Die Zusendung unverlangter Werbung ist unzulässig und kann abgemahnt werden. Die Kosten der Abmahnung muß der Versender tragen. Die Kosten berechnen sich nach dem Streitwert von 5.000,00 EUR (AG Krefeld, 1 C 265/08, AG Düsseldorf, 27 C 13806/08).
News in der Kategorie WettbewerbsRecht

Hier finden Sie unter der Kategorie WettbewerbsRecht verfasste Mitteilungen und Berichte zu Themen oder Urteilen aus den Tätigkeitsschwerpunkten der Anwaltskanzlei Schuster. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität kann ich keine Haftung übernehmen. Die Mitteilungen stellen keine Beratung dar. Sie sind allgemein gehalten. Sie können nicht oder nicht vollständig zur Lösung eines konkreten Falles herangezogen werden. Die Lösung eines konkreten Falles erfordert stets eine individuelle Prüfung der Sach- und Rechtslage.
Die Aussage „Höchstpreise für Ihr Gold bei der Nr. 1 in Düsseldorf“ ist irreführend…
..wenn der Mitbewerber die Inanspruchnahme der Spitzenstellung aus seinem Goldankaufsumsatz herleitet, jedoch keine Angaben zu Mitbewerbern und deren Goldankaufsumsatz machen kann (OLG Düsseldorf, I-20 U 184/08).
Die Aussage „letztmalige Verlängerung“ ist irreführend,…
…wenn ein Goldankäufer im Rahmen von Aktionswochen den Ankauf von Edelmetallen anbietet und dabei angibt, dass es sich hierbei um die letzte Verlängerung handelt, wenn die selbe Werbung in der nächsten Woche wieder erscheint (LG Düsseldorf, 38 O 37/08).