Negele Zimmel u.a. Archive - Anwaltskanzlei Schuster Fri, 27 Sep 2013 11:12:24 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=6.7.1 https://www.kanzlei-schuster.de/wp-content/uploads/2019/06/cropped-favicon_schuster-32x32.png Negele Zimmel u.a. Archive - Anwaltskanzlei Schuster 32 32 Abmahnung Negele Zimmel Greuter Beller für M.I.C.M. wegen „Die Fick-Tour – Deutschland 1“ https://www.kanzlei-schuster.de/2013/09/abmahnung-negele-zimmel-greuter-beller-fuer-m-i-c-m-wegen-die-fick-tour-deutschland-1/ https://www.kanzlei-schuster.de/2013/09/abmahnung-negele-zimmel-greuter-beller-fuer-m-i-c-m-wegen-die-fick-tour-deutschland-1/#respond Fri, 27 Sep 2013 11:12:24 +0000 http://vorschau.publitec.de/kanzlei-schuster.de?p=5744 Es liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der M.I.C.M. MIRCOM International Content Management & Consulting LTD vor. Die M.I.C.M. MIRCOM International Content Management & Consulting LTD wird anwaltlich vertreten durch die Rechtsanwälte Negele Zimmel Greuter Beller aus Augsburg. In der Abmahnung lässt die M.I.C.M. MIRCOM International Content Management & Consulting LTD durch die Rechtsanwälte Negele Zimmel Greuter […]

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Es liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der M.I.C.M. MIRCOM International Content Management & Consulting LTD vor. Die M.I.C.M. MIRCOM International Content Management & Consulting LTD wird anwaltlich vertreten durch die Rechtsanwälte Negele Zimmel Greuter Beller aus Augsburg. In der Abmahnung lässt die M.I.C.M. MIRCOM International Content Management & Consulting LTD durch die Rechtsanwälte Negele Zimmel Greuter Beller vorwerfen, den Film „Die Fick-Tour – Deutschland 1“ in dem Netzwerk BitTorrent, einer sogenannten Internettauschbörse, unerlaubt vervielfältigt und dabei ausgehend vom Internetanschluss des Abgemahnten zum Download angeboten zu haben.

Mit der Abmahnung der Rechtsanwälte Negele Zimmel Greuter Beller wird aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. In der Abmahnung geben die Rechtsanwälte Negele Zimmel Greuter Beller die Gelegenheit, die Angelegenheit durch eine einmalige Pauschalzahlung in Höhe von 900,00 EUR, mit der sämtliche Kostenerstattungs-, Schadensersatz- und Auskunftsansprüche aus der vorliegenden Urheberrechtsverletzung abgegolten wären, umfassend zu erledigen.

Allgemeiner Hinweis:

Unterschreiben Sie die der Abmahnung beigefügten und vorgefertigten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen nicht ohne vorherige Prüfung der Sach- und Rechtslage. Denn die unterschriebene Erklärung ist im Zweifel unbegrenzt gültig. Lassen Sie sich zuerst beraten und überprüfen, ob und in welchem Umfang die der Abmahnung als Entwurf beigefügte Unterlassungserklärung modifiziert werden kann oder sogar modifiziert werden muß und zwar auch dann, wenn Sie den Verstoß selbst nicht begangen haben. Auch die Höhe des zu zahlenden Betrages hängt von verschiedenen Faktoren ab. Der geforderte Betrag sollte daher nicht ungeprüft überwiesen werden.

Was kann ich für Sie tun?

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Hierdurch kommt noch kein Mandatsverhältnis zustande. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen aus den Bereichen des Urheberrechts und des Filesharings kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit! Rufen Sie mich an (02154/605904). Ich freue mich auf Ihren Anruf!

