Sasse & Partner Archive - Anwaltskanzlei Schuster Tue, 09 Aug 2016 12:13:42 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=6.7.1 https://www.kanzlei-schuster.de/wp-content/uploads/2019/06/cropped-favicon_schuster-32x32.png Sasse & Partner Archive - Anwaltskanzlei Schuster 32 32 Abmahnung Sasse & Partner für Splendid Film wegen des Films „Fear The Walking Dead“ https://www.kanzlei-schuster.de/2016/08/abmahnung-sasse-partner-fuer-splendid-film-wegen-des-films-fear-the-walking-dead/ https://www.kanzlei-schuster.de/2016/08/abmahnung-sasse-partner-fuer-splendid-film-wegen-des-films-fear-the-walking-dead/#respond Tue, 09 Aug 2016 12:13:42 +0000 https://www.kanzlei-schuster.de/?p=7845 Hier finden Sie Informationen zu einer urheberrechtlichen Abmahnung der Firma Splendid Film GmbH. Die Firma Splendid Film GmbH wird anwaltlich vertreten durch die Rechtsanwälte Sasse & Partner aus Hamburg. In der Abmahnung lässt die Firma Splendid Film GmbH vorwerfen, den Film „Fear The Walking Dead“ über den Internetanschluss des Abgemahnten mittels eines so genannten Filesharing-Systems […]

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Hier finden Sie Informationen zu einer urheberrechtlichen Abmahnung der Firma Splendid Film GmbH. Die Firma Splendid Film GmbH wird anwaltlich vertreten durch die Rechtsanwälte Sasse & Partner aus Hamburg. In der Abmahnung lässt die Firma Splendid Film GmbH vorwerfen, den Film „Fear The Walking Dead“ über den Internetanschluss des Abgemahnten mittels eines so genannten Filesharing-Systems (P2P-Tauschbörse) anderen Nutzern von Filesharing-Systemen zum Download angeboten zu haben. In der Abmahnung der Rechtsanwälte Sasse & Partner wird zur angeboten, eine einmalige Pauschale in Höhe von 800,00 EUR zu bezahlen.

Allgemeine Hinweise zu dieser Abmahnung:

Unterschreiben Sie die der Abmahnung beigefügte und vorgefertigte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung nicht ohne vorherige Prüfung der Sach- und Rechtslage. Denn die unterschriebene Erklärung ist im Zweifel zeitlich unbegrenzt gültig und stellt ein Schuldeingeständnis dar. Lassen Sie sich zuerst beraten und überprüfen, ob und in welchem Umfang die der Abmahnung als Entwurf beigefügte Unterlassungserklärung modifiziert werden kann oder sogar modifiziert werden muß. Selbst wenn Sie den gerügten Verstoß selbst nicht begangen haben, kann es ratsam sein, eine entsprechend formulierte Unterlassungserklärung abzugeben. Auch die Frage, ob und in welcher Höhe ein in der Abmahnung geforderter Betrag gezahlt werden muß, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Der geforderte Betrag sollte daher nicht ungeprüft überwiesen werden.

Wie kann ich Ihnen helfen!

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen aus den Bereichen Urheberrecht und Filesharing kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit und freue mich auf Ihren Anruf.

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Abmahnung Sasse & Partner für Splendid Film wegen „Kidnapping Freddy Heineken “ https://www.kanzlei-schuster.de/2015/09/abmahnung-sasse-partner-fuer-splendid-film-wegen-kidnapping-freddy-heineken/ https://www.kanzlei-schuster.de/2015/09/abmahnung-sasse-partner-fuer-splendid-film-wegen-kidnapping-freddy-heineken/#respond Mon, 28 Sep 2015 09:57:27 +0000 https://www.kanzlei-schuster.de/?p=7390 Hier finden Sie Informationen zu einer urheberrechtlichen Abmahnung der Firma Splendid Film GmbH. Die Firma Splendid Film GmbH wird anwaltlich vertreten durch die Rechtsanwälte Sasse & Partner aus Hamburg. In der Abmahnung lässt die Firma Splendid Film GmbH vorwerfen, den Film „Kidnapping Freddy Heineken“ über den Internetanschluss des Abgemahnten mittels eines sogenannten Filesharing-Systems (P2P-Tauschbörse) anderen […]

