ich Ihnen helfen!

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen aus den Bereichen Urheberrecht und Filesharing kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit und freue mich auf Ihren Anruf.

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Abmahnung Kornmeier & Partner für Embassy of Music wegen „Let Her Go” von Passenger” https://www.kanzlei-schuster.de/2013/08/abmahnung-kornmeier-partner-fuer-embassy-of-music-wegen-let-her-go-von-passenger/ https://www.kanzlei-schuster.de/2013/08/abmahnung-kornmeier-partner-fuer-embassy-of-music-wegen-let-her-go-von-passenger/#respond Fri, 16 Aug 2013 11:44:15 +0000 http://vorschau.publitec.de/kanzlei-schuster.de?p=5600 Es liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma Embassy of Music GmbH aus Berlin vor. Die Firma Embassy of Music GmbH wird anwaltlich vertreten durch die Rechtsanwälte Kornmeier & Partner aus Frankfurt. In der Abmahnung lässt die Embassy of Music GmbH durch die Rechtsanwälte Kornmeier & Partner vorwerfen, über einen Internetanschluss in einem so genannten Peer-to-Peer […]

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Es liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma Embassy of Music GmbH aus Berlin vor. Die Firma Embassy of Music GmbH wird anwaltlich vertreten durch die Rechtsanwälte Kornmeier & Partner aus Frankfurt.

In der Abmahnung lässt die Embassy of Music GmbH durch die Rechtsanwälte Kornmeier & Partner vorwerfen, über einen Internetanschluss in einem so genannten Peer-to-Peer Netzwerk das Musikalbum „Let Her Go” von Passenger anderen Nutzern zum Download angeboten zu haben.

In der Abmahnung der Rechtsanwälte Kornmeier & Partner wird aufgefordert, die der Abmahnung beigefügte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung an die Rechtsanwälte Kornmeier & Partner zurückzusenden. In der Abmahnung bieten die Rechtsanwälte Kornmeier & Partner im Vergleichswege an, den Ersatzanspruch sowie den Anspruch auf Erstattung aller erforderlichen Aufwendungen mit einer einmaligen Pauschalzahlung in Höhe von 450,00 EUR zu erledigen.

Allgemeine Hinweise zu dieser Abmahnung:

Unterschreiben Sie die der Abmahnung beigefügte und vorgefertigte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung nicht ohne vorherige Prüfung der Sach- und Rechtslage. Denn die unterschriebene Erklärung ist im Zweifel unbegrenzt gültig und stellt ein Schuldeingeständnis dar. Lassen Sie sich zuerst beraten und überprüfen, ob und in welchem Umfang die der Abmahnung als Entwurf beigefügte Unterlassungserklärung modifiziert werden kann oder sogar modifiziert werden muß. Selbst wenn Sie den gerügten Verstoß selbst nicht begangen haben, kann es ratsam sein, eine entsprechend formulierte Unterlassungserklärung abzugeben. Auch die Frage, ob und in welcher Höhe ein in der Abmahnung geforderter Betrag gezahlt werden muß, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Der geforderte Betrag sollte daher nicht ungeprüft überwiesen werden.

Wie kann ich Ihnen helfen!

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen aus den Bereichen Urheberrecht und Filesharing kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit und freue mich auf Ihren Anruf.

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Abmahnung Kornmeier & Partner für Embassy of Music „Passenger – All The Little Lights” https://www.kanzlei-schuster.de/2013/06/abmahnung-kornmeier-partner-fuer-embassy-of-music-passenger-all-the-little-lights/ https://www.kanzlei-schuster.de/2013/06/abmahnung-kornmeier-partner-fuer-embassy-of-music-passenger-all-the-little-lights/#respond Mon, 03 Jun 2013 10:55:53 +0000 http://vorschau.publitec.de/kanzlei-schuster.de?p=5338 Hier finden Sie Informationen über eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma Embassy of Music GmbH. Die Firma Embassy of Music GmbH wird anwaltlich vertreten durch die Rechtsanwälte Kornmeier & Partner aus Frankfurt. In der Abmahnung lässt die Embassy of Music GmbH durch die Rechtsanwälte Kornmeier & Partner vorwerfen, über einen Internetanschluss in einem so genannten Peer-to-Peer […]

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Hier finden Sie Informationen über eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma Embassy of Music GmbH. Die Firma Embassy of Music GmbH wird anwaltlich vertreten durch die Rechtsanwälte Kornmeier & Partner aus Frankfurt.

