WettbewerbsRecht Archive - Anwaltskanzlei Schuster Fri, 26 May 2023 09:11:31 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=6.7.2 https://www.kanzlei-schuster.de/wp-content/uploads/2019/06/cropped-favicon_schuster-32x32.png WettbewerbsRecht Archive - Anwaltskanzlei Schuster 32 32 Wettbewerbsrechtliche Abmahnung One-Wheel e.K. durch die Anwaltskanzlei Dreger IP Legal wegen Privatverkauf https://www.kanzlei-schuster.de/2023/05/wettbewerbsrechtliche-abmahnung-one-wheel-e-k-durch-die-anwaltskanzlei-dreger-ip-legal-wegen-privatverkauf/ https://www.kanzlei-schuster.de/2023/05/wettbewerbsrechtliche-abmahnung-one-wheel-e-k-durch-die-anwaltskanzlei-dreger-ip-legal-wegen-privatverkauf/#respond Fri, 26 May 2023 09:11:30 +0000 https://www.kanzlei-schuster.de/?p=10953 Das Wettbewerbsrecht dient dazu, den fairen Wettbewerb zwischen Unternehmen sicherzustellen und unlautere Geschäftspraktiken zu unterbinden. Es legt Regeln fest, die Unternehmen einhalten müssen, um ihre Mitbewerber nicht zu benachteiligen. In diesem Zusammenhang sind auch Abmahnungen ein gängiges Mittel, um Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht zu ahnden und die betroffenen Unternehmen zur Unterlassung des beanstandeten Verhaltens aufzufordern. […]

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Das Wettbewerbsrecht dient dazu, den fairen Wettbewerb zwischen Unternehmen sicherzustellen und unlautere Geschäftspraktiken zu unterbinden. Es legt Regeln fest, die Unternehmen einhalten müssen, um ihre Mitbewerber nicht zu benachteiligen. In diesem Zusammenhang sind auch Abmahnungen ein gängiges Mittel, um Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht zu ahnden und die betroffenen Unternehmen zur Unterlassung des beanstandeten Verhaltens aufzufordern.

Abmahnung One-Wheel e.K. durch die Anwaltskanzlei Dreger IP Legal

Ein aktuelles Beispiel für eine solche wettbewerbsrechtliche Abmahnung ist der Fall der Firma One-Wheel e.K., die durch die Anwaltskanzlei Dreger IP Legal vertreten wurde. Der Vorwurf lautet, dass ein Mitbewerber private Verkaufsaktivitäten auf dem Onlinemarktportal eBay durchführt, obwohl das Handeln als privater Natur anzusehen ist. Dieses Verhalten wird als Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) gewertet.

Das UWG verbietet unlautere geschäftliche Handlungen, die geeignet sind, die Interessen von Mitbewerbern, Verbrauchern oder sonstigen Marktteilnehmern spürbar zu beeinträchtigen. Es soll sicherstellen, dass Unternehmen im Wettbewerb fair miteinander agieren und Verbrauchern gegenüber keine irreführenden oder aggressiven Geschäftspraktiken anwenden. Dabei ist es unerheblich, ob das Handeln eines Unternehmens gewerblicher oder privater Natur ist – entscheidend ist vielmehr, ob durch die Handlungen wettbewerbswidrige Auswirkungen entstehen.

Im vorliegenden Fall behauptet die Anwaltskanzlei Dreger IP Legal im Auftrag der One-Wheel e.K. dass der Abgemahnte durch seine privaten Verkaufsaktivitäten auf eBay den Wettbewerb in unlauterer Weise beeinflusst. Es wird argumentiert, dass der Abgemahnte durch seine privaten Verkäufe einen unfairen Vorteil gegenüber anderen gewerblichen Verkäufern erlangt und dadurch den Wettbewerb verfälscht.

Forderungen in der Abmahnungen

In der Abmahnung der Firma One-Wheel e.K. durch die Anwaltskanzlei Dreger IP Legal wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Erstattung von entstandenen Anwaltskosten gefordert. Es ist in diesem Zusammenhang zu empfehlen, zunächst die Rechtmäßigkeit der Abmahnung zu prüfen. Konkret ist zu prüfen, ob das vorgeworfene Verhalten tatsächlich die Schwelle zur Gewerblichkeit überschritten hat. Sollte dies der Fall sein, ist noch die Höhe der Anwaltskosten zu hinterfragen.