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Hier finden Sie Informationen zu einer urheberrechtlichen Abmahnung der Firma Splendid Film GmbH. Die Firma Splendid Film GmbH wird anwaltlich vertreten durch die Rechtsanwälte Sasse & Partner aus Hamburg. In der Abmahnung lässt die Firma Splendid Film GmbH vorwerfen, den Film „Kidnapping Freddy Heineken“ über den Internetanschluss des Abgemahnten mittels eines sogenannten Filesharing-Systems (P2P-Tauschbörse) anderen Nutzern von Filesharing-Systemen zum download angeboten zu haben. In der Abmahnung der Rechtsanwälte Sasse & Partner wird zur angeboten, eine einmalige Pauschale in Höhe von 800,00 EUR zu bezahlen.

Allgemeine Hinweise zu dieser Abmahnung:

Unterschreiben Sie die der Abmahnung beigefügte und vorgefertigte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung nicht ohne vorherige Prüfung der Sach- und Rechtslage. Denn die unterschriebene Erklärung ist im Zweifel zeitlich unbegrenzt gültig und stellt ein Schuldeingeständnis dar. Lassen Sie sich zuerst beraten und überprüfen, ob und in welchem Umfang die der Abmahnung als Entwurf beigefügte Unterlassungserklärung modifiziert werden kann oder sogar modifiziert werden muß. Selbst wenn Sie den gerügten Verstoß selbst nicht begangen haben, kann es ratsam sein, eine entsprechend formulierte Unterlassungserklärung abzugeben. Auch die Frage, ob und in welcher Höhe ein in der Abmahnung geforderter Betrag gezahlt werden muß, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Der geforderte Betrag sollte daher nicht ungeprüft überwiesen werden.

Wie kann ich Ihnen helfen!

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen aus den Bereichen Urheberrecht und Filesharing kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit und freue mich auf Ihren Anruf.

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Weitere Abmahnung Sasse & Partner für Pink Floyd „Another Side of the Moon“ https://www.kanzlei-schuster.de/2015/02/weitere-abmahnung-sasse-partner-fuer-pink-floyd-another-side-of-the-moon/ https://www.kanzlei-schuster.de/2015/02/weitere-abmahnung-sasse-partner-fuer-pink-floyd-another-side-of-the-moon/#respond Sat, 28 Feb 2015 10:26:37 +0000 https://www.kanzlei-schuster.de/?p=6906 (5) Es liegt eine weitere urheberrechtliche Abmahnung der Firma Pink Floyd Music Ltd. vor. Die Pink Floyd Music Ltd. wird wieder anwaltlich vertreten durch die Rechtsanwälte Sasse & Partner aus Hamburg. In der Abmahnung lässt die Firma Pink Floyd Music Ltd. durch die Rechtsanwälte Sasse & Partner diesmal vorgeworfen, im Internetauktionshaus eBay einen LP-Tonträger „Pink […]

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(5) Es liegt eine weitere urheberrechtliche Abmahnung der Firma Pink Floyd Music Ltd. vor. Die Pink Floyd Music Ltd. wird wieder anwaltlich vertreten durch die Rechtsanwälte Sasse & Partner aus Hamburg. In der Abmahnung lässt die Firma Pink Floyd Music Ltd. durch die Rechtsanwälte Sasse & Partner diesmal vorgeworfen, im Internetauktionshaus eBay einen LP-Tonträger „Pink Floyd – Another Side of the Moon“ mit Aufnahmen der Musikgruppe Pink Floyd angeboten zu haben.  Es wird u. a. aufgefordert, eine vertragsstrafenbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben und Rechtsanwaltskosten in Höhe von 965,00 EUR (Gegenstandswert von 15.200,00 EUR), Schadensersatz in Höhe von 100,00 EUR und Ermittlungskosten in Höhe von 100,00 EUR, insgesamt also 1.065,00 EUR, zu bezahlen.