In der Abmahnung lässt die Embassy of Music GmbH durch die Rechtsanwälte Kornmeier & Partner vorwerfen, über einen Internetanschluss in einem so genannten Peer-to-Peer Netzwerk das Musikalbum „Passenger – All The Little Lights” anderen Nutzern zum Download angeboten zu haben.

In der Abmahnung der Rechtsanwälte Kornmeier & Partner wird aufgefordert, die der Abmahnung beigefügte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung an die Rechtsanwälte Kornmeier & Partner zurückzusenden. In der Abmahnung bieten die Rechtsanwälte Kornmeier & Partner im Vergleichswege an, den Ersatzanspruch sowie den Anspruch auf Erstattung aller erforderlichen Aufwendungen mit einer einmaligen Pauschalzahlung in Höhe von 600,00 EUR zu erledigen.

Allgemeine Hinweise zu dieser Abmahnung:

Unterschreiben Sie die der Abmahnung beigefügte und vorgefertigte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung nicht ohne vorherige Prüfung der Sach- und Rechtslage. Denn die unterschriebene Erklärung ist im Zweifel unbegrenzt gültig und stellt ein Schuldeingeständnis dar. Lassen Sie sich zuerst beraten und überprüfen, ob und in welchem Umfang die der Abmahnung als Entwurf beigefügte Unterlassungserklärung modifiziert werden kann oder sogar modifiziert werden muß. Selbst wenn Sie den gerügten Verstoß selbst nicht begangen haben, kann es ratsam sein, eine entsprechend formulierte Unterlassungserklärung abzugeben. Auch die Frage, ob und in welcher Höhe ein in der Abmahnung geforderter Betrag gezahlt werden muß, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Der geforderte Betrag sollte daher nicht ungeprüft überwiesen werden. Überweisen Sie auch nicht einfach und unverlangt einen Betrag in Höhe von 100,00 EUR an die gegnerischen Anwälte. Die Voraussetzungen des so genannten 100,00 EUR Paragrafen (97 a II UrhG) liegen nach derzeitigem Stand der herrschenden Rechtsprechung nicht vor.

Wie kann ich Ihnen helfen!

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen aus den Bereichen Urheberrecht und Filesharing kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit und freue mich auf Ihren Anruf.

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Abmahnung Kornmeier & Partner für EMI Music wegen „She Wolf (Falling to Pieces) feat. Sia” https://www.kanzlei-schuster.de/2012/12/abmahnung-kornmeier-partner-fuer-emi-music-wegen-she-wolf-falling-to-pieces-feat-sia/ https://www.kanzlei-schuster.de/2012/12/abmahnung-kornmeier-partner-fuer-emi-music-wegen-she-wolf-falling-to-pieces-feat-sia/#respond Wed, 19 Dec 2012 07:00:35 +0000 http://vorschau.publitec.de/kanzlei-schuster.de?p=4480 Es liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma EMI Music Germany GmbH & Co. KG aus Köln vor. Die Firma EMI Music Germany GmbH & Co. KG wird anwaltlich vertreten durch die Rechtsanwälte Kornmeier & Partner aus Frankfurt. In der Abmahnung lässt die Firma EMI Music Germany GmbH & Co. KG durch die Rechtsanwälte Kornmeier & […]

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Es liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma EMI Music Germany GmbH & Co. KG aus Köln vor. Die Firma EMI Music Germany GmbH & Co. KG wird anwaltlich vertreten durch die Rechtsanwälte Kornmeier & Partner aus Frankfurt.

