Der vom Verkäufer vorgenommene Haftungsausschluss gilt nicht für das Fehlen einer vereinbarten Beschaffenheit.
News in der Kategorie KaufRecht
Hier finden Sie unter der Kategorie KaufRecht verfasste Mitteilungen und Berichte zu Themen oder Urteilen aus den Tätigkeitsschwerpunkten der Anwaltskanzlei Schuster. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität kann ich keine Haftung übernehmen. Die Mitteilungen stellen keine Beratung dar. Sie sind allgemein gehalten. Sie können nicht oder nicht vollständig zur Lösung eines konkreten Falles herangezogen werden. Die Lösung eines konkreten Falles erfordert stets eine individuelle Prüfung der Sach- und Rechtslage.
Die Artikelbeschreibung „ca. 20 g“ ist kein Freibrief für erhebliche Abweichungen!
Angeboten war eine Goldkette mit dem Gewicht „ca. 20 g“. Die Kette wog lediglich 13,8 g. Das Gericht verurteilte den Verkäufer zur Rückzahlung des Kaufpreises. Selbst bei einer Ca-Angabe stellt eine Differenz von 6 g eine Beschaffenheitsabweichung dar, weil der Käufer eine so erhebliche Abweichung nicht erwarten kann (AG Heilbronn, 10 C 1683/04).
Kein sofortiges Anerkenntnis, wenn der Verkäufer den Kaufpreis erstatten möchte….
….dies jedoch außergerichtlich von der Vorleistung des Käufers (Rücksendung der mangelhaften Kaufsache) abhängig macht und im Prozess den Rückabwicklungsanspruch (sofort) anerkennt (LG Krefeld, 1 T 23/07).