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Abmahnung Sasse & Partner für WVG Medien GmbH wegen dem Film „The Walking Dead – Staffel 5“ https://www.kanzlei-schuster.de/2015/01/abmahnung-sasse-partner-fuer-wvg-medien-gmbh-wegen-dem-film-the-walking-dead-staffel-5/ https://www.kanzlei-schuster.de/2015/01/abmahnung-sasse-partner-fuer-wvg-medien-gmbh-wegen-dem-film-the-walking-dead-staffel-5/#respond Mon, 19 Jan 2015 14:48:56 +0000 https://www.kanzlei-schuster.de/?p=6693 Hier finden Sie Informationen über eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma WVG Medien GmbH aus Hamburg vor. Die Firma WVG Medien GmbH wird anwaltlich vertreten durch die Rechtsanwälte Sasse & Partner aus Hamburg. In der Abmahnung lässt die Firma WVG Medien GmbH durch die Rechtsanwälte Sasse & Partner vorwerfen „The Walking Dead – Staffel 5“ über […]

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The Walking DeadHier finden Sie Informationen über eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma WVG Medien GmbH aus Hamburg vor. Die Firma WVG Medien GmbH wird anwaltlich vertreten durch die Rechtsanwälte Sasse & Partner aus Hamburg. In der Abmahnung lässt die Firma WVG Medien GmbH durch die Rechtsanwälte Sasse & Partner vorwerfen „The Walking Dead – Staffel 5“ über den Internetanschluss des Abgemahnten anderen Nutzern von Filesharingprogrammen zum Download öffentlich zugänglich gemacht zu haben. In der Abmahnung der Rechtsanwälte Sasse & Partner wird aufgefordert, eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung zukommen zu lassen. Außerdem wird zur Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 800,00 EUR aufgefordert.

Allgemeine Hinweise zu dieser Abmahnung:

Unterschreiben Sie die der Abmahnung beigefügte und vorgefertigte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung nicht ohne vorherige Prüfung der Sach- und Rechtslage. Denn die unterschriebene Erklärung ist im Zweifel zeitlich unbegrenzt gültig und stellt ein Schuldeingeständnis dar. Insbesondere ich zu prüfen, ob eine Haftung überhaupt in Betracht kommt, und wenn ja, in welchem Umfang. Auch die Frage, ob und in welcher Höhe ein in der Abmahnung geforderter Betrag gezahlt werden muß, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Der geforderte Betrag sollte daher nicht ungeprüft überwiesen werden

Wie kann ich Ihnen helfen!

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen aus den Bereichen Urheberrecht und Filesharing kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit und freue mich auf Ihren Anruf.

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Abmahnung Sasse & Partner wegen dem Film „Tokarev – Die Vergangenheit stirbt niemals“ https://www.kanzlei-schuster.de/2014/06/abmahnung-sasse-partner-wegen-dem-film-tokarev-die-vergangenheit-stirbt-niemals/ https://www.kanzlei-schuster.de/2014/06/abmahnung-sasse-partner-wegen-dem-film-tokarev-die-vergangenheit-stirbt-niemals/#respond Wed, 25 Jun 2014 10:09:00 +0000 http://vorschau.publitec.de/kanzlei-schuster.de?p=6359 Hier finden Sie Informationen zu einer urheberrechtlichen Abmahnung der Firma Hannibal Classics Inc. Die Firma Hannibal Classics Inc. wird anwaltlich vertreten durch die Rechtsanwälte Sasse & Partner aus Hamburg. In der Abmahnung lässt die Firma Hannibal Classics Inc. durch die Rechtsanwälte Sasse & Partner vorwerfen, den Film „Tokarev – Die Vergangenheit stirbt niemals“ über den […]