In der Abmahnung lässt die Firma EMI Music Germany GmbH & Co. KG durch die Rechtsanwälte Kornmeier & Partner vorwerfen, über einen Internetanschluss in einem so genannten Peer-to-Peer Netzwerk die Tonaufnahme „She Wolf (Falling to Pieces) feat. Sia“ des Künstlers David Guetta anderen Nutzern zum Download angeboten zu haben.

In der Abmahnung der Rechtsanwälte Kornmeier & Partner wird aufgefordert, die betreffende Datei unverzüglich von dem zum Download für andere Tauschbörsennutzer freigegebenen Ordner des Rechners zu entfernen sowie die der Abmahnung beigefügte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung an die Rechtsanwälte Kornmeier & Partner zurückzusenden. In der Abmahnung bieten die Rechtsanwälte Kornmeier & Partner im Vergleichswege an, den Ersatzanspruch sowie den Anspruch auf Erstattung aller erforderlichen Aufwendungen mit einer einmaligen Pauschalzahlung in Höhe von 450,00 EUR zu erledigen.

Allgemeine Hinweise zu dieser Abmahnung:

Unterschreiben Sie die der Abmahnung beigefügte und vorgefertigte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung nicht ohne vorherige Prüfung der Sach- und Rechtslage. Denn die unterschriebene Erklärung ist im Zweifel unbegrenzt gültig und stellt ein Schuldeingeständnis dar. Lassen Sie sich zuerst beraten und überprüfen, ob und in welchem Umfang die der Abmahnung als Entwurf beigefügte Unterlassungserklärung modifiziert werden kann oder sogar modifiziert werden muß. Selbst wenn Sie den gerügten Verstoß selbst nicht begangen haben, kann es ratsam sein, eine entsprechend formulierte Unterlassungserklärung abzugeben. Auch die Frage, ob und in welcher Höhe ein in der Abmahnung geforderter Betrag gezahlt werden muß, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Der geforderte Betrag sollte daher nicht ungeprüft überwiesen werden. Überweisen Sie auch nicht einfach und unverlangt einen Betrag in Höhe von 100,00 EUR an die gegnerischen Anwälte. Die Voraussetzungen des so genannten 100,00 EUR Paragrafen (97 a II UrhG) liegen nach derzeitigem Stand der herrschenden Rechtsprechung nicht vor.

Wie kann ich Ihnen helfen!

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen aus den Bereichen Urheberrecht und Filesharing kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit und freue mich auf Ihren Anruf.

Der Beitrag Abmahnung Kornmeier & Partner für EMI Music wegen „She Wolf (Falling to Pieces) feat. Sia” erschien zuerst auf Anwaltskanzlei Schuster.

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Abmahnung Kornmeier & Partner für EMI Music wegen „Emeli Sandé – Read All About It pt.3“ https://www.kanzlei-schuster.de/2012/12/abmahnung-kornmeier-partner-fuer-emi-music-wegen-emeli-sand-read-all-about-it-pt-3/ https://www.kanzlei-schuster.de/2012/12/abmahnung-kornmeier-partner-fuer-emi-music-wegen-emeli-sand-read-all-about-it-pt-3/#respond Fri, 14 Dec 2012 12:33:52 +0000 http://vorschau.publitec.de/kanzlei-schuster.de?p=4462 Es liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma EMI Music Germany GmbH & Co. KG aus Köln vor. Die Firma EMI Music Germany GmbH & Co. KG wird anwaltlich vertreten durch die Rechtsanwälte Kornmeier & Partner aus Frankfurt. In der Abmahnung lässt die Firma EMI Music Germany GmbH & Co. KG durch die Rechtsanwälte Kornmeier & […]

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Es liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma EMI Music Germany GmbH & Co. KG aus Köln vor. Die Firma EMI Music Germany GmbH & Co. KG wird anwaltlich vertreten durch die Rechtsanwälte Kornmeier & Partner aus Frankfurt.