Wie kann ich Ihnen helfen?

Bei all diesen Fragen können wir Ihnen behilflich sein. Wenn Sie auch eine solche oder vergleichbare Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie erhalten sodann im Rahmen unserer zeitlichen Kapazität eine Bewertung der Sach- und Rechtslage und eine Empfehlung zur weiteren Vorgehensweise. Durch die Beantwortung Ihrer Anfrage entstehen noch kein Mandatsverhältnis und noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Fällen zum Thema Abmahnungen im Wettbewerbsrecht kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen.

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Verband Bayerischer Kfz-Innungen für fairen Wettbewerb e. V. – Forderungen von Vertragsstrafen https://www.kanzlei-schuster.de/2020/08/verband-bayerischer-kfz-innungen-fuer-fairen-wettbewerb-e-v-forderungen-von-vertragsstrafen/ https://www.kanzlei-schuster.de/2020/08/verband-bayerischer-kfz-innungen-fuer-fairen-wettbewerb-e-v-forderungen-von-vertragsstrafen/#respond Sun, 09 Aug 2020 10:27:19 +0000 https://www.kanzlei-schuster.de/?p=10513 Regelmäßig melden sich hier Betroffene, die ein Schreiben des Verbands Bayerischer Kfz-Innungen für fairen Wettbewerb e. V. erhalten haben und darin aufgefordert werden, eine Vertragsstrafen im oft fünfstelligen Bereich zu bezahlen. Hintergrund dieser Forderungen ist, dass die Betroffenen in der Vergangenheit eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung erhalten und daraufhin eine Unterlassungserklärung abgegeben haben. Der Verband Bayerischer Kfz-Innungen […]

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Regelmäßig melden sich hier Betroffene, die ein Schreiben des Verbands Bayerischer Kfz-Innungen für fairen Wettbewerb e. V. erhalten haben und darin aufgefordert werden, eine Vertragsstrafen im oft fünfstelligen Bereich zu bezahlen. Hintergrund dieser Forderungen ist, dass die Betroffenen in der Vergangenheit eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung erhalten und daraufhin eine Unterlassungserklärung abgegeben haben. Der Verband Bayerischer Kfz-Innungen für fairen Wettbewerb e. V. geht nämlich hartnäckig gegen Verbraucher vor, die im größeren Umfang Kraftfahrzeuge privat über Portale wie eBay-Kleinanzeigen oder mobile.de zum Kauf anbieten. Der Vorwurf ist, dass diese Tätigkeit aufgrund des Umfangs tatsächlich gewerblich ist. Lesen Sie hierzu auch diesen Beitrag. In einem solchen Fall ist der Anbieter jedoch verpflichtet, bestimmte gesetzliche Anforderungen zu erfüllen. Wird dies unterlassen, kann der Mitbewerber oder ein entsprechender Interessenverband die Einhaltung dieser Vorgaben durchsetzen. Dies geschieht durch die Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung. Wer eine solche Erklärung abgibt und in der Folgezeit dagegen verstößt, muß mit der Geltendmachung einer oft hohen Vertragsstrafe rechnen.

Wichtiger Hinweis:

Sowohl der Erhalt einer Abmahnung als auch die Geltendmachung der Vertragsstrafe sollte sehr Ernst genommen werden. Bei der Abgabe der geforderten Unterlassungserklärung besteht regelmäßig Abänderungsbedarf. Bei der Geltendmachung der Vertragsstrafe muß geprüft werden, ob ein Verstoß tatsächlich vorliegt und ob die Vertragsstrafe angemessen festgesetzt werden.

Wie kann ich Ihnen helfen?

Bei all diesen Fragen können Sie sich an die Anwaltskanzlei Schuster wenden und die Forderungsschreiben hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie erhalten sodann eine Bewertung der Sach- und Rechtslage und eine Empfehlung zur weiteren Vorgehensweise. Durch die Beantwortung Ihrer Anfrage entstehen noch kein Mandatsverhältnis und noch keine Anwaltskosten. In dringenden Fällen steht Ihnen Rechtsanwältin Schuster auch persönlich unter der Nummer 02154/605904 zur Verfügung. Rufen Sie gerne an. Die Vertretung und Beratung erfolgt bundesweit.

