UrheberRecht Archive - Anwaltskanzlei Schuster Thu, 25 May 2023 09:39:20 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=6.7.2 https://www.kanzlei-schuster.de/wp-content/uploads/2019/06/cropped-favicon_schuster-32x32.png UrheberRecht Archive - Anwaltskanzlei Schuster 32 32 Urheberrechtliche Abmahnung der Kanzlei Frommer Legal im Auftrag der Image Professionals GmbH wegen unzulässiger Bildnutzung https://www.kanzlei-schuster.de/2023/05/urheberrechtliche-abmahnung-der-kanzlei-frommer-legal-im-auftrag-der-image-professionals-gmbh-wegen-unzulaessiger-bildnutzung/ https://www.kanzlei-schuster.de/2023/05/urheberrechtliche-abmahnung-der-kanzlei-frommer-legal-im-auftrag-der-image-professionals-gmbh-wegen-unzulaessiger-bildnutzung/#respond Thu, 25 May 2023 09:39:16 +0000 https://www.kanzlei-schuster.de/?p=10947 Das Urheberrecht ist ein fundamentales Rechtsgebiet, das den Schutz geistigen Eigentums gewährleistet. Es regelt die Nutzung und Verbreitung von Werken und schützt die Rechte der Urheber. Im Zeitalter der digitalen Kommunikation und des Internets ist der Schutz des Urheberrechts von großer Bedeutung, da das unerlaubte Kopieren und Verbreiten von geschütztem Material weit verbreitet ist. In […]

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Das Urheberrecht ist ein fundamentales Rechtsgebiet, das den Schutz geistigen Eigentums gewährleistet. Es regelt die Nutzung und Verbreitung von Werken und schützt die Rechte der Urheber. Im Zeitalter der digitalen Kommunikation und des Internets ist der Schutz des Urheberrechts von großer Bedeutung, da das unerlaubte Kopieren und Verbreiten von geschütztem Material weit verbreitet ist.

In diesem Kontext hat die Kanzlei Frommer Legal im Auftrag der Image Professionals GmbH einem Betroffenen eine urheberrechtliche Abmahnung zugesendet. Solche Abmahnungen richten sich an Personen oder Unternehmen, die unlizenziertes Bildmaterial vervielfältigt und zugänglich gemacht haben. Die Image Professionals GmbH ist ein renommiertes Unternehmen, das sich auf die Erstellung und den Vertrieb hochwertiger Bilder spezialisiert hat.

Die Abmahnung der Kanzlei Frommer Legal im Auftrag der Image Professionals GmbH zielt darauf ab, die Verletzer des Urheberrechts zur Unterlassung, zur Auskunft und zur Zahlung von Schadensersatz aufzufordern. Unterlassung bedeutet, dass der Verletzer dazu aufgefordert wird, das unlizenzierte Bildmaterial nicht mehr zu verwenden, zu verbreiten oder öffentlich zugänglich zu machen. Auskunft bezieht sich auf die Forderung nach Informationen über den Umfang der Nutzung des geschützten Bildmaterials. Schadensersatz soll den Urheber für den erlittenen finanziellen Verlust aufgrund der unerlaubten Verwendung seines Werkes entschädigen.

Wichtige Hinweise zur weiteren Vorgehensweise:

Es ist ratsam, dass die Empfänger einer urheberrechtlichen Abmahnung sich umgehend mit der Situation auseinandersetzen und professionellen rechtlichen Rat einholen. Es ist wichtig zu prüfen, ob die Vorwürfe gerechtfertigt sind. Es sollte nicht vorschnell die beigefügte Unterlassungserklärung unterschrieben werden. Auch die Höhe des Schadensersatzes und die Höhe der Anwaltskosten sollten hinterfragt werden, da die geltend gemachten Beträge oft erheblich sind.

Wie kann ich Ihnen helfen!

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen aus dem Bereich des Urheberrechts (unerlaubter Verwendung und Fotos) kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit und freue mich auf Ihren Anruf.