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Abmahnung Negele Zimmel Greuter Beller für M.I.C.M. wegen „Street-Work in Deutschland“ https://www.kanzlei-schuster.de/2013/09/abmahnung-negele-zimmel-greuter-beller-fuer-m-i-c-m-wegen-street-work-in-deutschland/ https://www.kanzlei-schuster.de/2013/09/abmahnung-negele-zimmel-greuter-beller-fuer-m-i-c-m-wegen-street-work-in-deutschland/#respond Mon, 16 Sep 2013 08:19:00 +0000 http://vorschau.publitec.de/kanzlei-schuster.de?p=5713 Es liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der M.I.C.M. MIRCOM International Content Management & Consulting LTD vor. Die M.I.C.M. MIRCOM International Content Management & Consulting LTD wird anwaltlich vertreten durch die Rechtsanwälte Negele Zimmel Greuter Beller aus Augsburg. In der Abmahnung lässt die M.I.C.M. MIRCOM International Content Management & Consulting LTD durch die Rechtsanwälte Negele Zimmel Greuter […]

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Es liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der M.I.C.M. MIRCOM International Content Management & Consulting LTD vor. Die M.I.C.M. MIRCOM International Content Management & Consulting LTD wird anwaltlich vertreten durch die Rechtsanwälte Negele Zimmel Greuter Beller aus Augsburg. In der Abmahnung lässt die M.I.C.M. MIRCOM International Content Management & Consulting LTD durch die Rechtsanwälte Negele Zimmel Greuter Beller vorwerfen, den Film „Street-Work in Deutschland“ in dem Netzwerk BitTorrent, einer sogenannten Internettauschbörse, unerlaubt vervielfältigt und dabei ausgehend vom Internetanschluss des Abgemahnten zum Download angeboten zu haben.

Mit der Abmahnung der Rechtsanwälte Negele Zimmel Greuter Beller wird aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. In der Abmahnung geben die Rechtsanwälte Negele Zimmel Greuter Beller die Gelegenheit, die Angelegenheit durch eine einmalige Pauschalzahlung in Höhe von 900,00 EUR, mit der sämtliche Kostenerstattungs-, Schadensersatz- und Auskunftsansprüche aus der vorliegenden Urheberrechtsverletzung abgegolten wären, umfassend zu erledigen.

Allgemeiner Hinweis:

Unterschreiben Sie die der Abmahnung beigefügten und vorgefertigten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen nicht ohne vorherige Prüfung der Sach- und Rechtslage. Denn die unterschriebene Erklärung ist im Zweifel unbegrenzt gültig. Lassen Sie sich zuerst beraten und überprüfen, ob und in welchem Umfang die der Abmahnung als Entwurf beigefügte Unterlassungserklärung modifiziert werden kann oder sogar modifiziert werden muß und zwar auch dann, wenn Sie den Verstoß selbst nicht begangen haben. Auch die Höhe des zu zahlenden Betrages hängt von verschiedenen Faktoren ab. Der geforderte Betrag sollte daher nicht ungeprüft überwiesen werden.

Was kann ich für Sie tun?

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Hierdurch kommt noch kein Mandatsverhältnis zustande. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen aus den Bereichen des Urheberrechts und des Filesharings kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit! Rufen Sie mich an (02154/605904). Ich freue mich auf Ihren Anruf!

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Abmahnung Negele Zimmel Greuter Beller für M.I.C.M. „Sexsafari Afrika Vol. 3 – Jagdsaison“ https://www.kanzlei-schuster.de/2013/02/abmahnung-negele-zimmel-greuter-beller-fuer-m-i-c-m-sexsafari-afrika-vol-3-jagdsaison/ https://www.kanzlei-schuster.de/2013/02/abmahnung-negele-zimmel-greuter-beller-fuer-m-i-c-m-sexsafari-afrika-vol-3-jagdsaison/#respond Fri, 22 Feb 2013 08:02:43 +0000 http://vorschau.publitec.de/kanzlei-schuster.de?p=4704 Es liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der M.I.C.M. MIRCOM International Content Management & Consulting LTD vor. Die M.I.C.M. MIRCOM International Content Management & Consulting LTD wird anwaltlich vertreten durch die Rechtsanwälte Negele Zimmel Greuter Beller aus Augsburg. In der Abmahnung lässt die M.I.C.M. MIRCOM International Content Management & Consulting LTD durch die Rechtsanwälte Negele Zimmel Greuter […]

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Es liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der M.I.C.M. MIRCOM International Content Management & Consulting LTD vor. Die M.I.C.M. MIRCOM International Content Management & Consulting LTD wird anwaltlich vertreten durch die Rechtsanwälte Negele Zimmel Greuter Beller aus Augsburg.

