KaufRecht Archive - Anwaltskanzlei Schuster Tue, 27 Nov 2018 10:47:22 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=6.7.2 https://www.kanzlei-schuster.de/wp-content/uploads/2019/06/cropped-favicon_schuster-32x32.png KaufRecht Archive - Anwaltskanzlei Schuster 32 32 Abmahnung Becker Haumann Mankel Gursky für den 1. FC Mainz 05 https://www.kanzlei-schuster.de/2018/09/abmahnung-becker-haumann-mankel-gursky-fuer-den-1-fc-mainz-05/ https://www.kanzlei-schuster.de/2018/09/abmahnung-becker-haumann-mankel-gursky-fuer-den-1-fc-mainz-05/#respond Mon, 24 Sep 2018 15:13:24 +0000 https://www.kanzlei-schuster.de/?p=9203 Hier finden Sie Informationen über eine Abmahnung des 1. FC Mainz 05. Der 1. FC Mainz 05 wird anwaltlich vertreten durch die Rechtsanwälte Becker Haumann Mankel Gursky aus Dortmund. In der Abmahnung wird vorgeworfen, über das Internet Fußballtickets unter Verstoß gegen die Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB) des Vereins zum Verkauf angeboten zu haben. In der Abmahnung […]

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Hier finden Sie Informationen über eine Abmahnung des 1. FC Mainz 05. Der 1. FC Mainz 05 wird anwaltlich vertreten durch die Rechtsanwälte Becker Haumann Mankel Gursky aus Dortmund. In der Abmahnung wird vorgeworfen, über das Internet Fußballtickets unter Verstoß gegen die Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB) des Vereins zum Verkauf angeboten zu haben. In der Abmahnung wird daher aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen pauschalen Betrag in Höhe von insgesamt 250,00 EUR zuzüglich eines erzielten Mehrerlöses zu bezahlen.

Was tun bei Erhalt einer Abmahnung:

Die Abmahnung ist auf jeden Fall ernst zu nehmen. Wer diese ignoriert, riskiert nicht nur ein Gerichtsverfahren, sondern im Falle einer Mitgliedschaft im Verein auch den zwangsweisen Austritt aus dem Verein und ein künftiges Stadionverbot. Es ist aber auch prüfen, ob tatsächlich ein Verstoß gegen die ATGB vorliegt. Die Sachlage kann sehr unterschiedlich sein. Jedenfalls sollte der Abgemahnte unter Zurückstellung seiner eigenen subjektiven Meinung die Prüfung der Sach- und Rechtslage einer Person überlassen, die die erforderliche Fachkenntnis besitzt. Selbst wenn der gerügte Verstoß vorliegt, sollte lediglich eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden.

Wie kann ich Ihnen helfen?

Wenn Sie auch eine solche Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 für weitere Informationen anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen wegen Verstoß gegen Allgemeine Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB) von Fußballvereinen kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit und freue mich auf Ihren Anruf.

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Abmahnung Becker Haumann Mankel Gursky für VfB Stuttgart 1893 AG https://www.kanzlei-schuster.de/2018/09/abmahnung-becker-haumann-mankel-gursky-fuer-vfb-stuttgart-1893-ag/ https://www.kanzlei-schuster.de/2018/09/abmahnung-becker-haumann-mankel-gursky-fuer-vfb-stuttgart-1893-ag/#respond Mon, 24 Sep 2018 15:07:20 +0000 https://www.kanzlei-schuster.de/?p=9201 Hier finden Sie Informationen über eine Abmahnung der VfB Stuttgart 1893 AG. Die VfB Stuttgart 1893 AG wird anwaltlich vertreten durch die Rechtsanwälte Becker Haumann Mankel Gursky aus Dortmund. In der Abmahnung wird vorgeworfen, über das Internet Fußballtickets unter Verstoß gegen die Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB) des Vereins zum Verkauf angeboten zu haben. In der Abmahnung […]

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Hier finden Sie Informationen über eine Abmahnung der VfB Stuttgart 1893 AG. Die VfB Stuttgart 1893 AG wird anwaltlich vertreten durch die Rechtsanwälte Becker Haumann Mankel Gursky aus Dortmund. In der Abmahnung wird vorgeworfen, über das Internet Fußballtickets unter Verstoß gegen die Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB) des Vereins zum Verkauf angeboten zu haben. In der Abmahnung wird daher aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen pauschalen Betrag in Höhe von insgesamt 250,00 EUR zuzüglich eines erzielten Mehrerlöses zu bezahlen.