In der Abmahnung lässt die Firma EMI Music Germany GmbH & Co. KG durch die Rechtsanwälte Kornmeier & Partner vorwerfen, über einen Internetanschluss in einem sogenannten Peer-to-Peer Netzwerk die Tonaufnahme Read All About It pt.3“ der Künstlerin Emeli Sandé anderen Nutzern zum Download angeboten zu haben.

In der Abmahnung der Rechtsanwälte Kornmeier & Partner wird aufgefordert, die betreffende Datei unverzüglich von dem zum Download für andere Tauschbörsennutzer freigegebenen Ordner des Rechners zu entfernen sowie die der Abmahnung beigefügte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung an die Rechtsanwälte Kornmeier & Partner zurückzusenden. In der Abmahnung bieten die Rechtsanwälte Kornmeier & Partner im Vergleichswege an, den Ersatzanspruch sowie den Anspruch auf Erstattung aller erforderlichen Aufwendungen mit einer einmaligen Pauschalzahlung in Höhe von 450,00 EUR zu erledigen.

Allgemeine Hinweise zu dieser Abmahnung:

Unterschreiben Sie die der Abmahnung beigefügte und vorgefertigte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung nicht ohne vorherige Prüfung der Sach- und Rechtslage. Denn die unterschriebene Erklärung ist im Zweifel unbegrenzt gültig und stellt ein Schuldeingeständnis dar. Lassen Sie sich zuerst beraten und überprüfen, ob und in welchem Umfang die der Abmahnung als Entwurf beigefügte Unterlassungserklärung modifiziert werden kann oder sogar modifiziert werden muß. Selbst wenn Sie den gerügten Verstoß selbst nicht begangen haben, kann es ratsam sein, eine entsprechend formulierte Unterlassungserklärung abzugeben. Auch die Frage, ob und in welcher Höhe ein in der Abmahnung geforderter Betrag gezahlt werden muß, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Der geforderte Betrag sollte daher nicht ungeprüft überwiesen werden. Überweisen Sie auch nicht einfach und unverlangt einen Betrag in Höhe von 100,00 EUR an die gegnerischen Anwälte. Die Voraussetzungen des so genannten 100,00 EUR Paragrafen (97 a II UrhG) liegen nach derzeitigem Stand der herrschenden Rechtsprechung nicht vor.

Wie kann ich Ihnen helfen!

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen aus den Bereichen Urheberrecht und Filesharing kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit und freue mich auf Ihren Anruf.

Der Beitrag Abmahnung Kornmeier & Partner für EMI Music wegen „Emeli Sandé – Read All About It pt.3“ erschien zuerst auf Anwaltskanzlei Schuster.

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Abmahnung Kornmeier & Partner für GSDR GmbH wegen „Oceana – Endless Summer“ https://www.kanzlei-schuster.de/2012/11/abmahnung-kornmeier-partner-fuer-gsdr-gmbh-wegen-oceana-endless-summer/ https://www.kanzlei-schuster.de/2012/11/abmahnung-kornmeier-partner-fuer-gsdr-gmbh-wegen-oceana-endless-summer/#respond Fri, 02 Nov 2012 11:48:33 +0000 http://vorschau.publitec.de/kanzlei-schuster.de?p=4194 Es liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma GSDR GmbH aus Frankfurt vor. Die Firma GSDR GmbH wird anwaltlich vertreten durch die Rechtsanwälte Kornmeier & Partner aus Frankfurt. In der Abmahnung lässt die Firma GSDR GmbH durch die Rechtsanwälte Kornmeier & Partner vorwerfen, über den Internetanschluss des Abgemahnten in einem sogenannten Peer-to-Peer Netzwerk die Tonaufnahme „Endless […]

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Es liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma GSDR GmbH aus Frankfurt vor. Die Firma GSDR GmbH wird anwaltlich vertreten durch die Rechtsanwälte Kornmeier & Partner aus Frankfurt. In der Abmahnung lässt die Firma GSDR GmbH durch die Rechtsanwälte Kornmeier & Partner vorwerfen, über den Internetanschluss des Abgemahnten in einem sogenannten Peer-to-Peer Netzwerk die Tonaufnahme „Endless Summer“ der Künstlerin Oceana anderen Nutzern zum Download angeboten zu haben. Mit der Abmahnung der Rechtsanwälte Kornmeier & Partner werden Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Ersatz von Rechtsanwaltskosten geltend gemacht.