In der Abmahnung lässt die M.I.C.M. MIRCOM International Content Management & Consulting LTD durch die Rechtsanwälte Negele Zimmel Greuter Beller vorwerfen, den Film Sexsafari Afrika Vol. 3 – Jagdsaison“ in dem Netzwerk BitTorrent, einer sogenannten Internettauschbörse, unerlaubt vervielfältigt und dabei ausgehend vom Internetanschluss des Abgemahnten zum Download angeboten zu haben.

Mit der Abmahnung der Rechtsanwälte Negele Zimmel Greuter Beller wird aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

In der Abmahnung geben die Rechtsanwälte Negele Zimmel Greuter Beller die Gelegenheit, die Angelegenheit durch eine einmalige Pauschalzahlung in Höhe von 900,00 EUR, mit der sämtliche Kostenerstattungs-, Schadensersatz- und Auskunftsansprüche aus der vorliegenden Urheberrechtsverletzung abgegolten wären, umfassend zu erledigen.

Allgemeiner Hinweis:

Unterschreiben Sie die der Abmahnung beigefügten und vorgefertigten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen nicht ohne vorherige Prüfung der Sach- und Rechtslage. Denn die unterschriebene Erklärung ist im Zweifel unbegrenzt gültig. Lassen Sie sich zuerst beraten und überprüfen, ob und in welchem Umfang die der Abmahnung als Entwurf beigefügte Unterlassungserklärung modifiziert werden kann oder sogar modifiziert werden muß und zwar auch dann, wenn Sie den Verstoß selbst nicht begangen haben. Auch die Höhe des zu zahlenden Betrages hängt von verschiedenen Faktoren ab. Der geforderte Betrag sollte daher nicht ungeprüft überwiesen werden. Überweisen Sie auch nicht einfach und unverlangt einen Betrag in Höhe von 100,00 EUR an die gegnerischen Anwälte. Die Voraussetzungen des so genannten 100,00 EUR Paragrafen (97 a II UrhG) liegen nämlich nicht vor.

Was kann ich für Sie tun?

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Hierdurch kommt noch kein Mandatsverhältnis zustande. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen aus den Bereichen des Urheberrechts und des Filesharings kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit! Rufen Sie mich an (02154/605904). Ich freue mich auf Ihren Anruf!

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Abmahnung Negele Zimmel Greuter Beller für M.I.C.M. wegen dem Film „Cosmopolis“ https://www.kanzlei-schuster.de/2013/02/abmahnung-negele-zimmel-greuter-beller-fuer-m-i-c-m-wegen-dem-film-cosmopolis/ https://www.kanzlei-schuster.de/2013/02/abmahnung-negele-zimmel-greuter-beller-fuer-m-i-c-m-wegen-dem-film-cosmopolis/#respond Fri, 22 Feb 2013 07:59:13 +0000 http://vorschau.publitec.de/kanzlei-schuster.de?p=4702 Es liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der M.I.C.M. MIRCOM International Content Management & Consulting LTD vor. Die M.I.C.M. MIRCOM International Content Management & Consulting LTD wird anwaltlich vertreten durch die Rechtsanwälte Negele Zimmel Greuter Beller aus Augsburg. In der Abmahnung lässt die M.I.C.M. MIRCOM International Content Management & Consulting LTD durch die Rechtsanwälte Negele Zimmel Greuter […]

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Es liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der M.I.C.M. MIRCOM International Content Management & Consulting LTD vor. Die M.I.C.M. MIRCOM International Content Management & Consulting LTD wird anwaltlich vertreten durch die Rechtsanwälte Negele Zimmel Greuter Beller aus Augsburg.

In der Abmahnung lässt die M.I.C.M. MIRCOM International Content Management & Consulting LTD durch die Rechtsanwälte Negele Zimmel Greuter Beller vorwerfen, den Film „Cosmopolis“ in dem Netzwerk BitTorrent, einer sogenannten Internettauschbörse, unerlaubt vervielfältigt und dabei ausgehend vom Internetanschluss des Abgemahnten zum Download angeboten zu haben.

Mit der Abmahnung der Rechtsanwälte Negele Zimmel Greuter Beller wird aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

In der Abmahnung geben die Rechtsanwälte Negele Zimmel Greuter Beller die Gelegenheit, die Angelegenheit durch eine einmalige Pauschalzahlung in Höhe von 900,00 EUR, mit der sämtliche Kostenerstattungs-, Schadensersatz- und Auskunftsansprüche aus der vorliegenden Urheberrechtsverletzung abgegolten wären, umfassend zu erledigen.