Was tun bei Erhalt einer Abmahnung:

Die Abmahnung ist auf jeden Fall ernst zu nehmen. Wer diese ignoriert, riskiert nicht nur ein Gerichtsverfahren, sondern im Falle einer Mitgliedschaft im Verein auch den zwangsweisen Austritt aus dem Verein und ein künftiges Stadionverbot. Es ist aber auch prüfen, ob tatsächlich ein Verstoß gegen die ATGB vorliegt. Die Sachlage kann sehr unterschiedlich sein. Jedenfalls sollte der Abgemahnte unter Zurückstellung seiner eigenen subjektiven Meinung die Prüfung der Sach- und Rechtslage einer Person überlassen, die die erforderliche Fachkenntnis besitzt. Selbst wenn der gerügte Verstoß vorliegt, sollte lediglich eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden.

Wie kann ich Ihnen helfen?

Wenn Sie auch eine solche Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 für weitere Informationen anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen wegen Verstoß gegen Allgemeine Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB) von Fußballvereinen kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit und freue mich auf Ihren Anruf.

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Abmahnung Lentze Stopper für den Deutschen Fußball-Bund e.V. (DFB) https://www.kanzlei-schuster.de/2018/05/abmahnung-lentze-stopper-fuer-den-deutschen-fussball-bund-e-v-dfb/ https://www.kanzlei-schuster.de/2018/05/abmahnung-lentze-stopper-fuer-den-deutschen-fussball-bund-e-v-dfb/#respond Sat, 26 May 2018 10:15:47 +0000 https://www.kanzlei-schuster.de/?p=9019 Es liegt eine Abmahnung des Deutschen Fußball-Bund e.V. aus Frankfurt vor. Der Deutsche Fußball-Bund e.V. wird anwaltlich vertreten durch die Kanzlei Lentze Stopper aus München. In der Abmahnung wird vorgeworfen, über das Internetauktionshaus eBay Tickets für ein Fußballspiel unter Verstoß gegen die Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB) des Deutschen Fußball-Bund e.V. angeboten zu haben. Der konkrete Vorwurf […]

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Es liegt eine Abmahnung des Deutschen Fußball-Bund e.V. aus Frankfurt vor. Der Deutsche Fußball-Bund e.V. wird anwaltlich vertreten durch die Kanzlei Lentze Stopper aus München. In der Abmahnung wird vorgeworfen, über das Internetauktionshaus eBay Tickets für ein Fußballspiel unter Verstoß gegen die Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB) des Deutschen Fußball-Bund e.V. angeboten zu haben. Der konkrete Vorwurf betrifft den Verkauf von Tickets bei Auktionen. In der Abmahnung wird daher aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben und einen pauschalen Schadensersatzbetrag in Höhe von 500,00 EUR zu bezahlen.

Was tun bei Erhalt einer Abmahnung:

Die Abmahnung ist auf jeden Fall ernst zu nehmen. Wer diese ignoriert, riskiert nicht nur ein Gerichtsverfahren, sondern im Falle einer Mitgliedschaft auch den zwangsweisen Austritt aus dem Verein und ein künftiges Stadionverbot. Es ist aber auch prüfen, ob tatsächlich ein Verstoß gegen die ATGB vorliegt. Die Sachlage kann sehr unterschiedlich sein. Jedenfalls sollte der Abgemahnte unter Zurückstellung seiner eigenen subjektiven Meinung die Prüfung der Sach- und Rechtslage einer Person überlassen, die einen nötigen Abstand zu der Angelegenheit und die erforderliche Fachkenntnis besitzt. Selbst wenn der gerügte Verstoß vorliegt, sollte lediglich eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden.