In der Abmahnung der Rechtsanwälte Kornmeier & Partner wird aufgefordert, die betreffende Datei unverzüglich von dem zum Download für andere Tauschbörsennutzer freigegebenen Ordner des Rechners zu entfernen sowie die der Abmahnung beigefügte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung an die Rechtsanwälte Kornmeier & Partner zurückzusenden.

In der Abmahnung bieten die Rechtsanwälte Kornmeier & Partner im Vergleichswege an, den Ersatzanspruch sowie den Anspruch auf Erstattung aller erforderlichen Aufwendungen mit einer einmaligen Pauschalzahlung in Höhe von 450,00 EUR zu erledigen.

Allgemeiner Hinweis: Es kann generell nicht empfohlen werden, die den Abmahnschreiben beigefügten und vorgefertigten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen ohne vorherige Prüfung der Sach- und Rechtslage zu unterzeichnen und beim gegnerischen Rechtsanwalt einzureichen. Eine einmal unterzeichnete Erklärung ist mindestens 30 Jahre (nach BGH unbegrenzt) gültig. Lassen Sie sich zuerst beraten und prüfen, ob und inwieweit die vorgefertigte Unterlassungserklärung modifiziert werden kann oder sogar modifiziert werden muß.

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Hierdurch kommt noch kein Mandatsverhältnis zustande.

Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen aus den Bereichen des Urheberrechts, Wettbewerbrechts und Markenrechts kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit! Rufen Sie mich an. Ich freue mich auf Ihren Anruf!

Der Beitrag Abmahnung Kornmeier & Partner für GSDR GmbH wegen „Oceana – Endless Summer“ erschien zuerst auf Anwaltskanzlei Schuster.

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Abmahnung Kornmeier & Partner für EMI Music wegen „The Way I Like It – Mandy Capristo“ https://www.kanzlei-schuster.de/2012/07/abmahnung-kornmeier-partner-fuer-emi-music-wegen-the-way-i-like-it-mandy-capristo/ https://www.kanzlei-schuster.de/2012/07/abmahnung-kornmeier-partner-fuer-emi-music-wegen-the-way-i-like-it-mandy-capristo/#respond Mon, 23 Jul 2012 13:42:29 +0000 http://vorschau.publitec.de/kanzlei-schuster.de?p=3718 Es liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma EMI Music Germany GmbH & Co. KG aus Köln vor. Die Firma EMI Music Germany GmbH & Co. KG wird anwaltlich vertreten durch die Rechtsanwälte Kornmeier & Partner aus Frankfurt. In der Abmahnung lässt die Firma EMI Music Germany GmbH & Co. KG durch die Rechtsanwälte Kornmeier & […]

Der Beitrag Abmahnung Kornmeier & Partner für EMI Music wegen „The Way I Like It – Mandy Capristo“ erschien zuerst auf Anwaltskanzlei Schuster.

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Es liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma EMI Music Germany GmbH & Co. KG aus Köln vor. Die Firma EMI Music Germany GmbH & Co. KG wird anwaltlich vertreten durch die Rechtsanwälte Kornmeier & Partner aus Frankfurt. In der Abmahnung lässt die Firma EMI Music Germany GmbH & Co. KG durch die Rechtsanwälte Kornmeier & Partner vorwerfen, über einen Internetanschluss in einem sogenannten Peer-to-Peer Netzwerk die Tonaufnahme „The Way I Like It“ der Künstlerin Mandy Capristo anderen Nutzern zum Download angeboten zu haben.