Allgemeiner Hinweis:

Unterschreiben Sie die der Abmahnung beigefügten und vorgefertigten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen nicht ohne vorherige Prüfung der Sach- und Rechtslage. Denn die unterschriebene Erklärung ist im Zweifel unbegrenzt gültig. Lassen Sie sich zuerst beraten und überprüfen, ob und in welchem Umfang die der Abmahnung als Entwurf beigefügte Unterlassungserklärung modifiziert werden kann oder sogar modifiziert werden muß und zwar auch dann, wenn Sie den Verstoß selbst nicht begangen haben. Auch die Höhe des zu zahlenden Betrages hängt von verschiedenen Faktoren ab. Der geforderte Betrag sollte daher nicht ungeprüft überwiesen werden. Überweisen Sie auch nicht einfach und unverlangt einen Betrag in Höhe von 100,00 EUR an die gegnerischen Anwälte. Die Voraussetzungen des so genannten 100,00 EUR Paragrafen (97 a II UrhG) liegen nämlich nicht vor.

Was kann ich für Sie tun?

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Hierdurch kommt noch kein Mandatsverhältnis zustande. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen aus den Bereichen des Urheberrechts und des Filesharings kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit! Rufen Sie mich an (02154/605904). Ich freue mich auf Ihren Anruf!

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Abmahnung Negele Zimmel Greuter Beller für Video Art Holland wegen dem Film „Hairy Teens 5“ https://www.kanzlei-schuster.de/2013/02/abmahnung-negele-zimmel-greuter-beller-fuer-video-art-holland-wegen-dem-film-hairy-teens-5/ https://www.kanzlei-schuster.de/2013/02/abmahnung-negele-zimmel-greuter-beller-fuer-video-art-holland-wegen-dem-film-hairy-teens-5/#respond Wed, 20 Feb 2013 10:12:08 +0000 http://vorschau.publitec.de/kanzlei-schuster.de?p=4699 Es liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Video Art Holland b.v. vor. Die Video Art Holland b.v. wird anwaltlich vertreten durch die Rechtsanwälte Negele Zimmel Greuter Beller aus Augsburg. In der Abmahnung lässt Video Art Holland b.v. durch die Rechtsanwälte Negele Zimmel Greuter Beller vorwerfen, den Film „Hairy Teens 5“ in dem Netzwerk BitTorrent, einer sogenannten […]

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Es liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Video Art Holland b.v. vor. Die Video Art Holland b.v. wird anwaltlich vertreten durch die Rechtsanwälte Negele Zimmel Greuter Beller aus Augsburg.

In der Abmahnung lässt Video Art Holland b.v. durch die Rechtsanwälte Negele Zimmel Greuter Beller vorwerfen, den Film „Hairy Teens 5“ in dem Netzwerk BitTorrent, einer sogenannten Internettauschbörse, unerlaubt vervielfältigt und dabei ausgehend vom Internetanschluss des Abgemahnten zum Download angeboten zu haben.

In der Abmahnung der Rechtsanwälte Negele Zimmel Greuter Beller wird aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und zur Vermeidung eines aufwendigen Gerichtsverfahrens durch Zahlung einer einmalige Pauschale in Höhe von 750,00 EUR die Angelegenheit umfassend zu erledigen.

Allgemeiner Hinweis:

Lassen Sie sich bei dem Entwurf einer Unterlassungserklärung im Zweifel beraten. Denn es kommt bei der Formulierung darauf an, ob Sie den Verstoß selbst begangen haben oder ob der Verstoß eine dritte Person begangen hat. Weiter ist zu berücksichtigen, dass die unterschriebene Erklärung im Zweifel unbegrenzt gültig. Auch die Höhe des zu zahlenden Betrages hängt von verschiedenen Faktoren ab. Der geforderte Betrag sollte daher nicht ungeprüft überwiesen werden. Überweisen Sie auch nicht einfach und unverlangt einen Betrag in Höhe von 100,00 EUR an die gegnerischen Anwälte. Die Voraussetzungen des so genannten 100,00 EUR Paragrafen (97 a II UrhG) liegen nämlich nicht vor.

Was kann ich für Sie tun?

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Hierdurch kommt noch kein Mandatsverhältnis zustande. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen aus den Bereichen des Urheberrechts und des Filesharings kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit! Rufen Sie mich an (02154/605904). Ich freue mich auf Ihren Anruf!