Wie kann ich Ihnen helfen?

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Hierdurch kommt noch kein Mandatsverhältnis zustande. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen wegen Verstoß gegen Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB) von Fußballvereinen kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit! Rufen Sie mich an (02154/605904). Ich freue mich auf Ihren Anruf!

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Anspruch des Verkäufers auf Kaufpreiszahlung bei erfolgreichem Käuferschutz bei PayPal? https://www.kanzlei-schuster.de/2017/12/anspruch-des-verkaeufers-auf-kaufpreiszahlung-bei-erfolgreichem-kaeuferschutz-bei-paypal/ https://www.kanzlei-schuster.de/2017/12/anspruch-des-verkaeufers-auf-kaufpreiszahlung-bei-erfolgreichem-kaeuferschutz-bei-paypal/#respond Sat, 02 Dec 2017 14:25:51 +0000 https://www.kanzlei-schuster.de/?p=8843 Die Bezahlung des Kaufpreises über den Bezahldienst PayPal hat für den Käufer erhebliche Vorteile. Denn die PayPal-Käuferschutzrichtlinie bestimmen für die Fälle, in denen der Käufer den bestellten Kaufgegenstand nicht erhalten hat oder dieser erheblich von der Artikelbeschreibung abweicht, nach einem erfolgreichen Antrag auf Käuferschutz den gezahlten Kaufpreis unter Belastung des PayPal-Kontos des Verkäufers zurückerhält. In […]

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Die Bezahlung des Kaufpreises über den Bezahldienst PayPal hat für den Käufer erhebliche Vorteile. Denn die PayPal-Käuferschutzrichtlinie bestimmen für die Fälle, in denen der Käufer den bestellten Kaufgegenstand nicht erhalten hat oder dieser erheblich von der Artikelbeschreibung abweicht, nach einem erfolgreichen Antrag auf Käuferschutz den gezahlten Kaufpreis unter Belastung des PayPal-Kontos des Verkäufers zurückerhält. In diesen Fällen stellt sich für den Verkäufer die Frage, ob er ungeachtet dessen seinen Kaufpreisanspruch gegen den Käufer seinen Kaufpreisanspruch erhält.

In diesem Sinne hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 22.11.2017, VIII ZR 83/16 und VIII ZR 213/16, entschieden. In einem Fall buchte nach Antrag des Käufers den Kaufpreis zurück, weil der Käufer die Ware nicht erhalten hatte; in dem anderen Fall war die Ware erheblich mangelhaft. In beiden Fällen verlangte der Verkäufer jeweils erneut die Kaufpreiszahlung. Der BGH entschied, dass dem Verkäufer nach einem erfolgreichen Antrag des Käufers auf Käuferschutz (erneut) ein Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises zustehe. Denn mit der Nebenabrede, den Zahlungsdienst PayPal zu verwenden, vereinbaren die Vertragsparteien gleichzeitig stillschweigend, dass die (mittels PayPal) getilgte Kaufpreisforderung wiederbegründet wird, wenn – wie in den vorliegenden Fällen geschehen – das PayPal-Konto des Verkäufers nach Maßgabe der PayPal-Käuferschutzrichtlinie rückbelastet wird. Denn in den PayPal-Käuferschutzlinien heiße es, diese berühre “die gesetzlichen und vertraglichen Rechte zwischen Käufer und Verkäufer nicht” und sei “separat von diesen zu betrachten”.

Wichtiger Hinweis:

Trotz Zurückbuchung des Kaufpreises an den Käufer kann der Verkäufer erneut die Zahlung des Kaufpreises verlangen. Der Anspruch ist durch die ursprüngliche Bezahlung über PayPal nicht erloschen. Der Anspruch auf erneute Zahlung des Kaufpreises setzt allerdings voraus, dass die Ware tatsächlich und mangelfrei geliefert wurde. Wenn Sie hierzu Fragen haben, können Sie die Kanzlei gerne anrufen. Durch den Anruf entstehen noch keine Anwaltskosten.