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Abmahnung Frommer Legal im Auftrag von Image Professionals GmbH wegen Fotonutzung https://www.kanzlei-schuster.de/2023/03/abmahnung-frommer-legal-im-auftrag-von-image-professionals-gmbh-wegen-fotonutzung/ https://www.kanzlei-schuster.de/2023/03/abmahnung-frommer-legal-im-auftrag-von-image-professionals-gmbh-wegen-fotonutzung/#respond Sun, 05 Mar 2023 15:59:28 +0000 https://www.kanzlei-schuster.de/?p=10915 Hier finden Sie Informationen über eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma  Image Professionals GmbH. Die Firma Image Professionals GmbH ist eine international tätige Bildagentur und wird anwaltlich vertreten durch die Anwaltskanzlei Frommer Legal aus München. In der Abmahnung wird die unerlaubte Verwendung von geschütztem Bildmaterial gerügt. Es wird aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, sowie Anwaltskosten und Schadensersatz […]

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Hier finden Sie Informationen über eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma  Image Professionals GmbH. Die Firma Image Professionals GmbH ist eine international tätige Bildagentur und wird anwaltlich vertreten durch die Anwaltskanzlei Frommer Legal aus München. In der Abmahnung wird die unerlaubte Verwendung von geschütztem Bildmaterial gerügt. Es wird aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, sowie Anwaltskosten und Schadensersatz zu erstatten. Der Schadensersatz für die unzulässige Bildnutzung wird berechnet auf Grundlage der Tabelle der marktüblichen Vergütung für Bildnutzungsrechte der Mittelstandsgemeinschaft Fotomarketing (MFM).

Allgemeiner Hinweis zur Abgabe von Unterlassungserklärungen: 

Im Falle der unzulässigen Verwendung von geschützten Bildmaterials muß unstreitig eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Oft sind den Abmahnungen vorgefertigte Unterlassungserklärungen beigefügt.  Diese sollten jedoch nicht ungeprüft unterzeichnet werden. Gegebenenfalls besteht hier Änderungsbedarf. Bei Bedarf kann diesbezüglich eine Prüfung vorgenommen.

Allgemeiner Hinweis zur Höhe des Schadensersatzes: 

Die Höhe des Schadensersatzes hängt davon ab, wo, wofür und wie lange das Foto und wie viel Fotos verwendet wurden. Im Normalfall erfolgt die Berechnung des Schadensersatzes auf Grundlage der Tabelle der marktüblichen Vergütung für Bildnutzungsrechte der Mittelstandsgemeinschaft Fotomarketing (MFM). Dies muß aber nicht sein, insbesondere nicht bei Verwendung von Fotos im privaten Bereich oder für einfache Produktbilder, die in eigener Regie angefertigt wurden. Jedenfalls  beruht die Schadensberechnung auf der Überlegung, dass der unberechtigte Nutzer nicht besser stehen soll, als er im Fall einer ordnungsgemäßen Erlaubnis gestanden wäre (Lizenzanalogie).

Wie kann ich Ihnen helfen!

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen aus dem Bereich des Urheberrechts (unerlaubter Verwendung und Fotos) kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit und freue mich auf Ihren Anruf.

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Schreiben der Bildagentur blickwinkel wegen unzulässiger Nutzung von Bildmaterial erhalten? https://www.kanzlei-schuster.de/2018/06/schreiben-der-bildagentur-blickwinkel-wegen-unzulaessiger-nutzung-von-bildmaterial-erhalten/ https://www.kanzlei-schuster.de/2018/06/schreiben-der-bildagentur-blickwinkel-wegen-unzulaessiger-nutzung-von-bildmaterial-erhalten/#respond Sat, 09 Jun 2018 09:58:54 +0000 https://www.kanzlei-schuster.de/?p=9029 Aktuell hat hier ein Betroffener ein Schreiben der Bildagentur Blickwinkel mit Sitz in Witten zur rechtlichen Einschätzung vorgelegt. Blickwinkel ist eine Bildagentur, die Bildmaterial von Fotografen und Illustratoren aus aller Welt vermarktet. Hintergrund des Schreibens ist, dass der Betroffene offensichtlich ohne Zustimmung der Bildagentur Blickwinkel ein Foto zur Bebilderung einer Berichterstattung verwendet hat. Die Bildagentur […]

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Aktuell hat hier ein Betroffener ein Schreiben der Bildagentur Blickwinkel mit Sitz in Witten zur rechtlichen Einschätzung vorgelegt. Blickwinkel ist eine Bildagentur, die Bildmaterial von Fotografen und Illustratoren aus aller Welt vermarktet. Hintergrund des Schreibens ist, dass der Betroffene offensichtlich ohne Zustimmung der Bildagentur Blickwinkel ein Foto zur Bebilderung einer Berichterstattung verwendet hat. Die Bildagentur Blickwinkel bietet an, die Nutzung des Bildes in Rechnung zu stellen und bittet um Mitteilung der Rechnungsanschrift. Andernfalls würde die Angelegenheit an die Rechtsabteilung weitergegeben werden, wodurch auch Anwaltshonorar anfallen würde.