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Abmahnung Negele Zimmel Greuter Beller für M.I.C.M. wegen dem Film „Double teen sluts“ https://www.kanzlei-schuster.de/2012/11/abmahnung-negele-zimmel-greuter-beller-fuer-m-i-c-m-wegen-dem-film-double-teen-sluts/ https://www.kanzlei-schuster.de/2012/11/abmahnung-negele-zimmel-greuter-beller-fuer-m-i-c-m-wegen-dem-film-double-teen-sluts/#respond Wed, 28 Nov 2012 12:08:19 +0000 http://vorschau.publitec.de/kanzlei-schuster.de?p=4314 Es liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der M.I.C.M. MIRCOM International Content Management & Consulting LTD vor. Die M.I.C.M. MIRCOM International Content Management & Consulting LTD wird anwaltlich vertreten durch die Rechtsanwälte Negele Zimmel Greuter Beller aus Augsburg. In der Abmahnung lässt die M.I.C.M. MIRCOM International Content Management & Consulting LTD durch die Rechtsanwälte Negele Zimmel Greuter […]

Der Beitrag Abmahnung Negele Zimmel Greuter Beller für M.I.C.M. wegen dem Film „Double teen sluts“ erschien zuerst auf Anwaltskanzlei Schuster.

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Es liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der M.I.C.M. MIRCOM International Content Management & Consulting LTD vor. Die M.I.C.M. MIRCOM International Content Management & Consulting LTD wird anwaltlich vertreten durch die Rechtsanwälte Negele Zimmel Greuter Beller aus Augsburg.

In der Abmahnung lässt die M.I.C.M. MIRCOM International Content Management & Consulting LTD durch die Rechtsanwälte Negele Zimmel Greuter Beller vorwerfen, den Film „Double teen sluts“ in dem Netzwerk BitTorrent, einer sogenannten Internettauschbörse, unerlaubt vervielfältigt und dabei ausgehend vom Internetanschluss des Abgemahnten zum Download angeboten zu haben.

Mit der Abmahnung der Rechtsanwälte Negele Zimmel Greuter Beller werden Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz, Ersatz von Rechtsanwaltskosten und Auskunft geltend gemacht.

So wird in der Abmahnung der Rechtsanwälte Negele Zimmel Greuter Beller aufgefordert, die der Abmahnung anliegende strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

In der Abmahnung geben die Rechtsanwälte Negele Zimmel Greuter Beller die Gelegenheit, die Angelegenheit durch eine einmalige Pauschalzahlung in Höhe von 900,00 EUR, mit der sämtliche Kostenerstattungs-, Schadensersatz- und Auskunftsansprüche aus der vorliegenden Urheberrechtsverletzung abgegolten wären, umfassend zu erledigen.

Allgemeiner Hinweis:

Unterschreiben Sie die der Abmahnung beigefügten und vorgefertigten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen nicht ohne vorherige Prüfung der Sach- und Rechtslage. Denn die unterschriebene Erklärung ist im Zweifel unbegrenzt gültig. Lassen Sie sich zuerst beraten und überprüfen, ob und in welchem Umfang die der Abmahnung als Entwurf beigefügte Unterlassungserklärung modifiziert werden kann oder sogar modifiziert werden muß und zwar auch dann, wenn Sie den Verstoß selbst nicht begangen haben. Auch die Höhe des zu zahlenden Betrages hängt von verschiedenen Faktoren ab. Der geforderte Betrag sollte daher nicht ungeprüft überwiesen werden. Überweisen Sie auch nicht einfach und unverlangt einen Betrag in Höhe von 100,00 EUR an die gegnerischen Anwälte. Die Voraussetzungen des so genannten 100,00 EUR Paragrafen (97 a II UrhG) liegen nämlich nicht vor.

Was kann ich für Sie tun?

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Hierdurch kommt noch kein Mandatsverhältnis zustande. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen aus den Bereichen des Urheberrechts und des Filesharings kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit! Rufen Sie mich an (02154/605904). Ich freue mich auf Ihren Anruf!