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Hier finden Sie Informationen zu einer urheberrechtlichen Abmahnung der Firma Hannibal Classics Inc. Die Firma Hannibal Classics Inc. wird anwaltlich vertreten durch die Rechtsanwälte Sasse & Partner aus Hamburg. In der Abmahnung lässt die Firma Hannibal Classics Inc. durch die Rechtsanwälte Sasse & Partner vorwerfen, den Film Tokarev – Die Vergangenheit stirbt niemals über den Internetanschluss des Abgemahnten mittels eines sogenannten Filesharing-Systems (P2P-Tauschbörse) anderen Nutzern von Filesharing-Systemen zum Download angeboten zu haben. In der Abmahnung der Rechtsanwälte Sasse & Partner wird zur angeboten, eine einmalige Pauschale in Höhe von 800,00 EUR zu bezahlen.

Allgemeine Hinweise zu dieser Abmahnung:

Unterschreiben Sie die der Abmahnung beigefügte und vorgefertigte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung nicht ohne vorherige Prüfung der Sach- und Rechtslage. Denn die unterschriebene Erklärung ist im Zweifel zeitlich unbegrenzt gültig und stellt ein Schuldeingeständnis dar. Lassen Sie sich zuerst beraten und überprüfen, ob und in welchem Umfang die der Abmahnung als Entwurf beigefügte Unterlassungserklärung modifiziert werden kann oder sogar modifiziert werden muß. Auch die Frage, ob und in welcher Höhe ein in der Abmahnung geforderter Betrag gezahlt werden muß, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Der geforderte Betrag sollte daher nicht ungeprüft überwiesen werden.

Wie kann ich Ihnen helfen!

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen aus den Bereichen Urheberrecht und Filesharing kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit und freue mich auf Ihren Anruf.

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Abmahnung Sasse & Partner für Splendid Film wegen dem Film Dracula – Prince of Darkness https://www.kanzlei-schuster.de/2014/02/abmahnung-sasse-partner-fuer-splendid-film-wegen-dem-film-dracula-prince-of-darkness/ https://www.kanzlei-schuster.de/2014/02/abmahnung-sasse-partner-fuer-splendid-film-wegen-dem-film-dracula-prince-of-darkness/#respond Fri, 14 Feb 2014 10:45:45 +0000 http://vorschau.publitec.de/kanzlei-schuster.de?p=6101 Hier finden Sie Informationen zu einer urheberrechtlichen Abmahnung der Firma Splendid Film GmbH. Die Firma Splendid Film GmbH wird anwaltlich vertreten durch die Rechtsanwälte Sasse & Partner aus Hamburg. In der Abmahnung lässt die Firma Splendid Film GmbH durch die Rechtsanwälte Sasse & Partner vorwerfen, den Film „Dracula – Prince of Darkness“ über den Internetanschluss […]

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Allgemeine Hinweise zu dieser Abmahnung:

Unterschreiben Sie die der Abmahnung beigefügte und vorgefertigte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung nicht ohne vorherige Prüfung der Sach- und Rechtslage. Denn die unterschriebene Erklärung ist im Zweifel zeitlich unbegrenzt gültig und stellt ein Schuldeingeständnis dar. Lassen Sie sich zuerst beraten und überprüfen, ob und in welchem Umfang die der Abmahnung als Entwurf beigefügte Unterlassungserklärung modifiziert werden kann oder sogar modifiziert werden muß. Selbst wenn Sie den gerügten Verstoß selbst nicht begangen haben, kann es ratsam sein, eine entsprechend formulierte Unterlassungserklärung abzugeben. Auch die Frage, ob und in welcher Höhe ein in der Abmahnung geforderter Betrag gezahlt werden muß, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Der geforderte Betrag sollte daher nicht ungeprüft überwiesen werden.

Wie kann ich Ihnen helfen!

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen aus den Bereichen Urheberrecht und Filesharing kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit und freue mich auf Ihren Anruf.