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Abmahnung Becker Haumann Mankel Gursky für Fortuna Düsseldorf https://www.kanzlei-schuster.de/2017/11/abmahnung-becker-haumann-mankel-gursky-fuer-fortuna-duesseldorf/ https://www.kanzlei-schuster.de/2017/11/abmahnung-becker-haumann-mankel-gursky-fuer-fortuna-duesseldorf/#respond Sun, 12 Nov 2017 14:09:25 +0000 https://www.kanzlei-schuster.de/?p=8814 Hier finden Sie Informationen über eine Abmahnung des Düsseldorfer Turn- und Sportverein Fortuna 1895 e. V. (Fortuna Düsseldorf). Fortuna Düsseldorf wird vertreten durch die Rechtsanwälte Becker Haumann Mankel Gursky aus Dortmund. In der Abmahnung wird vorgeworfen, Fußballtickets unter Verstoß gegen die Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB) des Vereins zum Verkauf angeboten zu haben. In der Abmahnung wird […]

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Hier finden Sie Informationen über eine Abmahnung des Düsseldorfer Turn- und Sportverein Fortuna 1895 e. V. (Fortuna Düsseldorf). Fortuna Düsseldorf wird vertreten durch die Rechtsanwälte Becker Haumann Mankel Gursky aus Dortmund. In der Abmahnung wird vorgeworfen, Fußballtickets unter Verstoß gegen die Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB) des Vereins zum Verkauf angeboten zu haben. In der Abmahnung wird daher aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen pauschalen Betrag in Höhe von 250,00 EUR bezahlen.

Was tun bei Erhalt einer Abmahnung:

Die Abmahnung ist auf jeden Fall ernst zu nehmen. Wer diese ignoriert, riskiert nicht nur ein Gerichtsverfahren, sondern im Falle einer Mitgliedschaft im Verein auch den zwangsweisen Austritt aus dem Verein und ein künftiges Stadionverbot. Es ist aber auch prüfen, ob tatsächlich ein Verstoß gegen. Die Sachlage kann sehr unterschiedlich sein. Jedenfalls sollte der Abgemahnte unter Zurückstellung seiner eigenen subjektiven Meinung die Prüfung der Sach- und Rechtslage einer Person überlassen, die einen nötigen Abstand zu der Angelegenheit und die erforderliche Fachkenntnis besitzt. Selbst wenn der gerügte Verstoß vorliegt, sollte lediglich eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden.

Wie kann ich Ihnen helfen?

Wenn Sie auch eine solche Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 für weitere Informationen anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen wegen Verstoß gegen Allgemeine Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB) von Fußballvereinen kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit und freue mich auf Ihren Anruf.

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Abmahnung Becker Haumann Mankel Gursky für VfL-Wolfsburg Fußball GmbH https://www.kanzlei-schuster.de/2017/11/abmahnung-becker-haumann-mankel-gursky-fuer-vfl-wolfsburg-fussball-gmbh/ https://www.kanzlei-schuster.de/2017/11/abmahnung-becker-haumann-mankel-gursky-fuer-vfl-wolfsburg-fussball-gmbh/#respond Tue, 07 Nov 2017 15:26:01 +0000 https://www.kanzlei-schuster.de/?p=8798 Hier finden Sie Informationen über eine Abmahnung der VfL-Wolfsburg Fußball GmbH. Die VfL-Wolfsburg Fußball GmbH wird vertreten durch die Rechtsanwälte Becker Haumann Mankel Gursky aus Dortmund. In der Abmahnung wird vorgeworfen, Fußballtickets für Spiele des VfL-Wolfsburg Fußball unter Verstoß gegen die Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB) des Vereins zum Verkauf angeboten zu haben. In der Abmahnung wird […]

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Hier finden Sie Informationen über eine Abmahnung der VfL-Wolfsburg Fußball GmbH. Die VfL-Wolfsburg Fußball GmbH wird vertreten durch die Rechtsanwälte Becker Haumann Mankel Gursky aus Dortmund. In der Abmahnung wird vorgeworfen, Fußballtickets für Spiele des VfL-Wolfsburg Fußball unter Verstoß gegen die Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB) des Vereins zum Verkauf angeboten zu haben. In der Abmahnung wird daher aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen pauschalen Betrag in Höhe von 250,00 EUR bezahlen.