Rechtlicher Hinweis:

Die Verwendung von Fotos ohne Zustimmung des Rechteinhabers ist unzulässig und kann abgemahnt werden. Der Abgemahnte muß dann eine Unterlassungserklärung abgeben und Schadensersatz für die unzulässige Nutzung bezahlen. Sofern für die Abmahnung ein Anwalt eingeschaltet wurde, fallen auch hierfür Kosten an. Eine Verteidigung in derartigen Fällen kann im Normalfall nur auf eine Schadensbegrenzung hinauslaufen. Entscheidend für die Höhe des zu zahlenden Schadensersatzbetrages ist grundsätzlich auf die Dauer, Art und Umfang der Nutzung des Bildmaterials.

Wie kann ich Ihnen helfen!

Wenn Sie auch ein solches Schreiben erhalten haben, können Sie dieses hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung von Abmahnungen aus dem Bereich des Urheberrechts kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit und freue mich auf Ihren Anruf.

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Abmahnung der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG durch die JBB Rechtsanwälte https://www.kanzlei-schuster.de/2018/01/abmahnung-der-sky-deutschland-fernsehen-gmbh-co-kg-durch-die-jbb-rechtsanwaelte/ https://www.kanzlei-schuster.de/2018/01/abmahnung-der-sky-deutschland-fernsehen-gmbh-co-kg-durch-die-jbb-rechtsanwaelte/#respond Wed, 03 Jan 2018 15:26:50 +0000 https://www.kanzlei-schuster.de/?p=8888 Es liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG aus Unterföhring vor. Die Firma Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG wird anwaltlich vertreten durch die JBB Rechtsanwälte aus Frankfurt. Es wird mitgeteilt, dass die Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG einer der größten deutschen Anbieter von Pay-TV-Fernsehprogrammen sei. […]

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Es liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG aus Unterföhring vor. Die Firma Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG wird anwaltlich vertreten durch die JBB Rechtsanwälte aus Frankfurt. Es wird mitgeteilt, dass die Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG einer der größten deutschen Anbieter von Pay-TV-Fernsehprogrammen sei. Das Angebot enthalte u. a. die Live-Übertragung sei weit überwiegenden Anzahl der Spiele der Fußball-Bundesliga. Zur Nutzung des Angebots ist der Abschluss eines Lizenzvertrages erforderlich. Diesbezüglich lassen die Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG regelmäßig Kontrollen durchführen. In der Abmahnung wird nun gerügt, dass es zur öffentlichen Ausstrahlung eines Fußballspieles kam, ohne dass für den Standort ein Vertrag geschlossen wäre, der die notwendigen Nutzungsrechte einräumt. Gefordert wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie Schadensersatz in Höhe der entgangenen Lizenzeinnahmen, alternativ der Abschluss eines Vertrages unter Reduzierung der Schadensersatzforderung.

Wichtiger Hinweis

Es muß zunächst dringend empfohlen werden, die Abmahnung ernst zu nehmen und diese nicht zu ignorieren. Im Fall der gerichtlichen Durchsetzung der Ansprüche werden sich die Kosten erheblich erhöhen. Allerdings sollte die der Abmahnung beigefügte vorgefertigte Unterlassungserklärung so nicht unterschrieben werden. Die Erklärung sollte zur Vermeidung von Kostennachteilen abgeändert werden (so genannte modifizierte Unterlassungsverpflichtungserklärung).

Wie kann ich Ihnen helfen!

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung von Abmahnungen aus dem Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit und freue mich auf Ihren Anruf.