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Abmahnung Rechtsanwalt Levent Göktekin im Auftrag Herrn Hasan Köker wegen Privatverkauf bei ebay https://www.kanzlei-schuster.de/2020/05/abmahnung-rechtsanwalt-levent-goektekin-im-auftrag-herrn-hasan-koeker-wegen-privatverkauf-bei-ebay/ https://www.kanzlei-schuster.de/2020/05/abmahnung-rechtsanwalt-levent-goektekin-im-auftrag-herrn-hasan-koeker-wegen-privatverkauf-bei-ebay/#respond Fri, 29 May 2020 15:03:35 +0000 https://www.kanzlei-schuster.de/?p=10483 Hier finden Sie Informationen zu einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung des Herrn Hasan Köker. Herr Hasan Köker wird anwaltlich vertreten durch Rechtsanwalt Levent Göktekin. Abmahngegenstand ist die Verkaufstätigkeit des Abgemahnten über das Internetauktionshaus eBay als Privatanbieter obgleich das Handeln womöglich gewerblichen Charakter hat. Betroffenes Marktsegment sind u. a. Elektronik und Haushaltsgeräte. Gerügt werden daher fehlende Pflichtangaben. Es […]

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Hier finden Sie Informationen zu einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung des Herrn Hasan Köker. Herr Hasan Köker wird anwaltlich vertreten durch Rechtsanwalt Levent Göktekin. Abmahngegenstand ist die Verkaufstätigkeit des Abgemahnten über das Internetauktionshaus eBay als Privatanbieter obgleich das Handeln womöglich gewerblichen Charakter hat. Betroffenes Marktsegment sind u. a. Elektronik und Haushaltsgeräte. Gerügt werden daher fehlende Pflichtangaben. Es werden in der Abmahnung die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Erstattung von Abmahnkosten in Höhe von 1.358,86 EUR.

Wichtiger Hinweis:

Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen sollten stets Ernst genommen und nicht ignoriert werden. Das Verstreichen Lassen der gesetzten Frist kann den Erlass einer einstweiligen Verfügung oder einer Unterlassungsklage nach sich ziehen. Die damit einhergehenden Kosten können ohne weiteres nochmals so hoch sein, wie die Kosten für die Abmahnung selbst. Sofern das gerügte Verhalten tatsächlich wettbewerbswidrig ist, sollte eine abgeänderte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Zunächst muß jedoch das gerügte Verhalten eingestellt werden. Reichen Sie daher die abgeänderte und unterschriebene Unterlassungserklärung erst dann beim gegnerischen Anwalt ein, wenn Sie Ihre Verkaufsangebote überarbeitet und die Verstöße eingestellt haben. Andernfalls drohen die Geltendmachung einer Vertragsstrafe und eine erneute Abmahnung. Lassen Sie sich daher im Zweifel umfassend beraten.

Wie kann ich Ihnen helfen?

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Hierdurch kommt noch kein Mandatsverhältnis zustande. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen aus den Bereichen des Wettbewerbsrechts kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit zu einem angemessenen Pauschalhonorar! Rufen Sie mich an (02154/605904). Ich freue mich auf Ihren Anruf!

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Abmahnung Kanzlei Fareds im Auftrag der iParts GmbH wegen fehlender Verlinkung zur OS-Plattform https://www.kanzlei-schuster.de/2020/05/abmahnung-kanzlei-fareds-im-auftrag-der-iparts-gmbh-wegen-fehlender-verlinkung-zur-os-plattform/ https://www.kanzlei-schuster.de/2020/05/abmahnung-kanzlei-fareds-im-auftrag-der-iparts-gmbh-wegen-fehlender-verlinkung-zur-os-plattform/#respond Mon, 18 May 2020 09:11:09 +0000 https://www.kanzlei-schuster.de/?p=10471 Hier finden Sie Informationen zu einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung der Firma IParts GmbH. Die Firma IParts GmbH wird anwaltlich vertreten durch die Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Abmahngegenstand ist die Verkaufstätigkeit des Abgemahnten bei eBay. Gerügt wird die fehlende Verlinkung zur OS-Plattform. Es werden in der Abmahnung die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Erstattung von Abmahnkosten in Höhe […]