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Abmahnung Sasse & Partner für Splendid Film GmbH wegen dem Film „Mega Spider“ https://www.kanzlei-schuster.de/2014/02/abmahnung-sasse-partner-fuer-splendid-film-gmbh-wegen-dem-film-mega-spider/ https://www.kanzlei-schuster.de/2014/02/abmahnung-sasse-partner-fuer-splendid-film-gmbh-wegen-dem-film-mega-spider/#respond Wed, 12 Feb 2014 12:32:36 +0000 http://vorschau.publitec.de/kanzlei-schuster.de?p=6094 Hier finden Sie Informationen zu einer urheberrechtlichen Abmahnung der Firma Splendid Film GmbH. Die Firma Splendid Film GmbH wird anwaltlich vertreten durch die Rechtsanwälte Sasse & Partner aus Hamburg. In der Abmahnung lässt die Firma Splendid Film GmbH durch die Rechtsanwälte Sasse & Partner vorwerfen, den Film „Mega Spider“ über den Internetanschluss des Abgemahnten mittels […]

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Hier finden Sie Informationen zu einer urheberrechtlichen Abmahnung der Firma Splendid Film GmbH. Die Firma Splendid Film GmbH wird anwaltlich vertreten durch die Rechtsanwälte Sasse & Partner aus Hamburg. In der Abmahnung lässt die Firma Splendid Film GmbH durch die Rechtsanwälte Sasse & Partner vorwerfen, den Film „Mega Spider“ über den Internetanschluss des Abgemahnten mittels eines sogenannten Filesharing-Systems (P2P-Tauschbörse) anderen Nutzern von Filesharing-Systemen zum Download angeboten zu haben. In der Abmahnung der Rechtsanwälte Sasse & Partner wird zur angeboten, eine einmalige Pauschale in Höhe von 800,00 EUR zu bezahlen.

Allgemeine Hinweise zu dieser Abmahnung:

Unterschreiben Sie die der Abmahnung beigefügte und vorgefertigte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung nicht ohne vorherige Prüfung der Sach- und Rechtslage. Denn die unterschriebene Erklärung ist im Zweifel zeitlich unbegrenzt gültig und stellt ein Schuldeingeständnis dar. Lassen Sie sich zuerst beraten und überprüfen, ob und in welchem Umfang die der Abmahnung als Entwurf beigefügte Unterlassungserklärung modifiziert werden kann oder sogar modifiziert werden muß. Selbst wenn Sie den gerügten Verstoß selbst nicht begangen haben, kann es ratsam sein, eine entsprechend formulierte Unterlassungserklärung abzugeben. Auch die Frage, ob und in welcher Höhe ein in der Abmahnung geforderter Betrag gezahlt werden muß, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Der geforderte Betrag sollte daher nicht ungeprüft überwiesen werden.

Wie kann ich Ihnen helfen!

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen aus den Bereichen Urheberrecht und Filesharing kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit und freue mich auf Ihren Anruf.

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Abmahnung Sasse & Partner für Masters 2000 wegen MC-Tonträger „Mötley Crüe – Live USA“ https://www.kanzlei-schuster.de/2013/12/abmahnung-sasse-partner-fuer-masters-2000-wegen-mc-tontraeger-moetley-cruee-live-usa/ https://www.kanzlei-schuster.de/2013/12/abmahnung-sasse-partner-fuer-masters-2000-wegen-mc-tontraeger-moetley-cruee-live-usa/#respond Wed, 04 Dec 2013 09:04:05 +0000 http://vorschau.publitec.de/kanzlei-schuster.de?p=5910 Es liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma Masters 2000 Inc., USA, vor. Die Masters 2000 Inc. wird anwaltlich vertreten durch die Rechtsanwälte Sasse & Partner aus Hamburg. In der Abmahnung lässt die Firma Masters 2000 Inc. durch die Rechtsanwälte Sasse & Partner vorgeworfen, im Internetauktionshaus eBay einen MC-Tonträger „Mötley Crüe – Live USA“ mit Tonaufnahmen […]