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Abmahnung Image Law für AFP Agence France-Presse GmbH wegen Verwendung von Fotos https://www.kanzlei-schuster.de/2017/11/abmahnung-image-law-fuer-afp-agence-france-presse-gmbh-wegen-verwendung-von-fotos/ https://www.kanzlei-schuster.de/2017/11/abmahnung-image-law-fuer-afp-agence-france-presse-gmbh-wegen-verwendung-von-fotos/#respond Fri, 17 Nov 2017 11:50:19 +0000 https://www.kanzlei-schuster.de/?p=8822 Es liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der AFP Agence France-Presse GmbH aus Berlin vor. Die AFP Agence France-Presse GmbH wird anwaltlich vertreten durch die Image Law Rechtsanwaltskanzlei aus Hamburg. In der Abmahnung wird vorgeworfen, ohne Zustimmung der AFP Agence France-Presse GmbH Fotos im Internet verwendet zu haben. Es werden Unterlassung, Auskunft und Schadensersatzansprüche geltend gemacht. Zum […]

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Es liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der AFP Agence France-Presse GmbH aus Berlin vor. Die AFP Agence France-Presse GmbH wird anwaltlich vertreten durch die Image Law Rechtsanwaltskanzlei aus Hamburg. In der Abmahnung wird vorgeworfen, ohne Zustimmung der AFP Agence France-Presse GmbH Fotos im Internet verwendet zu haben. Es werden Unterlassung, Auskunft und Schadensersatzansprüche geltend gemacht.

Zum Schadensersatz- und Auskunftsanspruch:

Bei urheberrechtlichen Abmahnungen im Falle unerlaubter Verwendung von geschütztem Bildmaterial beansprucht der geschädigte Rechteinhaber regelmäßig auch einen Schadensersatz. Dieser Schadensersatzanspruch wird gewöhnlich nach den Grundsätzen der Lizenzanalogie berechnet. Bei dieser Berechungsmethode ist zu fragen, was vernünftige Vertragsparteien als Vergütung für die vorgenommene Bildverwendung vereinbart hätten. Dabei kann ausschlaggebend sein, wie, wo und wie lange eine unerlaubte Verwendung erfolgte. Häufig wird zur Berechnung der Schadenshöhe die MFM-Empfehlung (Honorarempfehlung der Mittelstandgemeinschaft Foto-Marketing für Bildhonorare) herangezogen. Gegebenfalls kommen Zuschläge für nicht erfolgte Bildquellennachweise in Betracht. Um den Schaden überhaupt berechnen zu können, macht der Rechteinhaber zuvor einen Auskunftsanspruch geltend. Aufgrund der vom Verletzer gemachten Angaben berechnet der Rechteinhaber die Schadenshöhe.

Wie kann ich Ihnen helfen!

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen aus den Bereich des Urheberrechts kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit und freue mich auf Ihren Anruf.

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Abmahnung Jerome Witzki durch Kanzlei Dr. Wallscheid & Drouven wegen unzulässiger Fotoverwendung https://www.kanzlei-schuster.de/2017/08/abmahnung-jerome-witzki-durch-kanzlei-dr-wallscheid-drouven-wegen-unzulaessiger-fotoverwendung/ https://www.kanzlei-schuster.de/2017/08/abmahnung-jerome-witzki-durch-kanzlei-dr-wallscheid-drouven-wegen-unzulaessiger-fotoverwendung/#respond Sat, 05 Aug 2017 12:46:52 +0000 https://www.kanzlei-schuster.de/?p=8523 Hier finden Sie Informationen über eine urheberrechtliche Abmahnung des Herrn Jerome Witzki. Herr Jerome Witzki wird anwaltlich vertreten durch die Kanzlei Dr. Wallscheid & Drouven. In der Abmahnung wird die unzulässige Verwendung von Herrn Jerome Witzki angefertigten Fotos gerügt. In der Abmahnung werden die Abgabe einer Unterlassungserklärung, Auskunft und die Erstattung von Anwaltskosten in Höhe […]

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Hier finden Sie Informationen über eine urheberrechtliche Abmahnung des Herrn Jerome Witzki. Herr Jerome Witzki wird anwaltlich vertreten durch die Kanzlei Dr. Wallscheid & Drouven. In der Abmahnung wird die unzulässige Verwendung von Herrn Jerome Witzki angefertigten Fotos gerügt. In der Abmahnung werden die Abgabe einer Unterlassungserklärung, Auskunft und die Erstattung von Anwaltskosten in Höhe von 650,34 EUR gefordert.