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Hier finden Sie Informationen zu einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung der Firma IParts GmbH. Die Firma IParts GmbH wird anwaltlich vertreten durch die Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Abmahngegenstand ist die Verkaufstätigkeit des Abgemahnten bei eBay. Gerügt wird die fehlende Verlinkung zur OS-Plattform. Es werden in der Abmahnung die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Erstattung von Abmahnkosten in Höhe von 887,02 EUR gefordert (Streitwert 10.000,00 EUR)

Wichtiger Hinweis:

Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen sollten stets Ernst genommen und nicht ignoriert werden. Das Verstreichen Lassen der gesetzten Frist kann den Erlass einer einstweiligen Verfügung oder einer Unterlassungsklage nach sich ziehen. Die damit einhergehenden Kosten können ohne weiteres nochmals so hoch sein, wie die Kosten für die Abmahnung selbst. Sofern das gerügte Verhalten tatsächlich wettbewerbswidrig und begangen wurde, sollte eine abgeänderte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Zunächst muß jedoch das gerügte Verhalten eingestellt werden. Reichen Sie daher die abgeänderte und unterschriebene Unterlassungserklärung erst dann beim gegnerischen Anwalt ein, wenn Sie Ihre Verkaufsangebote überarbeitet und die Verstöße eingestellt haben. Andernfalls drohen die Geltendmachung einer Vertragsstrafe und eine erneute Abmahnung. Lassen Sie sich daher im Zweifel umfassend beraten.

Wie kann ich Ihnen helfen?

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Hierdurch kommt noch kein Mandatsverhältnis zustande. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen aus den Bereichen des Wettbewerbsrechts kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit zu einem angemessenen Pauschalhonorar! Rufen Sie mich an (02154/605904). Ich freue mich auf Ihren Anruf!

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Abmahnung Kanzlei Fareds im Auftrag von Harald Durstewitz wegen fehlender Verlinkung zur OS-Plattform https://www.kanzlei-schuster.de/2020/04/abmahnung-kanzlei-fareds-im-auftrag-von-harald-durstewitz-wegen-fehlender-verlinkung-zur-os-plattform/ https://www.kanzlei-schuster.de/2020/04/abmahnung-kanzlei-fareds-im-auftrag-von-harald-durstewitz-wegen-fehlender-verlinkung-zur-os-plattform/#respond Wed, 29 Apr 2020 15:30:16 +0000 https://www.kanzlei-schuster.de/?p=10465 Hier finden Sie Informationen zu einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung des Herrn Harald Durstewitz. Herr Harald Durstewitz wird anwaltlich vertreten durch die Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Abmahngegenstand ist die Verkauftätigkeit des Abgemahnten bei eBay. Gerügt wird die fehlende Verlinkung zur OS-Plattform. Es werden in der Abmahnung die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Erstattung von Abmahnkosten in Höhe von […]

Der Beitrag Abmahnung Kanzlei Fareds im Auftrag von Harald Durstewitz wegen fehlender Verlinkung zur OS-Plattform erschien zuerst auf Anwaltskanzlei Schuster.

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Hier finden Sie Informationen zu einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung des Herrn Harald Durstewitz. Herr Harald Durstewitz wird anwaltlich vertreten durch die Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Abmahngegenstand ist die Verkauftätigkeit des Abgemahnten bei eBay. Gerügt wird die fehlende Verlinkung zur OS-Plattform. Es werden in der Abmahnung die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Erstattung von Abmahnkosten in Höhe von 887,02 EUR gefordert (Streitwert 10.000,00 EUR)

Wichtiger Hinweis:

Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen sollten stets Ernst genommen und nicht ignoriert werden. Das Verstreichen Lassen der gesetzten Frist kann den Erlass einer einstweiligen Verfügung oder einer Unterlassungsklage nach sich ziehen. Die damit einhergehenden Kosten können ohne weiteres nochmals so hoch sein, wie die Kosten für die Abmahnung selbst. Sofern das gerügte Verhalten tatsächlich wettbewerbswidrig und begangen wurde, sollte eine abgeänderte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Zunächst muß jedoch das gerügte Verhalten eingestellt werden. Reichen Sie daher die abgeänderte und unterschriebene Unterlassungserklärung erst dann beim gegnerischen Anwalt ein, wenn Sie Ihre Verkaufsangebote überarbeitet und die Verstöße eingestellt haben. Andernfalls drohen die Geltendmachung einer Vertragstrafe und eine erneute Abmahnung. Lassen Sie sich daher im Zweifel umfassend beraten.

Wie kann ich Ihnen helfen?

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Hierdurch kommt noch kein Mandatsverhältnis zustande. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen aus den Bereichen des Wettbewerbsrechts kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit zu einem angemessenen Pauschalhonorar! Rufen Sie mich an (02154/605904). Ich freue mich auf Ihren Anruf!

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Abmahnung Kozera GbR durch Rechtsanwalt Jan B. Heidicker https://www.kanzlei-schuster.de/2019/03/abmahnung-kozera-gbr-durch-rechtsanwalt-jan-b-heidicker/ https://www.kanzlei-schuster.de/2019/03/abmahnung-kozera-gbr-durch-rechtsanwalt-jan-b-heidicker/#respond Sun, 31 Mar 2019 14:38:45 +0000 https://www.kanzlei-schuster.de/?p=9742 Es liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Firma Kozera GbR aus Dorsten vor. Die Firma Kozera GbR wird anwaltlich vertreten durch Rechtsanwalt Jan B. Heidicker aus Kamen vor. In der Abmahnung wird vorgeworfen, im Internetauktionshaus Amazon entsprechende Ware angeboten zu haben und dabei verschiedene Informationspflichten nicht gesetzeskonform erfüllt zu haben. Konkret geht es um eine fehlerrhafte […]

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Es liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Firma Kozera GbR aus Dorsten vor. Die Firma Kozera GbR wird anwaltlich vertreten durch Rechtsanwalt Jan B. Heidicker aus Kamen vor. In der Abmahnung wird vorgeworfen, im Internetauktionshaus Amazon entsprechende Ware angeboten zu haben und dabei verschiedene Informationspflichten nicht gesetzeskonform erfüllt zu haben. Konkret geht es um eine fehlerrhafte Widerrufsbelehrung, unvollständiges Impressum und die fehlende Verlinkung zur OS-Plattform. Weiter wird gerügt, dass Fotos des Abmahnenden ohne dessen Zustimmung verwendet wurden. In der Abmahnung wird daher aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben und Abmahnkosten und Schadensersatz in Höhe von knapp 4.000,00 EUR zu erstatten.

Wichtiger Hinweis:

Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen sollten stets Ernst genommen und nicht ignoriert werden. Das Verstreichen Lassen der gesetzten Frist kann den Erlass einer einstweiligen Verfügung oder einer Unterlassungsklage nach sich ziehen. Die damit einhergehenden Kosten können ohne weiteres nochmals so hoch sein, wie die Kosten für die Abmahnung selbst. Sofern das gerügte Verhalten tatsächlich wettbewerbswidrig ist, sollte eine abgeänderte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Zunächst muß jedoch das gerügte Verhalten eingestellt werden. Reichen Sie daher die abgeänderte und unterschriebene Unterlassungserklärung erst dann beim gegnerischen Anwalt ein, wenn Sie Ihre Verkaufsangebote überarbeitet und die Verstöße eingestellt haben. Andernfalls drohen die Geltendmachung einer Vertragstrafe und eine erneute Abmahnung. Lassen Sie sich daher im Zweifel umfassend beraten.

Wie kann ich Ihnen helfen?

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Hierdurch kommt noch kein Mandatsverhältnis zustande. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen aus den Bereichen des Wettbewerbsrechts kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit zu einem angemessenen Pauschalhonorar! Rufen Sie mich an (02154/605904). Ich freue mich auf Ihren Anruf!