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Abmahnung Negele Zimmel Greuter Beller für M.I.C.M. wegen dem Film „Allie Haze – True Sex“ https://www.kanzlei-schuster.de/2012/11/abmahnung-negele-zimmel-greuter-beller-fuer-m-i-c-m-wegen-dem-film-allie-haze-true-sex/ https://www.kanzlei-schuster.de/2012/11/abmahnung-negele-zimmel-greuter-beller-fuer-m-i-c-m-wegen-dem-film-allie-haze-true-sex/#respond Fri, 16 Nov 2012 13:55:34 +0000 http://vorschau.publitec.de/kanzlei-schuster.de?p=4242 Es liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der M.I.C.M. MIRCOM International Management & Consulting LTD vor. Die M.I.C.M. MIRCOM International Management & Consulting LTD wird anwaltlich vertreten durch die Rechtsanwälte Negele Zimmel Greuter Beller aus Augsburg. In der Abmahnung lässt die M.I.C.M. MIRCOM International Management & Consulting LTD durch die Rechtsanwälte Negele Zimmel Greuter Beller vorwerfen, den […]

Der Beitrag Abmahnung Negele Zimmel Greuter Beller für M.I.C.M. wegen dem Film „Allie Haze – True Sex“ erschien zuerst auf Anwaltskanzlei Schuster.

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Es liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der M.I.C.M. MIRCOM International Management & Consulting LTD vor. Die M.I.C.M. MIRCOM International Management & Consulting LTD wird anwaltlich vertreten durch die Rechtsanwälte Negele Zimmel Greuter Beller aus Augsburg.

In der Abmahnung lässt die M.I.C.M. MIRCOM International Management & Consulting LTD durch die Rechtsanwälte Negele Zimmel Greuter Beller vorwerfen, den Film „Allie Haze – True Sex“ in dem Netzwerk BitTorrent, einer sogenannten Internettauschbörse, unerlaubt vervielfältigt und dabei ausgehend vom Internetanschluss des Abgemahnten zum Download angeboten zu haben.

Mit der Abmahnung der Rechtsanwälte Negele Zimmel Greuter Beller werden Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz, Ersatz von Rechtsanwaltskosten und Auskunft geltend gemacht.

So wird in der Abmahnung der Rechtsanwälte Negele Zimmel Greuter Beller aufgefordert, die der Abmahnung anliegende strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

In der Abmahnung geben die Rechtsanwälte Negele Zimmel Greuter Beller die Gelegenheit, die Angelegenheit durch eine einmalige Pauschalzahlung in Höhe von 900,00 EUR, mit der sämtliche Kostenerstattungs-, Schadensersatz- und Auskunftsansprüche aus der vorliegenden Urheberrechtsverletzung abgegolten wären, umfassend zu erledigen.

Allgemeiner Hinweis:

Der Up- und Download von Filmen im Internet ist unzulässig, wenn die Rechteinhaber der Werke hierfür ihr Einverständnis nicht erteilt haben. Ein solches Verhalten kann – wie oben beschrieben – abgemahnt werden. Wer eine Abmahnung bekommen hat, sollte sich im Zweifel anwaltlich beraten lassen. Es sollte weder die vorgefertigte Unterlassungserklärung unverändert unterschrieben werden noch sollte telefonischer Kontakt mit der Gegenseite aufgenommen werden. Es muß auch davor abgeraten werden, einfach einen Betrag in 100,00 EUR an die Anwälte zu überweisen. Lassen Sie sich im Zweifel beraten und gegenüber der abmahnenden Kanzlei vertreten.

Wie kann ich Ihnen helfen!

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Der Beitrag Abmahnung Negele Zimmel Greuter Beller für M.I.C.M. wegen dem Film „Allie Haze – True Sex“ erschien zuerst auf Anwaltskanzlei Schuster.

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Abmahnung Negele Zimmel Greuter für LFP Video Group wegen „Barely Legal POV # 11“ https://www.kanzlei-schuster.de/2012/11/abmahnung-negele-zimmel-greuter-fuer-lfp-video-group-wegen-barely-legal-pov-11/ https://www.kanzlei-schuster.de/2012/11/abmahnung-negele-zimmel-greuter-fuer-lfp-video-group-wegen-barely-legal-pov-11/#respond Wed, 14 Nov 2012 10:35:05 +0000 http://vorschau.publitec.de/kanzlei-schuster.de?p=4235 Es liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der LFP Video Group vor. Die LFP Video Group wird anwaltlich vertreten durch die Rechtsanwälte Negele Zimmel Greuter Beller aus Augsburg. In der Abmahnung lässt die LFP Video Group durch die Rechtsanwälte Negele Zimmel Greuter Beller vorwerfen, den Film „Barely Legal POV # 11“ in dem Netzwerk BitTorrent, einer sogenannten […]

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Es liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der LFP Video Group vor. Die LFP Video Group wird anwaltlich vertreten durch die Rechtsanwälte Negele Zimmel Greuter Beller aus Augsburg.