Allgemeiner Hinweis zur Höhe des Schadensersatzes:

Die Höhe des Schadensersatzes für die unberechtigte Verwendung von Fotos kann unterschiedlich berechnet werden. Berechnungsgrundlage können eigene Lizenzbedingungen, die MFM-Tabelle oder eine Schätzung gemäß Lizenzanalogie sein. Es ist im konkreten Fall jeweils zu prüfen, ob die Berechnung richtig erfolgt ist. Die Höhe des Schadensersatzes hängt nämlich auch von verschiedenen Faktoren ab. Nicht jede Berechnungsrundlage ist zulässig.

Allgemeiner Hinweis zu Unterlassungserklärungen in Abmahnungen:

Es kann generell nicht empfohlen werden, die den Abmahnschreiben beigefügten und vorgefertigten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen ohne vorherige Abänderung zu unterzeichnen. Die Erklärungen sind regelmäßig zu weit gefasst und sollten auf das erforderliche Maß begrenzt werden. Eine einmal unterzeichnete Erklärung ist zudem zeitlich unbegrenzt gültig. Lassen Sie sich zuerst beraten und prüfen, ob und inwieweit die vorgefertigte Unterlassungserklärung modifiziert werden kann oder sogar modifiziert werden muß.

Wie kann ich Ihnen helfen!

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen aus den Bereich des Urheberrechts kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit und freue mich auf Ihren Anruf.

Der Beitrag Abmahnung Jerome Witzki durch Kanzlei Dr. Wallscheid & Drouven wegen unzulässiger Fotoverwendung erschien zuerst auf Anwaltskanzlei Schuster.

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Zahlungsaufforderung der Rhein Inkasso wegen Forderung aus Urheberrecht erhalten? https://www.kanzlei-schuster.de/2017/07/zahlungsaufforderung-der-rhein-inkasso-wegen-forderung-aus-urheberrecht-erhalten/ https://www.kanzlei-schuster.de/2017/07/zahlungsaufforderung-der-rhein-inkasso-wegen-forderung-aus-urheberrecht-erhalten/#respond Mon, 17 Jul 2017 09:05:09 +0000 https://www.kanzlei-schuster.de/?p=8487 Aktuell erhalten viele Betroffene Zahlungsaufforderungen der Rhein Inkasso und Forderungsmanagement mit Sitz in Mannheim. Gegenstand der Zahlungsaufforderungen sind Ansprüche aus angeblich zurückliegenden Urheberrechtsverletzungen. Die angeblichen Verstöße sollen teilweise aus dem Jahr 2010 stammen. So werden neben dem ursprünglichen Schadensersatzanspruch und Rechtsanwaltskosten nun auch Inkassokosten und Zinsen für die zurückliegenden Jahre geltend gemacht. Die geforderten Summen […]

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Aktuell erhalten viele Betroffene Zahlungsaufforderungen der Rhein Inkasso und Forderungsmanagement mit Sitz in Mannheim. Gegenstand der Zahlungsaufforderungen sind Ansprüche aus angeblich zurückliegenden Urheberrechtsverletzungen. Die angeblichen Verstöße sollen teilweise aus dem Jahr 2010 stammen. So werden neben dem ursprünglichen Schadensersatzanspruch und Rechtsanwaltskosten nun auch Inkassokosten und Zinsen für die zurückliegenden Jahre geltend gemacht. Die geforderten Summen sind mitunter erheblich und für den Betroffenen sehr überraschend.

Wichtiger Hinweis:

Es sollte auf keinen Fall die geforderte Summe ohne vorherige Prüfung der Sach- und Rechtslage bezahlt werden. Die Forderungen könnten aus mehreren Gründen zurückgewiesen werden. Zum einen stellt sich die Frage, ob der Empfänger der Zahlungssaufforderung überhaupt für die seinerzeitige Urheberrechtsverletzung verantwortlich ist. Diesbezüglich hat sich die Rechtsprechung erheblich weiterentwickelt. Zum anderen könnte der Anspruch ganz oder teilweise verjährt sein. Lassen Sie sich daher auf jeden Fall anwaltlich beraten.