Was tun bei Erhalt einer Abmahnung:

Die Abmahnung ist auf jeden Fall ernst zu nehmen. Wer diese ignoriert, riskiert nicht nur ein Gerichtsverfahren, sondern im Falle einer Mitgliedschaft im Verein auch den zwangsweisen Austritt aus dem Verein und ein künftiges Stadionverbot. Es ist aber auch prüfen, ob tatsächlich ein Verstoß gegen. Die Sachlage kann sehr unterschiedlich sein. Jedenfalls sollte der Abgemahnte unter Zurückstellung seiner eigenen subjektiven Meinung die Prüfung der Sach- und Rechtslage einer Person überlassen, die einen nötigen Abstand zu der Angelegenheit und die erforderliche Fachkenntnis besitzt. Selbst wenn der gerügte Verstoß vorliegt, sollte lediglich eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden.

Wie kann ich Ihnen helfen?

Wenn Sie auch eine solche Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 für weitere Informationen anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen wegen Verstoß gegen Allgemeine Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB) von Fußballvereinen kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit und freue mich auf Ihren Anruf.

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Abmahnung Becker Haumann Mankel Gursky für RasenBallsport Leipzig GmbH https://www.kanzlei-schuster.de/2017/08/abmahnung-becker-haumann-mankel-gursky-fuer-rasenballsport-leipzig-gmbh/ https://www.kanzlei-schuster.de/2017/08/abmahnung-becker-haumann-mankel-gursky-fuer-rasenballsport-leipzig-gmbh/#respond Thu, 17 Aug 2017 12:55:35 +0000 https://www.kanzlei-schuster.de/?p=8552 Hier finden Sie Informationen über eine Abmahnung der RasenBallsport Leizpzig GmbH. Die RasenBallsport Leizpzig GmbH wird vertreten durch die Rechtsanwälte Becker Haumann Mankel Gursky aus Dortmund. In der Abmahnung wird vorgeworfen, Fußballtickets für Spiele des RB Leipzig unter Verstoß gegen die Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB) des Vereins zum Verkauf angeboten zu haben. In der Abmahnung wird […]

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Hier finden Sie Informationen über eine Abmahnung der RasenBallsport Leizpzig GmbH. Die RasenBallsport Leizpzig GmbH wird vertreten durch die Rechtsanwälte Becker Haumann Mankel Gursky aus Dortmund. In der Abmahnung wird vorgeworfen, Fußballtickets für Spiele des RB Leipzig unter Verstoß gegen die Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB) des Vereins zum Verkauf angeboten zu haben. In der Abmahnung wird daher aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen pauschalen Betrag in Höhe von 250,00 EUR bezahlen.

Was tun bei Erhalt einer Abmahnung:

Die Abmahnung ist auf jeden Fall ernst zu nehmen. Wer diese ignoriert, riskiert nicht nur ein Gerichtsverfahren, sondern im Falle einer Mitgliedschaft im Verein auch den zwangsweisen Austritt aus dem Verein und ein künftiges Stadionverbot. Es ist aber auch prüfen, ob tatsächlich ein Verstoß gegen. Die Sachlage kann sehr unterschiedlich sein. Jedenfalls sollte der Abgemahnte unter Zurückstellung seiner eigenen subjektiven Meinung die Prüfung der Sach- und Rechtslage einer Person überlassen, die einen nötigen Abstand zu der Angelegenheit und die erforderliche Fachkenntnis besitzt. Selbst wenn der gerügte Verstoß vorliegt, sollte lediglich eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden.

Wie kann ich Ihnen helfen?

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Hierdurch kommt noch kein Mandatsverhältnis zustande. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen wegen Verstoß gegen Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB) von Fußballvereinen kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit! Rufen Sie mich an (02154/605904). Ich freue mich auf Ihren Anruf!

