Es ist nicht rechtsmißbräuchlich, wenn der Unterlassungsgläubiger den Unterlassungsschuldner an seinem Geschäftssitz verklagt. Denn der Wohnsitz des Schuldners ist sein originärer allgemeiner Gerichtsstand (LG Heidelberg, Urteil vom 27.10.2009, Az 11 O 63/09).
News in der Kategorie WettbewerbsRecht

Hier finden Sie unter der Kategorie WettbewerbsRecht verfasste Mitteilungen und Berichte zu Themen oder Urteilen aus den Tätigkeitsschwerpunkten der Anwaltskanzlei Schuster. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität kann ich keine Haftung übernehmen. Die Mitteilungen stellen keine Beratung dar. Sie sind allgemein gehalten. Sie können nicht oder nicht vollständig zur Lösung eines konkreten Falles herangezogen werden. Die Lösung eines konkreten Falles erfordert stets eine individuelle Prüfung der Sach- und Rechtslage.
Widerrufsbelehrung in einem zu kleinen Scrollfenster
Die Widerrufsbelehrung in einem zu kleinen Scrollfenster erfüllt nicht die gesetzlichen Anforderungen an die Klarheit und Verständlichkeit der Belehrung und ist daher als wettbewerbswidrig einzustufen. Bei einem größeren Scollfenster kann das anders sein (OLG Frankfurt, 6 W 61/07).
Wettbewerbeswidriges Handeln durch unwirksame AGB (§ 4 Nr. 11UWG)!
Die Verwendung unwirksamer AGB (pauschalierter Schadensersatz, Ausschluss der Ersatzlieferung, Gerichtsstandsvereinbarung gegenüber Verbraucher, Verpflichtung des Käufers, Nachbesserungskosten zu tragen) ist wettbewerbswidrig (LG Krefeld, 11 O 14/07).