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Abmahnung MissionDirect Trading Limited & Co. KG durch Rechtsanwalt Lutz Schroeder wegen Privatverkauf https://www.kanzlei-schuster.de/2019/03/abmahnung-missiondirect-trading-limited-co-kg-durch-rechtsanwalt-lutz-schroeder-wegen-privatverkauf/ https://www.kanzlei-schuster.de/2019/03/abmahnung-missiondirect-trading-limited-co-kg-durch-rechtsanwalt-lutz-schroeder-wegen-privatverkauf/#respond Thu, 14 Mar 2019 10:05:11 +0000 https://www.kanzlei-schuster.de/?p=9718 Es liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der MissionDirect Trading Limited & Co. KG aus Berlin vor. Die MissionDirect Trading Limited & Co. KG wird anwaltlich vertreten durch Rechtsanwalt Lutz Schroeder aus Kiel. Betroffen ist das Marktsegment Tonträger. Abmahngegenstand ist die Verkauftätigkeit des Abgemahnten über das Internet als Privatanbieter obgleich das Handeln nach Ansicht des Abmahnenden gewerblichen […]

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Es liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der MissionDirect Trading Limited & Co. KG aus Berlin vor. Die MissionDirect Trading Limited & Co. KG wird anwaltlich vertreten durch Rechtsanwalt Lutz Schroeder aus Kiel. Betroffen ist das Marktsegment Tonträger. Abmahngegenstand ist die Verkauftätigkeit des Abgemahnten über das Internet als Privatanbieter obgleich das Handeln nach Ansicht des Abmahnenden gewerblichen Charakter hat. Gerügt werden daher fehlende Pflichtangaben. Es werden in der Abmahnung die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Erstattung von Abmahnkosten in Höhe von 745,40 EUR (berechnet auf einem Streitwert in Höhe von 10.000,00 EUR).

Wichtiger Hinweis:

Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen sollten stets Ernst genommen und nicht ignoriert werden. Das Verstreichen Lassen der gesetzten Frist kann den Erlass einer einstweiligen Verfügung oder einer Unterlassungsklage nach sich ziehen. Die damit einhergehenden Kosten können ohne weiteres nochmals so hoch sein, wie die Kosten für die Abmahnung selbst. Sofern das gerügte Verhalten tatsächlich wettbewerbswidrig und die Abmahnung nicht rechtsmißbräuchlich ist, sollte eine abgeänderte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Zunächst muß jedoch das gerügte Verhalten eingestellt werden. Reichen Sie daher die abgeänderte und unterschriebene Unterlassungserklärung erst dann beim gegnerischen Anwalt ein, wenn Sie Ihre Verkaufsangebote überarbeitet und die Verstöße eingestellt haben. Andernfalls drohen die Geltendmachung einer Vertragstrafe und eine erneute Abmahnung. Lassen Sie sich daher im Zweifel umfassend beraten.

Wie kann ich Ihnen helfen?

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Hierdurch kommt noch kein Mandatsverhältnis zustande. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen aus den Bereichen des Wettbewerbsrechts kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit zu einem angemessenen Pauschalhonorar! Rufen Sie mich an (02154/605904). Ich freue mich auf Ihren Anruf!

 

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Abmahnung der Handy Deutschland GmbH durch die Rechtsanwälte Scholz https://www.kanzlei-schuster.de/2019/03/abmahnung-der-handy-deutschland-gmbh-durch-die-rechtsanwaelte-scholz/ https://www.kanzlei-schuster.de/2019/03/abmahnung-der-handy-deutschland-gmbh-durch-die-rechtsanwaelte-scholz/#respond Mon, 04 Mar 2019 16:58:35 +0000 https://www.kanzlei-schuster.de/?p=9712 Es liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Firma Handy Deutschland GmbH aus Hannover vor. Die Firma Handy Deutschland GmbH wird anwaltlich vertreten durch die Rechtsanwälte Scholz ebenfalls aus Hannover. Betroffen ist u.a. das Warensegment Mobilfunktelefone. In der Abmahnung wird vorgeworfen, im Internetauktionshaus ebay entsprechende Ware angeboten zu haben und dabei gegen die Preisangabeverordnung verstoßen zu haben. […]