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Abmahnung Schütz Rechtsanwälte für den Fußballverein TSG 1899 Hoffenheim wegen Ticketverkauf https://www.kanzlei-schuster.de/2017/08/abmahnung-schuetz-rechtsanwaelte-fuer-den-fussballverein-tsg-1899-hoffenheim-wegen-ticketverkauf/ https://www.kanzlei-schuster.de/2017/08/abmahnung-schuetz-rechtsanwaelte-fuer-den-fussballverein-tsg-1899-hoffenheim-wegen-ticketverkauf/#respond Thu, 17 Aug 2017 10:40:09 +0000 https://www.kanzlei-schuster.de/?p=8550 Es liegt eine Abmahnung des Fußballvereins TSG 1899 Hoffenheim vor. Der Fußballverein TSG 1899 Hoffenheim wird vertreten durch die Schütz Rechtsanwälte aus Karlsruhe. In der Abmahnung wird vorgeworfen, Fußballtickets für Spiele des TSG 1899 Hoffenheim unter Verstoß gegen die Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB) des Vereins zum Verkauf angeboten zu haben. In der Abmahnung wird daher aufgefordert, […]

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Es liegt eine Abmahnung des Fußballvereins TSG 1899 Hoffenheim vor. Der Fußballverein TSG 1899 Hoffenheim wird vertreten durch die Schütz Rechtsanwälte aus Karlsruhe. In der Abmahnung wird vorgeworfen, Fußballtickets für Spiele des TSG 1899 Hoffenheim unter Verstoß gegen die Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB) des Vereins zum Verkauf angeboten zu haben. In der Abmahnung wird daher aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben sowie eine Vertragsstrafe und Anwaltskosten pauschal als reduzierte Angebot in Höhe von 500,00 EUR zu bezahlen.

Was tun bei Erhalt einer Abmahnung:

Die Abmahnung ist auf jeden Fall ernst zu nehmen. Wer diese ignoriert, riskiert nicht nur ein Gerichtsverfahren, sondern im Falle einer Mitgliedschaft im Verein auch den zwangsweisen Austritt aus dem Verein und ein künftiges Stadionverbot. Es ist aber auch prüfen, ob tatsächlich ein Verstoß gegen. Die Sachlage kann sehr unterschiedlich sein. Jedenfalls sollte der Abgemahnte unter Zurückstellung seiner eigenen subjektiven Meinung die Prüfung der Sach- und Rechtslage einer Person überlassen, die einen nötigen Abstand zu der Angelegenheit und die erforderliche Fachkenntnis besitzt. Selbst wenn der gerügte Verstoß vorliegt, sollte lediglich eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden.

Wie kann ich Ihnen helfen?

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Hierdurch kommt noch kein Mandatsverhältnis zustande. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen wegen Verstoß gegen Allgemeine Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB) von Fußballvereinen kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit! Rufen Sie mich an (02154/605904). Ich freue mich auf Ihren Anruf!

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Abmahnung ALP Rechtsanwälte für den Fußballverein HSV wegen Ticketverkauf https://www.kanzlei-schuster.de/2017/07/abmahnung-alp-rechtsanwaelte-fuer-den-fussballverein-hsv-wegen-ticketverkauf/ https://www.kanzlei-schuster.de/2017/07/abmahnung-alp-rechtsanwaelte-fuer-den-fussballverein-hsv-wegen-ticketverkauf/#respond Tue, 18 Jul 2017 08:22:19 +0000 https://www.kanzlei-schuster.de/?p=8489 Es liegt eine Abmahnung der HSV Fußball AG vor.  Die HSV Fußball AG wird vertreten durch die ALP Rechtsanwälte aus Hamburg. In der Abmahnung wird vorgeworfen, Fußballtickets für Spiele des HSV unter Verstoß gegen die Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB) des Vereins zum Verkauf angeboten zu haben. In der Abmahnung wird daher aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben sowie […]

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Es liegt eine Abmahnung der HSV Fußball AG vor.  Die HSV Fußball AG wird vertreten durch die ALP Rechtsanwälte aus Hamburg. In der Abmahnung wird vorgeworfen, Fußballtickets für Spiele des HSV unter Verstoß gegen die Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB) des Vereins zum Verkauf angeboten zu haben. In der Abmahnung wird daher aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben sowie eine Vertragsstrafe und Anwaltskosten berechnet auf einem Gegenstandswert von 20.000,00 EUR zu bezahlen.