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Es liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma Masters 2000 Inc., USA, vor. Die Masters 2000 Inc. wird anwaltlich vertreten durch die Rechtsanwälte Sasse & Partner aus Hamburg. In der Abmahnung lässt die Firma Masters 2000 Inc. durch die Rechtsanwälte Sasse & Partner vorgeworfen, im Internetauktionshaus eBay einen MC-Tonträger „Mötley Crüe – Live USA“ mit Tonaufnahmen der Musikgruppe Mötley Crüe angeboten zu haben. Diese Tonträger seien in der angebotenen Form niemals rechtmäßig veröffentlicht und insbesondere nicht von Masters 2000 Inc. oder einem Lizenznehmer hergestellt und in den Verkehr gebracht worden.

In der Abmahnung der Rechtsanwälte Sasse & Partner wird aufgefordert, eine vertragsstrafenbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben (Entwurf anbei), die im Besitz befindlichen MC zur Vernichtung herauszugeben und einen Gesamtbetrag in Höhe von 369,50 EUR (Schadensersatz und Rechtsanwaltskosten [RA-Kosten berechnet nach der neuen Gesetzeslage]) zu bezahlen.

Allgemeiner Hinweis zur Unterlassungserklärung:

Es kann generell nicht empfohlen werden, die den Abmahnschreiben beigefügten und vorgefertigten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen ohne vorherige Prüfung der Sach- und Rechtslage zu unterzeichnen und beim gegnerischen Rechtsanwalt einzureichen. Eine einmal unterzeichnete Erklärung ist zeitlich gültig. Lassen Sie sich zuerst beraten und prüfen, ob und inwieweit die vorgefertigte Unterlassungserklärung modifiziert werden kann oder sogar modifiziert werden muß.

Wie kann ich Ihnen helfen?

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen aus den Bereich des Urheberrechts kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit zu einem angemessenen Pauschalhonorar und freue mich auf Ihren Anruf.

Der Beitrag Abmahnung Sasse & Partner für Masters 2000 wegen MC-Tonträger „Mötley Crüe – Live USA“ erschien zuerst auf Anwaltskanzlei Schuster.

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Abmahnung Sasse & Partner für Elite Film AG wegen dem Film „Alex Cross“ https://www.kanzlei-schuster.de/2013/10/abmahnung-sasse-partner-fuer-elite-film-ag-wegen-dem-film-alex-cross/ https://www.kanzlei-schuster.de/2013/10/abmahnung-sasse-partner-fuer-elite-film-ag-wegen-dem-film-alex-cross/#respond Tue, 08 Oct 2013 10:09:13 +0000 http://vorschau.publitec.de/kanzlei-schuster.de?p=5772 Hier finden Sie Informationen zu einer urheberrechtlichen Abmahnung der Firma Elite Film AG. Die Firma Elite Film AG wird anwaltlich vertreten durch die Rechtsanwälte Sasse & Partner aus Hamburg. In der Abmahnung lässt die Firma Elite Film AG durch die Rechtsanwälte Sasse & Partner vorwerfen, den Film „Alex Cross“ über den Internetanschluss des Abgemahnten mittels […]

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Allgemeine Hinweise zu dieser Abmahnung:

Unterschreiben Sie die der Abmahnung beigefügte und vorgefertigte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung nicht ohne vorherige Prüfung der Sach- und Rechtslage. Denn die unterschriebene Erklärung ist im Zweifel zeitlich unbegrenzt gültig und stellt ein Schuldeingeständnis dar. Lassen Sie sich zuerst beraten und überprüfen, ob und in welchem Umfang die der Abmahnung als Entwurf beigefügte Unterlassungserklärung modifiziert werden kann oder sogar modifiziert werden muß. Selbst wenn Sie den gerügten Verstoß selbst nicht begangen haben, kann es ratsam sein, eine entsprechend formulierte Unterlassungserklärung abzugeben. Auch die Frage, ob und in welcher Höhe ein in der Abmahnung geforderter Betrag gezahlt werden muß, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Der geforderte Betrag sollte daher nicht ungeprüft überwiesen werden.