Mit der Abmahnung der Rechtsanwälte Kornmeier & Partner werden Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Ersatz von Rechtsanwaltskosten geltend gemacht. In der Abmahnung der Rechtsanwälte Kornmeier & Partner wird aufgefordert, die betreffende Datei unverzüglich von dem zum Download für andere Tauschbörsennutzer freigegebenen Ordner des Rechners zu entfernen sowie die der Abmahnung beigefügte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung an die Rechtsanwälte Kornmeier & Partner zurückzusenden.

In der Abmahnung bieten die Rechtsanwälte Kornmeier & Partner im Vergleichswege an, den Ersatzanspruch sowie den Anspruch auf Erstattung aller erforderlichen Aufwendungen mit einer einmaligen Pauschalzahlung in Höhe von 450,00 EUR zu erledigen.

Allgemeiner Hinweis: Es kann generell nicht empfohlen werden, die den Abmahnschreiben beigefügten und vorgefertigten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen ohne vorherige Prüfung der Sach- und Rechtslage zu unterzeichnen und beim gegnerischen Rechtsanwalt einzureichen. Eine einmal unterzeichnete Erklärung ist 30 Jahre gültig. Lassen Sie sich zuerst beraten und prüfen, ob und inwieweit die vorgefertigte Unterlassungserklärung modifiziert werden kann oder sogar modifiziert werden muß.

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Hierdurch kommt noch kein Mandatsverhältnis zustande.

Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen aus den Bereichen des Urheberrechts, Wettbewerbrechts und Markenrechts kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit! Rufen Sie mich an. Ich freue mich auf Ihren Anruf!

Der Beitrag Abmahnung Kornmeier & Partner für EMI Music wegen „The Way I Like It – Mandy Capristo“ erschien zuerst auf Anwaltskanzlei Schuster.

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https://www.kanzlei-schuster.de/2012/07/abmahnung-kornmeier-partner-fuer-emi-music-wegen-the-way-i-like-it-mandy-capristo/feed/ 0
Abmahnung Kornmeier & Partner für EMI Music wegen „Turn Me On – David Guetta” https://www.kanzlei-schuster.de/2012/06/abmahnung-kornmeier-partner-fuer-emi-music-wegen-turn-me-on-david-guetta/ https://www.kanzlei-schuster.de/2012/06/abmahnung-kornmeier-partner-fuer-emi-music-wegen-turn-me-on-david-guetta/#respond Tue, 19 Jun 2012 13:49:08 +0000 http://vorschau.publitec.de/kanzlei-schuster.de?p=3635 Es liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma EMI Music Germany GmbH & Co. KG aus Köln vor. Die Firma EMI Music Germany GmbH & Co. KG wird anwaltlich vertreten durch die Rechtsanwälte Kornmeier & Partner aus Frankfurt. In der Abmahnung lässt die Firma EMI Music Germany GmbH & Co. KG durch die Rechtsanwälte Kornmeier & […]

Der Beitrag Abmahnung Kornmeier & Partner für EMI Music wegen „Turn Me On – David Guetta” erschien zuerst auf Anwaltskanzlei Schuster.

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Es liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma EMI Music Germany GmbH & Co. KG aus Köln vor. Die Firma EMI Music Germany GmbH & Co. KG wird anwaltlich vertreten durch die Rechtsanwälte Kornmeier & Partner aus Frankfurt.

In der Abmahnung lässt die Firma EMI Music Germany GmbH & Co. KG durch die Rechtsanwälte Kornmeier & Partner vorwerfen, über einen Internetanschluss in einem sogenannten Peer-to-Peer Netzwerk die Tonaufnahme „Turn Me On“ des Künstlers David Guetta anderen Nutzern zum Download angeboten zu haben.

Mit der Abmahnung der Rechtsanwälte Kornmeier & Partner werden Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Ersatz von Rechtsanwaltskosten geltend gemacht.

In der Abmahnung der Rechtsanwälte Kornmeier & Partner wird aufgefordert, die betreffende Datei unverzüglich von dem zum Download für andere Tauschbörsennutzer freigegebenen Ordner des Rechners zu entfernen sowie die der Abmahnung beigefügte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung an die Rechtsanwälte Kornmeier & Partner zurückzusenden.