Wie kann ich Ihnen helfen?

Wenn Sie auch eine solche Zahlungsaufforderung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 für weitere Informationen anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Fällen zum Thema Forderungseinzug durch Inkassobüros kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit und freue mich auf Ihren Anruf.

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Abmahnung Robin Kamp durch WeSaveYourCopyrights wegen Fotoverwendung https://www.kanzlei-schuster.de/2017/06/abmahnung-robin-kamp-durch-wesaveyourcopyrights-wegen-fotoverwendung/ https://www.kanzlei-schuster.de/2017/06/abmahnung-robin-kamp-durch-wesaveyourcopyrights-wegen-fotoverwendung/#respond Fri, 30 Jun 2017 11:20:11 +0000 https://www.kanzlei-schuster.de/?p=8456 Hier finden Sie Informationen über eine urheberrechtliche Abmahnung des Herrn Robin Kamp. Herr Robin Kamp wird anwaltlich vertreten durch die Kanzlei WeSaveYourCopyrights. In der Abmahnung wird die unzulässige Verwendung von Herrn Robin Kamp angefertigten Fotos gerügt. In der Abmahnung werden die Abgabe einer Unterlassungserklärung, Rechtsanwaltskosten und Schadensersatz gefordert. Allgemeiner Hinweis zur Höhe des Schadensersatzes: Die […]

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Hier finden Sie Informationen über eine urheberrechtliche Abmahnung des Herrn Robin Kamp. Herr Robin Kamp wird anwaltlich vertreten durch die Kanzlei WeSaveYourCopyrights. In der Abmahnung wird die unzulässige Verwendung von Herrn Robin Kamp angefertigten Fotos gerügt. In der Abmahnung werden die Abgabe einer Unterlassungserklärung, Rechtsanwaltskosten und Schadensersatz gefordert.

Allgemeiner Hinweis zur Höhe des Schadensersatzes:

Die Höhe des Schadensersatzes für die unberechtigte Verwendung von Fotos kann unterschiedlich berechnet werden. Berechnungsgrundlage können eigene Lizenzbedingungen, die MFM-Tabelle oder eine Schätzung gemäß Lizenzanalogie sein. Es ist im konkreten Fall jeweils zu prüfen, ob die Berechnung richtig erfolgt ist. Die Höhe des Schadensersatzes hängt nämlich auch von verschiedenen Faktoren ab. Nicht jede Berechnungsrundlage ist zulässig.

Allgemeiner Hinweis zu Unterlassungserklärungen in Abmahnungen:

Es kann generell nicht empfohlen werden, die den Abmahnschreiben beigefügten und vorgefertigten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen ohne vorherige Abänderung zu unterzeichnen. Die Erklärungen sind regelmäßig zu weit gefasst und sollten auf das erforderliche Maß begrenzt werden. Eine einmal unterzeichnete Erklärung ist zudem zeitlich unbegrenzt gültig. Lassen Sie sich zuerst beraten und prüfen, ob und inwieweit die vorgefertigte Unterlassungserklärung modifiziert werden kann oder sogar modifiziert werden muß.

Wie kann ich Ihnen helfen!

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen aus den Bereich des Urheberrechts kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit und freue mich auf Ihren Anruf.

Der Beitrag Abmahnung Robin Kamp durch WeSaveYourCopyrights wegen Fotoverwendung erschien zuerst auf Anwaltskanzlei Schuster.

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Abmahnung Waldorf Frommer für CartoonStock Ldt. wegen der Verwendung von Cartoons https://www.kanzlei-schuster.de/2017/06/abmahnung-waldorf-frommer-fuer-cartoonstock-ldt-wegen-der-verwendung-von-cartoons/ https://www.kanzlei-schuster.de/2017/06/abmahnung-waldorf-frommer-fuer-cartoonstock-ldt-wegen-der-verwendung-von-cartoons/#respond Fri, 30 Jun 2017 10:52:43 +0000 https://www.kanzlei-schuster.de/?p=8454 Hier finden Sie Informationen über eine urheberrechtliche Abmahnung der CartoonStock Ldt. aus Großbritannien. Die CatoonStock Ldt wird anwaltlich vertreten durch die Rechtsanwälte Waldorf Frommer aus München. In der Abmahnung wird die Verwendung eines Cartoons ohne Zustimmung des Rechteinhabers gerügt. Gefordert wird u.a. die Abgabe einer Unterlassungserklärung. Allgemeiner Hinweis zu Unterlassungserklärungen in Abmahnungen: Es kann generell […]