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Abmahnung WettbewerbsrechtEs liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Firma Handy Deutschland GmbH aus Hannover vor. Die Firma Handy Deutschland GmbH wird anwaltlich vertreten durch die Rechtsanwälte Scholz ebenfalls aus Hannover. Betroffen ist u.a. das Warensegment Mobilfunktelefone. In der Abmahnung wird vorgeworfen, im Internetauktionshaus ebay entsprechende Ware angeboten zu haben und dabei gegen die Preisangabeverordnung verstoßen zu haben. In der Abmahnung wird aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben und Abmahnkosten in Höhe von 958,19 EUR (Gegenstandswert 12.000,00 EUR) zu erstatten.

Wichtiger Hinweis:

Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen sollten stets Ernst genommen und nicht ignoriert werden. Das Verstreichen Lassen der gesetzten Frist kann den Erlass einer einstweiligen Verfügung oder einer Unterlassungsklage nach sich ziehen. Die damit einhergehenden Kosten können ohne weiteres nochmals so hoch sein, wie die Kosten für die Abmahnung selbst. Sofern das gerügte Verhalten tatsächlich wettbewerbswidrig ist, sollte eine abgeänderte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Zunächst muß jedoch das gerügte Verhalten eingestellt werden. Reichen Sie daher die abgeänderte und unterschriebene Unterlassungserklärung erst dann beim gegnerischen Anwalt ein, wenn Sie Ihre Verkaufsangebote überarbeitet und die Verstöße eingestellt haben. Andernfalls drohen die Geltendmachung einer Vertragstrafe und eine erneute Abmahnung. Lassen Sie sich daher im Zweifel umfassend beraten.

Wie kann ich Ihnen helfen?

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Hierdurch kommt noch kein Mandatsverhältnis zustande. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen aus den Bereichen des Wettbewerbsrechts kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit zu einem angemessenen Pauschalhonorar! Rufen Sie mich an (02154/605904). Ich freue mich auf Ihren Anruf!

 

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Abmahnung Lothar Fürst durch Rechtsanwalt Gereon Sandhage Textilkennzeichnung https://www.kanzlei-schuster.de/2019/02/abmahnung-lothar-fuerst-durch-rechtsanwalt-gereon-sandhage-textilkennzeichnung/ https://www.kanzlei-schuster.de/2019/02/abmahnung-lothar-fuerst-durch-rechtsanwalt-gereon-sandhage-textilkennzeichnung/#respond Sat, 09 Feb 2019 12:14:20 +0000 https://www.kanzlei-schuster.de/?p=9691 Es liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Herrn Lothar Fürst aus Goch vor. Herr Lothar Goch wird anwaltlich vertreten durch die Rechtsanwalt Gereon Sandhage aus Berlin. Betroffen ist das Warensegment Textilien. In der Abmahnung wird vorgeworfen, im Internetauktionshaus ebay entsprechende Ware angeboten zu haben, ohne die Pflichtangaben gemäß der Textilkennzeichnungsverordnung erfüllt zu haben. Ebenso wird der […]

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Es liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Herrn Lothar Fürst aus Goch vor. Herr Lothar Goch wird anwaltlich vertreten durch die Rechtsanwalt Gereon Sandhage aus Berlin. Betroffen ist das Warensegment Textilien. In der Abmahnung wird vorgeworfen, im Internetauktionshaus ebay entsprechende Ware angeboten zu haben, ohne die Pflichtangaben gemäß der Textilkennzeichnungsverordnung erfüllt zu haben. Ebenso wird der fehlende Hinweis auf die EU-Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) gerügt. In der Abmahnung wird aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben und Abmahnkosten in Höhe von 413,64 EUR (Gegenstandswert 4.000,00 EUR) zu erstatten.