In der Abmahnung bieten die Rechtsanwälte Kornmeier & Partner im Vergleichswege an, den Ersatzanspruch sowie den Anspruch auf Erstattung aller erforderlichen Aufwendungen mit einer einmaligen Pauschalzahlung in Höhe von 450,00 EUR zu erledigen.

Allgemeiner Hinweis: Es kann generell nicht empfohlen werden, die den Abmahnschreiben beigefügten und vorgefertigten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen ohne vorherige Prüfung der Sach- und Rechtslage zu unterzeichnen und beim gegnerischen Rechtsanwalt einzureichen. Eine einmal unterzeichnete Erklärung ist 30 Jahre gültig. Lassen Sie sich zuerst beraten und prüfen, ob und inwieweit die vorgefertigte Unterlassungserklärung modifiziert werden kann oder sogar modifiziert werden muß.

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Hierdurch kommt noch kein Mandatsverhältnis zustande.

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Abmahnung Kornmeier & Partner für GSDR wegen „The Disco Boys – Around The World” https://www.kanzlei-schuster.de/2012/05/abmahnung-kornmeier-partner-fuer-gsdr-wegen-the-disco-boys-around-the-world/ https://www.kanzlei-schuster.de/2012/05/abmahnung-kornmeier-partner-fuer-gsdr-wegen-the-disco-boys-around-the-world/#respond Tue, 08 May 2012 11:23:31 +0000 http://vorschau.publitec.de/kanzlei-schuster.de?p=3566 Es liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma GSDR GmbH aus Frankfurt vor. Die GSDR GmbH wird anwaltlich vertreten durch die Rechtsanwälte Kornmeier & Partner aus Frankfurt. In der Abmahnung lässt die Firma GSDR GmbH durch die Rechtsanwälte Kornmeier & Partner vorwerfen, über einen Internetanschluss in einem sogenannten Peer-to-Peer Netzwerk die Tonaufnahme „The Disco Boys – […]

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Es liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma GSDR GmbH aus Frankfurt vor. Die GSDR GmbH wird anwaltlich vertreten durch die Rechtsanwälte Kornmeier & Partner aus Frankfurt.

In der Abmahnung lässt die Firma GSDR GmbH durch die Rechtsanwälte Kornmeier & Partner vorwerfen, über einen Internetanschluss in einem sogenannten Peer-to-Peer Netzwerk die Tonaufnahme „The Disco Boys – Around The World” anderen Nutzern zum Download angeboten zu haben.

Mit der Abmahnung der Rechtsanwälte Kornmeier & Partner werden Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Ersatz von Rechtsanwaltskosten geltend gemacht.

In der Abmahnung der Rechtsanwälte Kornmeier & Partner wird aufgefordert, die betreffende Datei unverzüglich von dem zum Download für andere Tauschbörsennutzer freigegebenen Ordner des Rechners zu entfernen sowie die der Abmahnung beigefügte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung an die Rechtsanwälte Kornmeier & Partner zurückzusenden.

In der Abmahnung bieten die Rechtsanwälte Kornmeier & Partner im Vergleichswege an, den Ersatzanspruch sowie den Anspruch auf Erstattung aller erforderlichen Aufwendungen mit einer einmaligen Pauschalzahlung in Höhe von 450,00 EUR zu erledigen.

Allgemeiner Hinweis: Es kann generell nicht empfohlen werden, die den Abmahnschreiben beigefügten und vorgefertigten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen ohne vorherige Prüfung der Sach- und Rechtslage zu unterzeichnen und beim gegnerischen Rechtsanwalt einzureichen. Eine einmal unterzeichnete Erklärung ist 30 Jahre gültig. Lassen Sie sich zuerst beraten und prüfen, ob und inwieweit die vorgefertigte Unterlassungserklärung modifiziert werden kann oder sogar modifiziert werden muß.

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Fax (02154/605905) oder Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Oder rufen Sie mich einfach an. Hierdurch kommt noch kein Mandatsverhältnis zustande.

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