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Hier finden Sie Informationen über eine urheberrechtliche Abmahnung der CartoonStock Ldt. aus Großbritannien. Die CatoonStock Ldt wird anwaltlich vertreten durch die Rechtsanwälte Waldorf Frommer aus München. In der Abmahnung wird die Verwendung eines Cartoons ohne Zustimmung des Rechteinhabers gerügt. Gefordert wird u.a. die Abgabe einer Unterlassungserklärung.

Allgemeiner Hinweis zu Unterlassungserklärungen in Abmahnungen:

Es kann generell nicht empfohlen werden, die den Abmahnschreiben beigefügten und vorgefertigten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen ohne vorherige Abänderung zu unterzeichnen. Die Erklärungen sind regelmäßig zu weit gefasst und sollten auf das erforderliche Maß begrenzt werden. Eine einmal unterzeichnete Erklärung ist zudem zeitlich unbegrenzt gültig. Lassen Sie sich zuerst beraten und prüfen, ob und inwieweit die vorgefertigte Unterlassungserklärung modifiziert werden kann oder sogar modifiziert werden muß.

Wie kann ich Ihnen helfen!

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen aus den Bereich des Urheberrechts kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit und freue mich auf Ihren Anruf.

 

Der Beitrag Abmahnung Waldorf Frommer für CartoonStock Ldt. wegen der Verwendung von Cartoons erschien zuerst auf Anwaltskanzlei Schuster.

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Abmahnung Rechtsanwälte Gutsch Schlegel für Pink Floyd Music Ldt. wegen des Verkauf von LP´s https://www.kanzlei-schuster.de/2017/06/abmahnung-rechtsanwaelte-gutsch-schlegel-fuer-pink-floyd-music-ldt-wegen-des-verkauf-von-lps/ https://www.kanzlei-schuster.de/2017/06/abmahnung-rechtsanwaelte-gutsch-schlegel-fuer-pink-floyd-music-ldt-wegen-des-verkauf-von-lps/#respond Fri, 30 Jun 2017 10:34:28 +0000 https://www.kanzlei-schuster.de/?p=8451 Hier finden Sie Informationen über eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma Pink Floyd Music Ltd. Die Pink Floyd Music Ltd. wird anwaltlich vertreten durch die Rechtsanwälte Gutsch Schlegel. Abmahngegenstand ist der Verkauf von LP-Tonträger mit Musikwerken von Pink Floyd, welche in dieser Form nie offiziell von Pink Floyd oder einem Lizenznehmer veröffentlicht wurden. In der Abmahnung […]

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Hier finden Sie Informationen über eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma Pink Floyd Music Ltd. Die Pink Floyd Music Ltd. wird anwaltlich vertreten durch die Rechtsanwälte Gutsch Schlegel. Abmahngegenstand ist der Verkauf von LP-Tonträger mit Musikwerken von Pink Floyd, welche in dieser Form nie offiziell von Pink Floyd oder einem Lizenznehmer veröffentlicht wurden. In der Abmahnung fordern die Rechtsanwälte Gutsch Schlegel die Abgabe einer Unterlassungserklärung, Vernichtung der LP´s, Schadensersatz sowie Rechtsanwaltskosten.

Allgemeiner Hinweis zu Unterlassungserklärungen in Abmahnungen:

Es kann generell nicht empfohlen werden, die den Abmahnschreiben beigefügten und vorgefertigten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen ohne vorherige Abänderung zu unterzeichnen. Die Erklärungen sind regelmäßig zu weit gefasst und sollten auf das erforderliche Maß begrenzt werden. Eine einmal unterzeichnete Erklärung ist zudem zeitlich unbegrenzt gültig. Lassen Sie sich zuerst beraten und prüfen, ob und inwieweit die vorgefertigte Unterlassungserklärung modifiziert werden kann oder sogar modifiziert werden muß.

Wie kann ich Ihnen helfen!

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen aus den Bereich des Urheberrechts kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit und freue mich auf Ihren Anruf.

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