Was tun bei Erhalt einer Abmahnung:

Die Abmahnung ist auf jeden Fall ernst zu nehmen. Wer diese ignoriert, riskiert nicht nur ein Gerichtsverfahren, sondern im Falle einer Mitgliedschaft im Verein auch den zwangsweisen Austritt aus dem Verein und ein künftiges Stadionverbot. Es ist aber auch prüfen, ob tatsächlich ein Verstoß gegen. Die Sachlage kann sehr unterschiedlich sein. Jedenfalls sollte der Abgemahnte unter Zurückstellung seiner eigenen subjektiven Meinung die Prüfung der Sach- und Rechtslage einer Person überlassen, die einen nötigen Abstand zu der Angelegenheit und die erforderliche Fachkenntnis besitzt. Selbst wenn der gerügte Verstoß vorliegt, sollte lediglich eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden.

Wie kann ich Ihnen helfen?

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Hierdurch kommt noch kein Mandatsverhältnis zustande. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen wegen Verstoß gegen Allgemeine Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB) von Fußballvereinen kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit! Rufen Sie mich an (02154/605904). Ich freue mich auf Ihren Anruf!

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Abmahnung Becker Haumann Mankel Gursky für FC Augsburg 1907 GmbH & CO KGAA https://www.kanzlei-schuster.de/2017/06/abmahnung-becker-haumann-mankel-gursky-fuer-fc-augsburg-1907-gmbh-co-kgaa/ https://www.kanzlei-schuster.de/2017/06/abmahnung-becker-haumann-mankel-gursky-fuer-fc-augsburg-1907-gmbh-co-kgaa/#respond Mon, 19 Jun 2017 10:18:15 +0000 https://www.kanzlei-schuster.de/?p=8425 Hier finden Sie Informationen über eine Abmahnung der FC Augsburg 1907 GmbH & CO KGAA. Die FC Augsburg 1907 GmbH & CO KGAA wird vertreten durch die Rechtsanwälte Becker Haumann Mankel Gursky aus Dortmund. In der Abmahnung wird vorgeworfen, Fußballtickets für Spiele des FC Augsburg unter Verstoß gegen die Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB) des Vereins zum […]

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Hier finden Sie Informationen über eine Abmahnung der FC Augsburg 1907 GmbH & CO KGAA. Die FC Augsburg 1907 GmbH & CO KGAA wird vertreten durch die Rechtsanwälte Becker Haumann Mankel Gursky aus Dortmund. In der Abmahnung wird vorgeworfen, Fußballtickets für Spiele des FC Augsburg unter Verstoß gegen die Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB) des Vereins zum Verkauf angeboten zu haben. In der Abmahnung wird daher aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen pauschalen Schadensersatzbetrag in Höhe von 250,00 EUR bezahlen.

Was tun bei Erhalt einer Abmahnung:

Die Abmahnung ist auf jeden Fall ernst zu nehmen. Wer diese ignoriert, riskiert nicht nur ein Gerichtsverfahren, sondern im Falle einer Mitgliedschaft im Verein auch den zwangsweisen Austritt aus dem Verein und ein künftiges Stadionverbot. Es ist aber auch prüfen, ob tatsächlich ein Verstoß gegen. Die Sachlage kann sehr unterschiedlich sein. Jedenfalls sollte der Abgemahnte unter Zurückstellung seiner eigenen subjektiven Meinung die Prüfung der Sach- und Rechtslage einer Person überlassen, die einen nötigen Abstand zu der Angelegenheit und die erforderliche Fachkenntnis besitzt. Selbst wenn der gerügte Verstoß vorliegt, sollte lediglich eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden.

Wie kann ich Ihnen helfen?

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Hierdurch kommt noch kein Mandatsverhältnis zustande. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen wegen Verstoß gegen Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB) von Fußballvereinen kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit! Rufen Sie mich an (02154/605904). Ich freue mich auf Ihren Anruf!

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