In der Abmahnung lässt die LFP Video Group durch die Rechtsanwälte Negele Zimmel Greuter Beller vorwerfen, den Film „Barely Legal POV # 11“ in dem Netzwerk BitTorrent, einer sogenannten Internettauschbörse, unerlaubt vervielfältigt und dabei ausgehend vom Internetanschluss des Abgemahnten zum Download angeboten zu haben.

Mit der Abmahnung der Rechtsanwälte Negele Zimmel Greuter Beller werden Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz, Ersatz von Rechtsanwaltskosten und Auskunft geltend gemacht.

So wird in der Abmahnung der Rechtsanwälte Negele Zimmel Greuter Beller aufgefordert, die der Abmahnung anliegende strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

In der Abmahnung geben die Rechtsanwälte Negele Zimmel Greuter Beller die Gelegenheit, die Angelegenheit durch eine einmalige Pauschalzahlung in Höhe von 850,00 EUR, mit der sämtliche Kostenerstattungs-, Schadensersatz- und Auskunftsansprüche aus der vorliegenden Urheberrechtsverletzung abgegolten wären, umfassend zu erledigen.

Allgemeiner Hinweis: Es kann generell nicht empfohlen werden, die den Abmahnschreiben beigefügten und vorgefertigten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen ohne vorherige Prüfung der Sach- und Rechtslage zu unterzeichnen und beim gegnerischen Rechtsanwalt einzureichen. Lassen Sie sich zuerst beraten und prüfen, ob und inwieweit die vorgefertigte Unterlassungserklärung modifiziert werden kann oder sogar modifiziert werden muß.

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Hierdurch kommt noch kein Mandatsverhältnis zustande.

Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen aus den Bereichen des Urheberrechts, Wettbewerbrechts und Markenrechts kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit! Rufen Sie mich an. Ich freue mich auf Ihren Anruf!

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Abmahnung Negele Zimmel Greuter Beller für DBM Videovertrieb GmbH wegen „Dildo Express“ https://www.kanzlei-schuster.de/2012/07/abmahnung-negele-zimmel-greuter-beller-fuer-dbm-videovertrieb-gmbh-wegen-dildo-express/ https://www.kanzlei-schuster.de/2012/07/abmahnung-negele-zimmel-greuter-beller-fuer-dbm-videovertrieb-gmbh-wegen-dildo-express/#respond Mon, 30 Jul 2012 13:44:09 +0000 http://vorschau.publitec.de/kanzlei-schuster.de?p=3728 Es liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der DBM Videovertrieb GmbH aus Wesel vor. Die DBM Videovertrieb GmbH wird anwaltlich vertreten durch die Rechtsanwälte Negele Zimmel Greuter Beller aus Augsburg. In der Abmahnung lässt die DBM Videovertrieb GmbH durch die Rechtsanwälte Negele Zimmel Greuter Beller vorwerfen, den Film „Dildo Express“ in dem Netzwerk BitTorrent, einer sogenannten Internettauschbörse, […]

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Es liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der DBM Videovertrieb GmbH aus Wesel vor. Die DBM Videovertrieb GmbH wird anwaltlich vertreten durch die Rechtsanwälte Negele Zimmel Greuter Beller aus Augsburg.

In der Abmahnung lässt die DBM Videovertrieb GmbH durch die Rechtsanwälte Negele Zimmel Greuter Beller vorwerfen, den Film „Dildo Express“ in dem Netzwerk BitTorrent, einer sogenannten Internettauschbörse, unerlaubt vervielfältigt und dabei ausgehend vom Internetanschluss des Abgemahnten zum Download angeboten zu haben.

Mit der Abmahnung der Rechtsanwälte Negele Zimmel Greuter Beller werden Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz, Ersatz von Rechtsanwaltskosten und Auskunft geltend gemacht.