Wie kann ich Ihnen helfen!

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen aus den Bereichen Urheberrecht und Filesharing kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit und freue mich auf Ihren Anruf.

Der Beitrag Abmahnung Sasse & Partner für Elite Film AG wegen dem Film „Alex Cross“ erschien zuerst auf Anwaltskanzlei Schuster.

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Abmahnung Sasse & Partner für Splendid Film wegen „Systemfehler – Wenn Inge tanzt“ https://www.kanzlei-schuster.de/2013/08/abmahnung-sasse-partner-fuer-splendid-film-wegen-systemfehler-wenn-inge-tanzt/ https://www.kanzlei-schuster.de/2013/08/abmahnung-sasse-partner-fuer-splendid-film-wegen-systemfehler-wenn-inge-tanzt/#respond Thu, 08 Aug 2013 11:25:05 +0000 http://vorschau.publitec.de/kanzlei-schuster.de?p=5535 Hier finden Sie Informationen zu einer urheberrechtlichen Abmahnung der Firma Splendid Film GmbH. Die Firma Splendid Film GmbH wird anwaltlich vertreten durch die Rechtsanwälte Sasse & Partner aus Hamburg. In der Abmahnung lässt die Firma Splendid Film GmbH durch die Rechtsanwälte Sasse & Partner vorwerfen, den Film „Systemfehler – Wenn Inge tanzt“ über den Internetanschluss […]

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Hier finden Sie Informationen zu einer urheberrechtlichen Abmahnung der Firma Splendid Film GmbH. Die Firma Splendid Film GmbH wird anwaltlich vertreten durch die Rechtsanwälte Sasse & Partner aus Hamburg. In der Abmahnung lässt die Firma Splendid Film GmbH durch die Rechtsanwälte Sasse & Partner vorwerfen, den Film „Systemfehler – Wenn Inge tanzt“ über den Internetanschluss des Abgemahnten mittels eines sogenannten Filesharing-Systems (P2P-Tauschbörse) anderen Nutzern von Filesharing-Systemen zum download angeboten zu haben. In der Abmahnung der Rechtsanwälte Sasse & Partner wird zur angeboten, eine einmalige Pauschale in Höhe von 800,00 EUR zu bezahlen.

Allgemeine Hinweise zu dieser Abmahnung:

Unterschreiben Sie die der Abmahnung beigefügte und vorgefertigte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung nicht ohne vorherige Prüfung der Sach- und Rechtslage. Denn die unterschriebene Erklärung ist im Zweifel zeitlich unbegrenzt gültig und stellt ein Schuldeingeständnis dar. Lassen Sie sich zuerst beraten und überprüfen, ob und in welchem Umfang die der Abmahnung als Entwurf beigefügte Unterlassungserklärung modifiziert werden kann oder sogar modifiziert werden muß. Selbst wenn Sie den gerügten Verstoß selbst nicht begangen haben, kann es ratsam sein, eine entsprechend formulierte Unterlassungserklärung abzugeben. Auch die Frage, ob und in welcher Höhe ein in der Abmahnung geforderter Betrag gezahlt werden muß, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Der geforderte Betrag sollte daher nicht ungeprüft überwiesen werden. Überweisen Sie auch nicht einfach und unverlangt einen Betrag in Höhe von 100,00 EUR an die gegnerischen Anwälte. Die Voraussetzungen des so genannten 100,00 EUR Paragrafen (97 a II UrhG) liegen nach derzeitigem Stand der herrschenden Rechtsprechung nicht vor.

Wie kann ich Ihnen helfen!

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen aus den Bereichen Urheberrecht und Filesharing kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit und freue mich auf Ihren Anruf.

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