Wichtiger Hinweis:

Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen sollten stets Ernst genommen und nicht ignoriert werden. Das Verstreichen Lassen der gesetzten Frist kann den Erlass einer einstweiligen Verfügung oder einer Unterlassungsklage nach sich ziehen. Die damit einhergehenden Kosten können ohne weiteres nochmals so hoch sein, wie die Kosten für die Abmahnung selbst. Sofern das gerügte Verhalten tatsächlich wettbewerbswidrig ist, sollte eine abgeänderte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Zunächst muß jedoch das gerügte Verhalten eingestellt werden. Reichen Sie daher die abgeänderte und unterschriebene Unterlassungserklärung erst dann beim gegnerischen Anwalt ein, wenn Sie Ihre Verkaufsangebote überarbeitet und die Verstöße eingestellt haben. Andernfalls drohen die Geltendmachung einer Vertragstrafe und eine erneute Abmahnung. Lassen Sie sich daher im Zweifel umfassend beraten.

Wie kann ich Ihnen helfen?

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Hierdurch kommt noch kein Mandatsverhältnis zustande. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen aus den Bereichen des Wettbewerbsrechts kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit zu einem angemessenen Pauschalhonorar! Rufen Sie mich an (02154/605904). Ich freue mich auf Ihren Anruf!

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Abmahnung Verband bayrischer KFZ-Innungen für fairen Wettbewerb e. V. https://www.kanzlei-schuster.de/2018/11/abmahnung-verband-bayrischer-kfz-innungen-fuer-fairen-wettbewerb-e-v/ https://www.kanzlei-schuster.de/2018/11/abmahnung-verband-bayrischer-kfz-innungen-fuer-fairen-wettbewerb-e-v/#respond Thu, 29 Nov 2018 15:55:39 +0000 https://www.kanzlei-schuster.de/?p=9411 Es liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Verbandes bayrischer KFZ-Innungen für fairen Wettbewerb e. V. mit Sitz in Augsburg vor. In der Abmahnung wird vorgeworfen, in den letzten Monaten eine größere Anzahl verschiedener Kraftfahrzeuge im Internet als Privatverkäufer angeboten zu haben, obgleich das Handeln gewerblicher Natur sei. Es wird aufgefordert, dieses Verhalten künftig zu unterlassen und […]

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Es liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Verbandes bayrischer KFZ-Innungen für fairen Wettbewerb e. V. mit Sitz in Augsburg vor. In der Abmahnung wird vorgeworfen, in den letzten Monaten eine größere Anzahl verschiedener Kraftfahrzeuge im Internet als Privatverkäufer angeboten zu haben, obgleich das Handeln gewerblicher Natur sei. Es wird aufgefordert, dieses Verhalten künftig zu unterlassen und eine der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung zu unterschreiben sowie Aufwandsentschädigung in Höhe von 296,31 EUR brutto zu erstatten.

Hinweise zur Rechtslage:

Wer über das Internet im größeren Umfang über längere Zeit gleichartige Artikel anbietet, kann als gewerblicher Händler eingestuft werden. Gewerbliche Verkaufsangebote müssen als solche gekennzeichnet sein. Außerdem ist ein gewerblicher Händler verpflichtet, dem Verbraucher bestimmte Informationen zur Verfügung zu stellen. Ob die Schwelle zum gewerblichen Handeln überschritten ist, ist immer eine Frage des Einzelfalles. Beim Handel mit Kraftfahrzeugen ist diese Grenze schnell überschritten. Die Rechtsprechung setzt diese Hürden niedrig an.

Hinweise zu der Abmahnung:

Die wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Verbandes bayrischer KFZ-Innungen für fairen Wettbewerb e. V. sollte sehr Ernst genommen und nicht ignoriert werden. Wird eine Unterlassungserklärung nicht abgegeben, droht nach Ablauf der gesetzten Frist im Zweifel eine gerichtliche Unterlassungsklage. Die dadurch entstehenden Kosten sind nochmals erheblich höher als die in der Abmahnung geltend gemachten Kosten. Wichtig ist aber auch, die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung nicht vorschnell zu unterschreiben. Im hier beschriebenen Fall war es erforderlich, die Unterlassungserklärung auf ein gebotenes Maß abzuändern. Lassen Sie sich hier im Zweifel beraten.

Wie kann ich Ihnen helfen?

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Hierdurch kommt noch kein Mandatsverhältnis zustande. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen aus den Bereichen des Wettbewerbsrechts kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit! Rufen Sie mich an (02154/605904). Ich freue mich auf Ihren Anruf!

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