So wird in der Abmahnung der Rechtsanwälte Negele Zimmel Greuter Beller aufgefordert, die der Abmahnung anliegende strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

In der Abmahnung geben die Rechtsanwälte Negele Zimmel Greuter Beller die Gelegenheit, die Angelegenheit durch eine einmalige Pauschalzahlung in Höhe von 850,00 EUR, mit der sämtliche Kostenerstattungs-, Schadensersatz- und Auskunftsansprüche aus der vorliegenden Urheberrechtsverletzung abgegolten wären, umfassend zu erledigen.

Allgemeiner Hinweis: Es kann generell nicht empfohlen werden, die den Abmahnschreiben beigefügten und vorgefertigten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen ohne vorherige Prüfung der Sach- und Rechtslage zu unterzeichnen und beim gegnerischen Rechtsanwalt einzureichen. Lassen Sie sich zuerst beraten und prüfen, ob und inwieweit die vorgefertigte Unterlassungserklärung modifiziert werden kann oder sogar modifiziert werden muß.

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Hierdurch kommt noch kein Mandatsverhältnis zustande.

Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen aus den Bereichen des Urheberrechts, Wettbewerbrechts und Markenrechts kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit! Rufen Sie mich an. Ich freue mich auf Ihren Anruf!

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Abmahnung Negele Zimmel Greuter Beller für M.I.C.M. „Perverse Amateure – Dreckige Fantasien“ https://www.kanzlei-schuster.de/2012/06/abmahnung-negele-zimmel-greuter-beller-fuer-m-i-c-m-perverse-amateure-dreckige-fantasien/ https://www.kanzlei-schuster.de/2012/06/abmahnung-negele-zimmel-greuter-beller-fuer-m-i-c-m-perverse-amateure-dreckige-fantasien/#respond Mon, 25 Jun 2012 09:41:06 +0000 http://vorschau.publitec.de/kanzlei-schuster.de?p=3660 Es liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der M.I.C.M. MIRCOM International Management & Consulting LTD vor. Die M.I.C.M. MIRCOM International Management & Consulting LTD wird anwaltlich vertreten durch die Rechtsanwälte Negele Zimmel Greuter Beller aus Augsburg. In der Abmahnung lässt die M.I.C.M. MIRCOM International Management & Consulting LTD durch die Rechtsanwälte Negele Zimmel Greuter Beller vorwerfen, den […]

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Es liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der M.I.C.M. MIRCOM International Management & Consulting LTD vor. Die M.I.C.M. MIRCOM International Management & Consulting LTD wird anwaltlich vertreten durch die Rechtsanwälte Negele Zimmel Greuter Beller aus Augsburg.

In der Abmahnung lässt die M.I.C.M. MIRCOM International Management & Consulting LTD durch die Rechtsanwälte Negele Zimmel Greuter Beller vorwerfen, den Film „Perverse Amateure – Dreckige Fantasien“ in dem Netzwerk BitTorrent, einer sogenannten Internettauschbörse, unerlaubt vervielfältigt und dabei ausgehend vom Internetanschluss des Abgemahnten zum Download angeboten zu haben.

Mit der Abmahnung der Rechtsanwälte Negele Zimmel Greuter Beller werden Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz, Ersatz von Rechtsanwaltskosten und Auskunft geltend gemacht.

So wird in der Abmahnung der Rechtsanwälte Negele Zimmel Greuter Beller aufgefordert, die der Abmahnung anliegende strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

In der Abmahnung geben die Rechtsanwälte Negele Zimmel Greuter Beller die Gelegenheit, die Angelegenheit durch eine einmalige Pauschalzahlung in Höhe von 900,00 EUR, mit der sämtliche Kostenerstattungs-, Schadensersatz- und Auskunftsansprüche aus der vorliegenden Urheberrechtsverletzung abgegolten wären, umfassend zu erledigen.

Allgemeiner Hinweis: Es kann generell nicht empfohlen werden, die den Abmahnschreiben beigefügten und vorgefertigten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen ohne vorherige Prüfung der Sach- und Rechtslage zu unterzeichnen und beim gegnerischen Rechtsanwalt einzureichen. Lassen Sie sich zuerst beraten und prüfen, ob und inwieweit die vorgefertigte Unterlassungserklärung modifiziert werden kann oder sogar modifiziert werden muß.

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Hierdurch kommt noch kein Mandatsverhältnis zustande.

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