Abofallen
Beim täglichen Surfen im Internet tappt der Verbraucher häufig unbemerkt und ungewollt in Abofallen. Bei den so genannten Abofallen geht es regelmäßig um mehrmonatige und kostenpflichtige Dienstleistungen, die zumeist über Internetportale oder per Telefon (Gewinnspiele) angeboten werden. Häufig geht es um Mitgliedschaften auf Kontakt- und Flirtportalen, Erwachsenenunterhaltung oder Streamingdienste. Die Mitgliedschaften werden oft zunächst als kostenlose Probe-Abos angeboten. Hierzu muss sich der Nutzer zunächst auf der Internetseite mit seinen Daten anmelden. Wird das Probe-Abo dann nicht innerhalb einer bestimmten kurzen Frist gekündigt, entsteht ein mehrmonatiger kostenpflichtiger Mitgliedsvertrag. Die Kostenpflicht und die Dauer der Verträge ergeben sich zumeist aus Hinweisen und/oder aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese Hinweise und damit die Kostenpflicht werden häufig von den Betroffenen übersehen.
In der Folgezeit erhält der Betroffene sodann Zahlungsaufforerungen zunächst vom Portalbetreiber und später vom Inkassobüro. Die Kosten haben sich dann häufig verdoppelt. Gedroht wird zudem mit der Einschaltung eines Anwaltes oder der Einleitung eines Gerichtsverfahrens. Hier ist es wichtig, Ruhe zu bewahren und geltend gemacht Forderungen nicht vorschnell zu bezahlen.
Hier finden Sie Beiträge zum Thema Abofallen und Verbraucherschutz
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